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Falk-Pleite
Die finanzierenden Banken, allen voran die Commerzbank und auch die Wirtschaftsprüfer der Münchener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWT Allgemeine Wirtschaftstreuhand, rücken ins Fadenkreuz der Anwälte, die die Anleger der zusammengebrochenen Firmengruppe Falk Capital / Falk+Partner vertreten. Im Raum stehen...
Haftungsansprüche, weil bei Bankern und Prüfern die Kenntnisse über die tatsächliche Lage Falks offenbar schon früh und detailliert vorlagen.Die Falk-Gruppe vereinbarte bereits im Sommer 2000 mit der AWT eine externe Kontrolle der Verwendung der eigenen Mittel durch die Münchner Initiatorin. Kern dieser Vereinbarung: Die Falk-Gruppe konnte ab diesem Zeitpunkt aus autonomer Entscheidung heraus nur noch über Beträge bis 50.000 DM verfügen. Alle größeren Summen waren nur mit Gegenzeichnung der Wirtschaftsprüfer samt Erläuterungen und darauf aufbauender Freigabe durch die Banken verfügbar. Dieser Verzicht auf autonome unternehmerische Entscheidungsspielräume kam „auf Veranlassung des Konsortiums“ zustande. Zum Konsortium zählen neben der Konsortialführerin Commerzbank (Berlin), die Dresdner Bank (Berlin) und die HypoVereinsbank (München).
Hintergrund dieser Vereinbarung waren offenbar aufgelaufene Rückstände an Zinsen, die der Finanzierung von Vorratsobjekten zuzuordnen sind. Aus einer der Redaktion vorliegenden Aufstellung per Ende 2000 ergibt sich für sieben Objekte ein Rückstand von fast 11 Mio. DM. Die Vereinbarung nennt jedenfalls neben der „Sicherstellung der laufenden Betriebsausgaben“ vor allem die Rückführung der gestundeten Objektzinsen sowie von Konsortialdarlehen an das Ehepaar Falk und Thomas Engels für das Objekt „Am Steinberg“ als wesentlichen Punkt. Zusätzlich figuriert der Aufbau eines Guthabens von 10 Mio. DM zur Unterlegung von Bürgschaftsverpflichtungen in der Vereinbarung als Verwendung der geplanten Überschüsse. Die Vorratsobjekte wurden bei der Falk- Gruppe häufig in GbR’s gehalten, als deren Gesellschafter fungierten das Ehepaar Falk sowie Thomas Engels und Thomas Suk. Diese Immobilien wurden jedoch im Umlaufvermögen von Falk + Partner unter „Vorräte“ bilanziert, wie sich nicht zuletzt aus einem Prüfungsbericht der AWT zu einem Jahresabschluss per 31. März 2001 ergibt.
Das Kontrollverfahren. Die Falk-Gruppe meldete jeweils 14-tägig ihren Liquiditätsbedarf an und legte ihn der AWT zur Prüfung vor. Die AWT hatte jede Einzelposition über 50.000 DM daraufhin zu prüfen, ob die Anforderung dem Plan entsprach und die Auszahlung nicht durch entsprechende Einnahmen finanziert war. Dieser geprüfte Liquiditätsbedarf wurde anschließend an die Konsortialführerin Commerzbank weitergeleitet, die dann über die Freigabe entschied.
Die bewilligten Beträge wurden auf einem Konto bereit gestellt, über das AWT und Falk nur gemeinsam verfügen konnten. Von dort wurde das Geld dann auf fünf verschiedene Konten unterschiedlicher Falk-Firmen verteilt. Von diesen bei der HVB geführten Konten ging das Geld weiter an die eigentlichen Adressaten. Im Nachgang hatte die AWT dann die Aufgabe zu kontrollieren, ob die tatsächlich getätigten Geldflüsse den Anforderungen entsprachen. Darüber hinaus sollte die AWT auch konkret den „Zahlungsfluss zum Endbegünstigten“ kontrollieren: Gefordert war der Abgleich zwischen den der Anforderung zugrunde liegenden Belegen mit den einzelnen Adressaten der Zahlungsausgänge. Ergebnis: Soweit dieser „Maßnahmenkatalog“ eingehalten wurde, war es von Seiten Falks praktisch unmöglich, Geld in andere Verwendungen umzulenken.
