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Gute Alternative für Fonds-Investoren

Erneuerbare-Energien

Die Wachstumszahlen der Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung sind beachtlich. Ob Windkraft- oder Photovoltaikanlagen, immer größer, effizienter und wirtschaftlicher werden diese und alle weiteren Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung. Doch das Mehr an Anlagemöglichkeiten und die ersten "Flaute-Opfer" zeigen auch, es kommt auf den Best-Advice an. Fondsanalyst Daniel Kellermann beschreibt wesentliche Auswahlkriterien.

Gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung im EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das das Stromeinspeisegesetz ablöste, trat pünktlich zum 1. April 2000 in Kraft. Der Strom aus allen erneuerbaren Energieformen muss seitdem zu einem festgelegten Preis vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgenommen werden. Erstmals beinhaltete das Gesetz auch die Stromerzeugung aus Geothermie (Erdwärme). Die Dauer der Vergütung beträgt einheitlich 20 volle Betriebsjahre. Die Vergütungshöhe variiert nach Art der Erzeugung und ist in den meisten Fällen mit einer Degression, einer jährlichen Absenkung versehen. Die Tabelle zeigt einen Auszug der jetzigen Regelungen:

Bevorstehende Novelle des EEG

Der Referentenentwurf vom August 2003 zur bevorstehenden Novellierung des EEG sieht eine leichte Absenkung der Einspeisevergütung für Windstrom vor. Investieren Anleger in Fonds, bei denen die Anlagen bereits am Netz sind oder vor in Kraft treten des überarbeiteten EEG´s ans Netz gehen, so ist eine Einspeisevergütung nach den bisherigen Sätzen gesichert. Investoren und Finanzdienstleister sollten die Entwicklung der Novellierung aufmerksam verfolgen und sich bei den Initiatoren erkundigen, ob und wie sich eine Veränderung der Vergütungssätze auf derzeit angebotene Fonds auswirkt. Da bei einem Großteil der aktuellen Windkraft- und Photovoltaikbeteiligungen die Anlagen bereits am oder bis Ende des Jahres ans Netz gehen sollen, ist mit keinen nachteiligen Veränderungen zu rechnen.

Vielfalt an Beteiligungsfonds

Betrachtet man den Gesamtmarkt der Erneuerbaren-Energie-Fonds, so fällt die Vielzahl von Projekten ins Auge. Cirka 30 Fonds werden zur Zeit von den verschiedenen Initiatoren offeriert. Dominiert wird der Markt in Anzahl und Investitionsvolumen von Windkraftfonds. Die Größe der Fonds variiert stark. So werden im einen Fall eine und bei einem anderen Fonds 78 Windenergieanlagen (WEA) finanziert. Die Anlagen der meisten Fonds wurden oder werden in Deutschland errichtet. Der Windpark Trandeiras eines Bremer Emissionshauses ist zur Zeit das einzige Auslandsangebot am Markt.
Photovoltaikbeteiligungen haben sich in den letzten zwei, drei Jahren zu einer weiteren Alternative für private und institutionelle Investoren entwickelt. Zu den wichtigen regionalen Initiativen, die solare Projekte mit einer Handvoll Einwohner finanzier(t)en, gesellten sich einige öffentlich und bundesweit angebotene Fonds. Auf Dach- und Freiflächen werden Anlagen mit bis zu 5 MWp errichtet. Die Verringerung der Modulkosten in Verbindung mit großen Abnahmemengen ermöglichen die Konzeption von Projekten, die Investoren gute Renditen bieten. Die rechtliche Konzeption von Windkraft- und Photovoltaikfonds ist identisch. Die gängige und zumeist gewählte Rechtsform ist die GmbH & Co. KG. Investoren treten als Kommanditisten bei und werden zumeist direkt im Handelsregister eingetragen. Auch die Finanzierung beider Fondsarten ist vergleichbar, denn ein Großteil (60 – 75%) der Gesamtinvestition bei Inlandsprojekten wird über zinsgünstige Darlehensprogramme der KfW aufgebracht.

