Ökologie und Rendite finden zueinander
Erneuerbare Energien Beteiligungen
Klimaschutz und ein sparsamer Umgang mit endlichen Energieressourcen sind wichtiger denn je. Zu einer Reduzierung des Treibhausgases CO2 haben sich zahlreiche Nationen im Rahmen des Kyotoprotokolls verpflichtet. Dabei stehen insbesondere hoch entwickelte Industrieländer in einem Spannungsfeld aus Ökonomie und Ökologie. Die Preise für Energie steigen...
kontinuierlich an und ein Ende des Anstiegs oder gar ein Rückgang ist kaum noch zu erwarten. Der Grund ist einfach: die Endlichkeit der fossilen Energien.Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Reserven des Jahres 2001 bekanntgegeben. Demnach hat konventionelles Erdöl gerade noch eine Reichweite von 43 Jahren, mit Berücksichtigung von unkonventionellem Öl – also Schweröle, Ölsand und Ölschiefer – erhöht sich die Reserve noch nicht einmal um 20 Jahre. Die Reserven von Erdgas reichen bei gleichbleibendem Verbrauch für 64 Jahre, Kohle hingegen für 200 Jahre. Das weltweite Fördermaximum an Erdöl wird in 10 - 20 Jahren erwartet, so dass spätestes zu diesem Zeitpunkt ein drastischer Anstieg der Preise vorhergesagt werden kann.
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So betrachtet, bieten diese endlichen Energieressourcen nur geringe Perspektiven für die nachfolgenden Generationen. Ein Trugschluss der Öffentlichkeit ist es auch, dass Strom aus Kernenergie ein Ausweg sei. Uran bietet bei Nutzung in Leichtwasserreaktoren und ohne Aufbereitung der Kernbrennstoffe gerade eine Reserve von 40 Jahren.
Weitere Maßnahmen hin zur noch stärkeren Nutzung der Erneuerbaren Energien sind also dringend nötig, um perspektivisch die Versorgung mit Strom sicher zu stellen und andererseits durch die rechtzeitige Umstellung auf grüne Stromerzeugung den Preissteigerungen nicht ausgeliefert zu sein.
Zum Ausbau der umweltfreundlichen Energieerzeugung in Deutschland garantiert das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) den Betreibern, dass der grüne Strom von den örtlichen Energieversorgungsunternehmen zu festgelegten Preisen für 20 volle Betriebsjahre gekauft werden muss. Seit Inkrafttreten des EEG’s Anfang April 2000 bereichern die grünen geschlossenen Fonds das Marktsegment. Mit der Novelle des Gesetzes im August 2004 sind die Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie angehoben worden, die Vergütung von Windkraft leicht gesenkt. Auch der Strom aus Bioenergie- und Geothermie wird seitdem höher vergütet. Doch die anfängliche Euphorie der Investoren ist verflogen, diesen Rückschluss zumindest lässt die Entwicklung des platzierten Eigenkapitals zu. Laut Erhebungen des Branchenexperten S. Loipfinger hat sich das Eigenkapitalinvestitionsvolumen seit dem Spitzenjahr 2002 (430 Mio. Euro) wie folgt entwickelt: 2003 (340 Mio. Euro), 2004 (260 Mio. Euro). In allen Jahren ist dabei der überwiegende Anteil, mehr als 80 Prozent, in die Errichtung von Windenergieanlagen geflossen.
Windkraftbeteiligungen
Der beispiellose Investitionsschub in Windkraftanlagen ist nicht zu übersehen. In geeigneten Regionen, vornehmlich in der Mitte und im Norden Deutschlands, erzeugen die dreiflügeligen Windgiganten mit jeder Rotordrehung sauberen Strom. Mehr als 16.500 Windgeneratoren sind hierzulande onshore, also auf dem Festland errichtet. Der Rückgang der Investitionen ist teils durch die politischen Diskussionen im Rahmen der EEG Novelle begründet. Ein weiterer Grund sind die drei aufeinanderfolgenden schlechten Windjahre. Die prognostizierten Stromerträge sind ausgeblieben, die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaften waren entsprechend geringer. Durch die üblicherweise hohe Fremdfinanzierungsquote von 60 - 75 Prozent auf Gesellschaftsebene blieben Belastungen aus Kapitaldienst und Betriebskosten konstant hoch. In der Folge blieben zur Enttäuschung der Anleger bei einigen Fonds die prognostizierten Ausschüttungen aus oder konnten nur in reduzierter Höhe gezahlt werden.
Die schnelle Entwicklung immer leistungsfähigerer Anlagen führte bei diversen Anlagenherstellern auch zu technischen Problemen und unerwarteten Stillstandszeiten. Die gesammelten Erfahrungen fließen in die Neukonzeption von Windkraftfonds ein. Den aktuellen Angeboten renommierter Initiatoren liegen ausnahmslos zwei, teilweise drei oder vier Windgutachten zur Prognose des lokalen Windangebots respektive des Stromertrags zugrunde. Der reine Sicherheitsabschlag liegt bei bis zu 10 Prozent, was gegenüber den früheren Fonds mehr Sicherheit bei Schwankungen des Windangebots schafft. Und noch etwas setzt sich derzeit am Markt durch: Wartungs- und Servicekonzepte, die in Verbindung mit einer Verfügbarkeitsgarantie von den Anlagenherstellern angeboten werden. Investoren bieten solche Konzepte die Sicherheit, dass technische Probleme zugunsten der Beteiligungsgesellschaft vom Anlagenhersteller behoben werden und dieser je nach Vertragsgestaltung zur Zahlung von Schadensersatzleistungen verpflichtet ist.
Aktuell können sich Kapitalanleger an mehr als 10 Fonds beteiligen. Die Laufzeiten liegen in der Regel bei 20 Jahren, nur bei einzelnen Fonds ist eine kürzere Laufzeit vorgesehen. Die Fonds mit den höchsten Prognosen erreichen über 300 Prozent während der 20-jährigen Laufzeit. In den Ausschüttungen ist die Rückzahlung der Kapitaleinlage enthalten.
Photovoltaikbeteiligungen
Photovoltaikbeteiligungen investieren in die Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen, die aus Sonnenkraft Strom erzeugen. Mit der Novelle des EEG im letzten Jahr sind die Vergütungssätze für Dach- und Fassadenanlagen erhöht wurden. Die Betreiber erhalten pro gelieferter Kilowattstunde (kWh) eine Vergütung von bis zu 59,5 Cent. Der Anteil der Eigenkapitalinvestitionen in Solarfonds hat nach Analystenangaben im Jahr 2004 16 Prozent des gesamt platzierten Eigenkapitals von New Energy Fonds erreicht. Ein stolzes Ergebnis, das insbesondere den Freilandanlagen zuzurechnen ist. Installierte Leistungen von bis zu 5 Megawatt (MW) wurden über Fondsgesellschaften finanziert.
Ob die fondsfinanzierte Anlagenerrichtung auch im laufenden Jahr so hoch sein wird, ist fraglich. Derzeit befinden sich nur vier Fonds in der Platzierung. Problematisch sind zum einen die hohen Modulpreise, die die aus Vertriebsgesichtspunkten notwendige Wirtschaftlichkeit bei vielen Projekten zunichte macht. Die hohe Nachfrage nach hochwertigen Solarmodulen hatte sich infolge der verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben. Die Anbieter von Modulen und Produzenten von Solarzellen haben auf den hohen Absatz mit der Aufstockung der Kapazitäten reagiert. Der Verknappung samt Preissteigerung unterliegt auch das Rohmaterial für die Produktion der Solarzellen, das Silizium. Dünnschichtmodule, die mit deutlich weniger Silizium auskommen, haben sich zumindest bei fondsfinanzierten Projekten noch nicht durchsetzen können. Gleichzeitig ist im EEG verankert, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom jährlich um 5 Prozent sinkt, sowohl bei Strom aus Dach-, Fassaden- und Freilandanlagen (Degression 6,5 Prozent am 2006).
Gerade große Emissionshäuser benötigen zudem ein Minimum an Eigenkapital von mehreren Millionen Euro, das wesentlich einfacher mit Freilandanlagen zu erreichen ist, als das Zusammenfassen von mehreren Dachanlagen. Dass es trotz dieses schwierigen Marktumfeldes möglich ist Solarfonds aufzulegen, beweisen derzeit einige wenige Initiatoren. Die Ausschüttungen liegen bei diesen Fonds bei bis zu 223 Prozent während der 20-jährigen Laufzeit. Mit dieser Höhe liegen sie hinter den Prognosen von Windkraftbeteiligungen zurück. In den Ausschüttungen ist auch hier die Rückzahlung der ursprünglichen Kapitaleinlage enthalten.
Vergleicht man Windenergie- und Solarfonds aus technischer Sicht miteinander, so zeigt sich, dass Solaranlagen deutlich weniger bewegliche Teile haben, die einer Störung unterliegen können, das Anlagenausfallrisiko ist damit als deutlich geringer zu werten als das bei Windenergieanlagen. Die Schwankungen des Sonnenangebots liegen im Vergleich zum Windangebot niedriger. Der reine Sicherheitsabschlag liegt bei den meisten Fonds bei bis zu 3 Prozent. Zusätzlich sollten Investoren auch darauf achten, dass die Degradation (Leistungsverlust im Laufe der Zeit) der Module in den Prognosen berücksichtigt ist.
Bioenergiebeteiligungen
Biogas- und Biomassebeteiligungen spielten im letzten Jahr eine untergeordnete Rolle bei New Energy Fonds. Aktuell befinden sich nur kaum Beteiligungsangebote auf dem Markt. Im Gegensatz zur Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft ist bei dieser Beteiligungsart ein krisensicheres Stoffstrommanagement nötig. Die Betriebsführung ist aufwendiger und sollte nur von einem qualifizierten Betriebsführer geleistet werden. Werden die Gärprozesse in Biogasanlagen gestört, könnte eine langfristige Schädigung der Bakterienkulturen mit geminderter Gasproduktion die Folge sein.
Fondsanleger sollten insbesondere darauf achten, welche Verträge der Initiator geschlossen hat, um eine langfristige Sicherung der Rohstoffe in Menge, Qualität und Preis vorzunehmen. Kooperationen mit Landwirten können für beide Seiten gewinnbringend sein. Denn müssen Rohstoffe am freien Markt beschafft werden, könnte dies zu einer Steigerung der Betriebskosten führen – mit der Gefahr der Renditeverschlechterung für Investoren.
Dem höheren Risiko stehen höhere Chancen gegenüber. Professioneller Rohstoffeinkauf würde sich im Umkehrschluss positiv auf die Renditen auswirken. Die aktuellen Fonds prognostizieren Renditen bis zu 310 Prozent während der 20-jährigen Laufzeit. In den Ausschüttungen ist die Rückzahlung der ursprünglichen Kapitaleinlage enthalten. Steuerliche Auswirkungen und derzeitige Diskussionen um die Verrechnungsmöglichkeiten Erneuerbare Energie Beteiligungen weisen im Jahr der Investition mit bis zu 100 % vergleichsweise hohe negative Betriebsergebnisse aus. Die steuerlichen Verluste werden den Investoren im Verhältnis der Kapitalienlage zugewiesen und können einkunftsartenübergreifend verrechnet werden. Ein erster Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen” liegt bereits vor und wurde bereits am 4. Mai 2005 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit der hierin enthaltenen Neueinführung des § 15 b EStG dürften die Verluste aus der neuen Einkunftsart „Verluste aus Steuerstundungsmodellen” künftig nur mit Gewinnen aus dieser Einkunftsart verrechnet werden. Betroffen wären nach diesem Gesetzesentwurf Investoren, die Fonds nach dem 5. Mai 2005 beigetreten sind, welche Verluste von über 10 % zuweisen und nach dem 18. März in den Vertrieb gegangen sind. Die gesetzten Fristen haben Anfang Mai bei den Anbietern zu einer starken Nachfrage geführt, so dass die Anzahl noch auf dem Markt angebotenen Fonds mit einem Schlag reduziert wurde. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft und Investoren und Initiatoren warten gleichermaßen auf die endgültige Gesetzesfassung. In der nächsten Bundestagssitzung am 17. Juni 2005 soll abschließend über den bisherigen Entwurf beraten werden.
Ist man sich im Bundestag einig, müsste der Bundesrat dem Entwurf zustimmen um das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Die letzte Sitzung vor der Sommerpause findet am 8. Juli 2005 statt. Bis diese beiden Termine vergangen sind, bleibt die Entwicklung bei geschlossenen Fonds, die bisher zweifelsfrei vom den steuerlichen Anfangsverlusten profitiert haben, spannend. Würde das Gesetz in seiner Endfassung dem aktuellen Entwurf entsprechen, müssen Investoren damit rechnen, dass die prognostizierten Nachsteuerrenditen sinken werden, ungefähr 2 bis 3 Prozentpunkte. Einen schnellen Kapitalrückfluss durch die Reduzierung der Einkommenssteuer würde es nicht mehr geben. Der Verlustvortrag auf Gesellschaftsebene hat aber auch zur Folge, dass bei Erneuerbaren Energie Beteiligungen je nach Konzeption erst im letzten Drittel der Beteiligungsdauer ein Gewinn – respektive eine Steuerlast entsteht. Bis zu diesem Zeitpunkt würden die steuerfreien Ausschüttungen brutto für netto vereinnahmt werden und nicht wie bisher durch Steuern auf zugewiesene Gewinne gemindert.
Sollte es im Zuge der vorgezogenen Neuwahlen einen Regierungswechsel geben, bleibt abzuwarten, wie sich Politiker künftig gegenüber Erneuerbaren Energien stellen. Die Endlichkeit fossiler Energieträger, die steigenden Energiepreise im Zuge der weiteren Verknappung erfordern den zügigen Ausbau der Stromerzeugung z.B. aus Wind, Sonne, Bioenergie und Geothermie. Eine Verschlechterung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG), mit einhergehender Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit neuer Projekte hätte zwangsläufig einen Rückgang der Investitionen für Inlandsprojekte zur Folge.
Es bleibt festzuhalten, dass Erneuerbare Energie Beteiligungen zur Zeit ein breites Spektrum an Investitionsmöglichkeiten bieten. Wind-, Solar- und Bioenergiefonds werden in professioneller Form mit ausführlichen Beteiligungsprospekten derzeit am Markt offeriert. Das EEG bietet Investoren Sicherheit bei der Investition, denn grüner Strom muss von den Energieversorgern zum Festpreis gekauft werden. Die Chancen und Risiken der Beteiligungen variieren, Windund Solarprojekte haben gegenüber Bioenergiebeteiligungen den Vorteil, dass sie ohne Rohstoffeinkauf und aufwändige Betriebsführung auskommen. Sowohl Chancen als auch Risiken, die sich daraus ergeben, entfallen.
Zur Person:
Daniel Kellermann ,Betreiber und Inhaber der neutralen und unabhängigen Informationsplattform für Photovoltaik- und Windkraftfonds
www.greenvalue.de