Diese Kontrolle könnte für die beteiligten Banken gefährlich werden, weil sie sich damit Eingriffsrechte in die unternehmerischen Kompetenzen der Initiatorengruppe Falk verschafft haben. Und das könnte teure Haftungsfolgen haben, wenn die Gerichte hier in irgendeiner Form auf „faktische Geschäftsführung“ erkennen sollten. Die relevanten Relationen lassen sich an den Vorratsobjekten des Abschlusses per 31. März 2001 gut erkennen: Dort werden sechs Objekte geführt, die zusammen mit 73,5 Millionen DM bewertet sind. Jedes lag natürlich weit über der Autonomiegrenze von 50.000 DM. Eigenständige Entscheidungen im Kernbereich des Geschäftes von Falk sind folglich stark in Frage zu stellen. Selbst die Mietgarantien lagen weit über diesem Limit. Die Eingriffe in die Entscheidungsfähigkeit waren massiv. Zumal im Jahr 2000 mit den Falk-Fonds 72 und 73 ein Investitionsvolumen von rund 380 Millionen DM in der Platzierung war.
Und diese Probleme blieben auch weiterhin bestehen. So schloss die Commerzbank im September 2003 schließlich eine „Vereinbarung über Teilforderungsverzichte mit Besserungsabreden“ mit den genannten GbRGesellschaftern Ehepaar Falk, Thomas Engels, Thomas Suk. Hier wurde eine monatliche Tilgungsrate von 142.000 Euro vereinbart. Die Bank verzichtete auf einen Teil der laufenden Zinsen und stundete weitere Zinsverpflichtungen. Darüber hinaus wurde unter dem Titel „Sprinterprämie“ sogar ein Verzicht auf Teile der gestundeten Zinsen in Aussicht gestellt, sofern eine schnelle Verwertung der zugrunde liegenden Immobilien zu Von hierher ist wohl auch leichter nachvollziehbar, warum sich Helmut Falk, Thomas Engels und Thomas Suk in der Endphase des Falk-Dramas in die Position persönlich haftender Gesellschafter der aus der Falk Capital AG hervorgegangenen neuen Falk KG begaben: Durch ihre Verpflichtungen in den vorgeschalteten GbRs hafteten sie ohnehin in erheblichem Umfang persönlich. Die Komplementär-Funktion änderte an ihrer Lage kaum mehr etwas.
Die wohl als Sanierungsversuch einzustufende Vereinbarung half indes nicht viel, schon ein knappes Jahr später, im August 2004, wurde ein Nachtrag notwendig, denn „aufgrund unter Plan liegender Platzierungsergebnisse der Falk Capital AG im Jahre 2003“ sei es den Kreditnehmern nicht möglich, die 2003 vereinbarten Tilgungsleistungen zu erbringen. Konsequenz: Der im Spätsommer 2002 ausgehandelte Tilgungsplan wurde bis Ende 2004 ausgesetzt. Stattdessen wurden einige punktuelle Tilgungen festgeschrieben und die Verpflichtung, Anfang 2005 zum ursprünglich vereinbarten Plan mit den monatlichen Tilgungsraten zurückzukehren. Ab Ende 2004 sprach Falk-Vorstand Thomas Engels dann von einer „existenzbedrohenden Situation“ für die Falk- Gruppe – wenn auch mit anderen Begründungen. Engels stellte damals das an den politischen Vorgaben gescheiterte Modell „Erbbauzinsfonds“ ins Zentrum seiner Argumentation, die hausgemachten Probleme mit den Vorratsobjekten blieben unerwähnt. Von dort war es dann nicht mehr weit bis zur turbulenten gemeinsamen Gesellschafterversammlung der Falk-Fonds vom 2. März 2005 in München, wo den Anlegern mit Insolvenzdrohungen Zugeständnisse abgepresst wurden und das Ende der Firmengruppe für jedermann absehbar wurde.
Noch skandalöser nehmen sich die Vorgänge um die seit Mitte der 90er Jahre für die Falk-Gruppe tätigen Wirtschaftsprüfer der AWT aus: Sie malten die Lage der Falk-Gruppe mit Schreiben vom März 2002 und deutlicher noch im August 2004 rosig, in denen sie (1) zur Entwicklung der Konzernergebnisse und (2) Inanspruchnahme aus Garantieverträgen Stellung nahmen. Beide Schreiben ähneln sich in Aufbau und Darstellung: „Die Entwicklung der Konzernüberschüsse seit dem Geschäftsjahr 1998/ 1999 (- . . . -) weist eine sehr positive Tendenz auf“, lautet der Tenor weitgehend überstimmend jeweils zum ersten Punkt. Angesichts der Probleme bei den Vorratsobjekten ist das schon erstaunlich, zumal aus der Sicht des Jahres 2004, fast auf den Tag genau ein Jahr vor dem Insolvenzantrag. Und diese Verwunderung steigt noch, wenn es heißt: Da die Mietgarantien für die Mitte der neunziger Jahre aufgelegten Immobilienfonds spätestens in 2001 ausgelaufen sind, „wird das Garantierisiko kurzfristig sinken“ (so 2002). In 2004 heißt es: „ . . . ist das Garantierisiko insgesamt gesunken, jedoch verbleiben Risiken bei einzelnen Fondsgesellschaften.“ Seit dem Geschäftsjahr 1993 seien alle erkennbaren Mietgarantieverpflichtungen über Rückstellungen erfasst und auch beglichen worden. Gleiches gelte für die anderen vergleichbaren Verpflichtungen aus der Komplementärhaftung, Platzierungs- oder Zinsgarantien.
