Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Analyse zum BGH-Urteil vom 01.12.2011

Erkundigungs- und Informationspflicht für Anlageberater über anlagerelevante Gesetzesänderungen.

© Foto: Junial Enterprises - Fotolia.com
Ansicht vergrößern

Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen.

Kurzzusammenfassung:
Ein Anlagevermittler hat im Hinblick auf die eigene Auskunfterteilung gegenüber Anlageinteressenten folgende Pflichten:

  • Richtige und vollständige Information über alle tatsächliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind.
  • Prüfung des Anlagekonzepts auf Plausibilität, insbesondere wirtschaftliche Tragfähigkeit. Ferner, ob das Gesamtbild sachlich richtig und vollständig ist.

Ein Anlageberater hat über eine solche Plausibilitätsprüfung hinaus folgende Pflichten:

  • Er hat eine Beratung im Hinblick auf diejenigen Eigenschaften und Risiken vorzunehmen, die für die jeweilige Anlageentscheidung von Bedeutung sind.
  • Deshalb muß er die Anlage kritisch prüfen oder darauf hinweisen, daß er dies unterlassen hat.
  •  Sich als kompetent gerrierender Berater muß sich über das Anlageobjekt aktuelle Informationen beschaffen, wozu auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse gehören.
  • ABER: Der Anlageberater hat keine so weit gehenden Erkundigungs- und Informationspflichten wie Anlagegesellschaften (s.u.), auch nicht betreffend Gesetzesänderungen, die mit der Kapitalanlage zusammenhängen.

Lesen Sie weiter unter "Download"!

(Dr. Jur. Klaus-R. Wagner, Wiesbaden, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht)

Downloads:
Analyse zum BGH Urteil vom 01.12.2011

Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: