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Europäische Reiseversicherung: schließt Lücke bei Rücktrittskosten.
Die Europäische Reiseversicherung AG erweitert den Leistungsumfang ihrer Rücktrittskosten Versicherung. Der Schutz gilt nicht mehr nur beim Rücktritt von einer Reise, sondern auch bei gebuchten Seminarveranstaltungen. Kann der Reisende aus versicherten Gründen nicht teilnehmen, erstattet die Europäische die vertraglich geschuldeten Stornogebühren.
„Seminare und Fortbildungsveranstaltungen sind teuer, wer bisher vor Beginn krank wurde, musste die Stornogebühren selbst bezahlen“, verdeutlicht Robert Fahlbusch, Marketingleiter der Europäische. Versicherte Gründe für den Rücktritt von einer Seminarveranstaltung sind: unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruchdiebstahl), Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit sowie die unerwartete Einberufung zum Wehr oder Zivildienst. Die Erstattung der Stornokosten für Seminare ist im Rundum-Sorglos Topschutz und Rundum-Sorglos Basisschutz der Europäischen enthalten.FW-Kommentar
Seminar-Gebühren können die Kosten für eine durchschnittliche Urlaubsreise leicht überschreiten. Ein entsprechender Versicherungsschutz liegt daher nahe. Das gilt insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die ihre Fortbildung aus eigener Tasche finanzieren.
Kontakt:
Europäische Reiseversicherung AG
Postfach 800545,
81605 München
Telefon 089 / 416600
Fax 089 / 41661855
EMail info@erv.de,
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