Noch fragwürdiger werden diese AWT-Aussagen angesichts der Tatsache, dass Thomas Engels 2004 im Zusammenhang mit der Leistungsbilanz darauf hinwies, dass die Mietgarantien eine durchaus beachtliche Belastung für Falk darstellten, wie etwa im DFI-Report 24/04 nachzulesen ist. Die beruhigenden AWT-Schreiben wurden jeweils postwendend öffentlich gemacht, obwohl sie jeweils an die Mitglieder der Geschäftsführung (Helmut Falk und Thomas Engels, 2004 kam Thomas Suk dazu), versehen mit dem Vermerk PERSÖNLICH/VERTRAULICH adressiert wurden. So etwas reizt die Neugier an und produziert den Anschein von Glaubwürdigkeit, weil der normale Leser zumindest im ersten Augenblick in dieser Konstellation vertrauliche Informationen erwartet, gewissermaßen also Geschäftsgeheimnisse, die gerade nicht im Hinblick auf ihre öffentliche Wirkung formuliert worden sind. Tatsächlich hatten aber beide Schreiben jeweils Anfragen eines Brancheninformationsdienstes (Direkter Anlegerschutz) bei der Falk-Gruppe zum Ausgangspunkt. Die Schreiben der Wirtschaftsprüfer der AWT wurden dazu benutzt, aufkeimendes Misstrauen gegenüber Falk zu zerstreuen – gerade auch gegenüber dem Vertrieb, dem diese Schreiben zugänglich gemacht wurden, wie uns ein Vertriebsmitarbeiter ausdrücklich bestätigte.
Diese Verwendung gegenüber aktuellen und potenziellen Geschäftspartnern war der AWT wohl auch nicht fremd – wohl aber die "öffentliche Verwendung", wie aus einer Stellungnahme zum Schreiben 2002 hervorgeht (siehe Ausriss dieses Schreibens).
Einer Erklärung der Commerzbank zufolge ist es bei der Kontrollvereinbarung lediglich darum gegangen, einen Betriebsmittelkredit des Konsortiums ordnungsgemäß abzuwickeln. Mit der Kontrollvereinbarung „wurde sichergestellt, dass der vom Konsortium gewährte Kredit entsprechend den Kreditbedingungen verwandt wurde“.Tatsächlich nennt die Vereinbarung aber nur einen per Ende Februar 2000 fällig gewordenen Betriebsmittelkredit, der „frühzeitig zurückgeführt“ worden sei, und verweist stattdessen darauf, dass „unterschiedlichen Kreditnehmern aus dem Bereich der Falk-Gruppe Finanzierungen zur Verfügung gestellt“ wurden, „deren Rückführung aus Liquiditätsüberschüssen der Falk-Gruppe erfolgen muss.“ Zudem gibt es auch bei den in den Anlagen des Vertrages ausführlich dargestellten Kontrolltätigkeiten keinen Hinweis auf irgendwelche Klauseln eines Kreditvertrags. Hier finden sich nur die Eckpunkte „Liquiditätsplanung“ und die Differenzierung „Freipositionen (< DM 50.000)“ und „Prüfpositionen“.
Nach Angaben der Commerzbank endete die Kontrollvereinbarung mit der Rückführung des „Betriebsmittelkredits“ 2001, wobei unklar bleibt, welcher Kredit damit gemeint sein könnte. Die am Anfang deutlich sichtbaren Probleme bei der Finanzierung der Vorratsobjekte waren jedenfalls zu diesem Zeitpunkt wohl kaum ausgeräumt, wie sich aus einem Kreditangebot der Commerz-Banker vom Juli 2001 ergibt. Sie boten der GbR Helmut Falk, Elfriede Falk (je 27,5 Prozent), Thomas Engels (35 Prozent) und Thomas Suk (10 Prozent) zur (Re-) Finanzierung des längst im Bestand gehaltenen Vorratsobjekts „Michaelskirchstraße“ einen Kredit über 17,22 Millionen Euro an. Auch dieses Objekt zählte zu den Sorgenkindern, bei denen bereits Zinsrückrückstände in siebenstelliger Höhe zu verzeichnen waren.