Auswahl eines geeigneten Fonds

Investoren und Finanzdienstleister haben die Qual der Wahl und können aktuell aus einer Vielzahl von Projekten wählen. Einen nahezu vollständigen Überblick aller Offerten und einen direkten Kontakt zum Anbieter erhalten Interessierte unter www.greenvalue.de. Bleibt die Frage, welcher ist der richtige Fonds? Zum Vergleich verschiedener Fonds miteinander, können die Bewertungsergebnisse von Ratinggesellschaften herangezogen werden. Für Investoren und Finanzdienstleister ist es dennoch Pflicht und ein Selbstverständnis zugleich, sich selbst mit der Historie des Initiators und dem eigentlichen Angebot eingehend auseinander zu setzen.
Zur Auswahl von Windkraftfonds hat der BWE Bundesverband WindEnergie e.V. ( www.wind-energie.de) die Broschüre „Mit einer grünen Anlage schwarze Zahlen schreiben“ heraus gegeben. In ihr werden alle relevanten Kennziffern benannt, anhand derer sich Fonds mit geringem Zeitaufwand gut vergleichen lassen. Der greenValue Ratgeber Windkraftbeteiligungen greift einen Teil dieser Kennzahlen auf und beschreibt ebenso wie der greenValue Ratgeber Photovoltaikbeteiligungen die Beteiligungsmöglichkeiten an sich.
Wegen der Windschwäche der letzten Monate hat die Diskussion um die Sicherheit von Windkraftbeteiligungen zugenommen. Schwankende Erträge sind grundsätzlich kein besonderes Ereignis. Weder die Natur noch die Windverhältnisse der kommenden Jahre lassen sich beeinflussen. Sie können allenfalls anhand langjähriger Windmessungen der Vergangenheit prognostiziert werden. Die Berechnungen der Energieerträge und damit der Stromerlöse sollten deswegen immer auf mindestens zwei Windgutachten beruhen. Differieren diese erheblich voneinander, muss sicherheitshalber ein drittes Gutachten eines ebenfalls renommierten unabhängigen Gutachters angefertigt werden. Noch besser ist es, wenn die Erfahrungen von in der Nähe betriebenen Windenergieanlagen oder von Vor-Ort-Messungen in die Kalkulation einfließen.
Der auch vom BWE empfohlene Sicherheitsabschlag sollte mindestens 5 %, besser 7 oder 10 % betragen. Er dient als zusätzlicher Puffer für windschwache Jahre. Sollte in der Gesellschafterversammlung eine niedrigere Ausschüttung infolge geringerer Erträge beschlossen werden, so werden diese in Jahren mit höheren Erträgen wieder ausgeglichen.
Investoren und Finanzdienstleister können zur Fondsauswahl auch die Rendite nach der internen Zinsfußmethode (IRR) heranziehen. Im Hinblick auf den § 2b EStG ist die Kennziffer wichtig, die Rendite nach Steuern darf nicht doppelt so hoch sein wie die Rendite vor Steuern. Bei keinem der angebotenen Projekte erreicht die Nachsteuerrendite die unter 2b-Gesichtspunkten kritische Grenze. Die Aussagekraft der Renditekennziffer ist beschränkt, denn über Liquiditätsströme gibt sie keinen Aufschluss. Pauschal lässt sich nur sagen, je höher sie ist, desto früher fließt das investierte Kapital zurück. Viel wesentlicher ist für Investoren allerdings der jährliche Nettokapitalzufluss. Der jährliche Nettokapitalzufluss ergibt sich, indem die Ausschüttungen mit der aus dem zugewiesenen steuerlichem Ergebnis entstandenen Steuerbelastung saldiert werden. Gerade in Jahren mit hohen Gewinnzuweisungen, die nicht durch andere steuerwirksame Investitionen neutralisiert werden, und niedrigen Ausschüttungen könnte der Nettokapitalzufluss vergleichsweise gering ausfallen.
Das Balkendiagramm zeigt den Windpark Zitz-Warchau eines Husumer Initiators. Die Beteiligungssumme beträgt beispielhaft 50.000 Euro, bei einem Agio von 5 %. Der Investor versteuert im Spitzensteuersatz und zahlt keine Kirchensteuer. Die blauen Balken zeigen die prognostizierten Ausschüttungen und die roten Balken die Steuerent- / bzw. belastung. Der jährliche Kapitalfluss wird durch die grünen Balken dargestellt. Im Rahmen der persönlichen Finanzplanung gilt: rechtzeitig den Steuerbelastungen aus zugewiesenen Gewinnen ggf. unter Mithilfe des Steuerberaters vorbeugen.
Ein Blick in die Leistungsbilanz des Initiators gibt Aufschluss darüber, wie sich die bisher aufgelegten und betreuten Fonds entwickelt haben. Aus der Leistungsbilanz wird deutlich, wie sich Soll und Ist-Zahlen beispielsweise bei dem Investitionsvolumen darstellten und bei dem steuerlichen Ergebnis und den Ausschüttungen entwickelt haben.
Auch die Höhe der prospektierten Ausschüttungen ist bei der Fondsauswahl wesentlich. Hohe Prognosezahlen sind nur dann positiv zu bewerten, wenn alle Sicherheitsfaktoren wie beispielsweise konservative Prognose der Energieerträge, ausreichende Höhe des Sicherheitsabschlags, der Reparatur-/Wartungsrücklagen und der Rücklagen für den Anlagenrückbau, ausreichend berücksichtigt worden sind. Ist das nicht der Fall, gilt für sicherheitsorientierte Investoren: bevorzugt einen Fonds mit niedrigeren Prognoseausschüttungen und dafür ebenfalls sicherheitsorientierter Konzeption wählen.
In der jungen Vergangenheit wird dem verstärkten Wunsch nach Sicherheit der Investoren durch die Initiatoren Rechnung getragen. Verschiedene Anbieter offerieren deswegen Fonds mit Ausschüttungsgarantie oder Ertragsausfallbürgschaft. Ist die Bonität des Garanten hoch, ist das ein Plus an Sicherheit, was wie bei allen Garantiefonds manchmal zu Lasten der Rendite oder besser der Ausschüttungen geht.
Erneuerbare-Energie-Fonds werden sich auch in diesem Jahr im Markt der Geschlossenen Fonds behaupten. Ob Windkraft-, Photovoltaik-, Wasser-, Bioenergie und künftig auch Geofonds – Investoren können hier mit der Vergütungssicherheit des EEG rechnen. Die Novelle des Gesetzes treibt den weiteren Ausbau Erneuerbaren Energien voran. Investoren und Finanzdienstleister dürfen schon jetzt auf interessante Projekte zur Finanzierung Erneuerbarer Energien gespannt sein.

(Daniel Kellermann)


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