Die Dynamik des Abstiegs
Falk-Prozess
Mit dem Falk-Prozess läuft vor der 4. Strafkammer des Münchner Landgerichts der zweite wichtige Wirtschaftsstrafprozess der letzten Monate nach dem Verfahren um die Konzeption der VIP-Fonds.
Die Anklage wirft den Falk-Vormännern Helmut Falk, Thomas Engels, Thomas Suk und Thilo Koch ziemlich handfest Betrug und Untreue sowie eher technisch „verbotene Einlagenrückgewähr“ vor. Hintergrund der Vorgänge ist der 1997 beginnende Niedergang der Falk Capital AG, dessen Auslöser der weitgehend gescheiterte Falk-Fonds 60 (Objekt Am Steinberg) war. Dieser Fonds konnte den Anlegern nicht annähernd plangemäß geliefert werden, weil in der entscheidenden Phase der Bauausführung Streit mit dem Bauunternehmen (Wayss & Freitag) entstand mit der Folge, dass die Falk-Leute kein fertiges Objekt hatten. Solche Vorgänge behindern natürlich auch die Platzierung, was bei den zu großen Teilen mit kurzfristigen Krediten finanzierten Initiatoren-Geschäften sofort erhebliche Kostensteigerungen bringt. Die Erträge brachen ein, die Liquidität wurde knapp. Seit 1997 schrammte die Falk-Gruppe beständig am Rand zur Insolvenz dahin, während nach außen das Bild des führenden und erfolgreichen Initiators gepflegt wurde. Die finanzierenden Banken kannten indes die tatsächliche Lage und waren daher immer weniger bereit, die Geschäfte weiter zu finanzieren. Nach dem Nein der Banken strebten die Angeklagten offenbar danach, das Desaster bei den Anlegern abzuladen. Zunächst wurde diese Linie mit dem Plan „Börsengang“ verfolgt, der aber nicht zu stande kam. Schließlich besann man sich auf Falks Kernkompetenz, die Platzierung geschlossener Fonds und konstruierte den Zinsfonds. Der sollte mit kurzfristigen Darlehen die Konzeption und den Start neuer Fondsprojekte finanzieren. Die Kredite sollten mit der Platzierung des Fonds-Eigenkapitals bei den Anlegern abgelöst werden. Auf dem Papier sah das auch plausibel aus und Basel 2 kam als Geschenk des Himmels daher, eine zunächst unschlagbare Argumentationshilfe: Wegen der veränderten Kreditstandards der Banken wird mehr Kapital aus Co-Finanzierungen in Ergänzung zu den Mitteln der Banken nötig und das liefert der Zinsfonds. Fraglich ist, welche Rolle die Banken bei diesen Geschäften spielten.
Der Haken an der Sache: Der Börsengang war an den wirtschaftlichen Realitäten der Falk-Bilanz gescheitert. Diese Fakten waren durch die Absage des Börsengangs ja nicht aus der Welt geschafft. Die Anleger konnten nur dann ins Falk-Engagement gelockt werden, wenn ihnen wesentliche Tatsachen über die Lage in der Falk-Gruppe verschwiegen wurden.
Und das ist wohl die bitterste Konsequenz für die Beteiligungsbranche aus dem Fall Falk: Das an dieser Stelle offenbar erforderliche Verschweigen von Tatsachen als Voraussetzung der Beteiligung der Anleger am Falk-Desaster war für die Beteiligten offenbar über den konventionellen GbR-Fonds leichter zu bewerkstelligen als über eine Aktienemission. Sollten sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen, wäre dies ein neues Beispiel dafür, dass Betrug nach wie vor eine Spezialität des Beteiligungsmarktes ist, weil die Abzocker die Risiken des besser überwachten Aktienmarktes scheuen. Und wenn zu den Verurteilten am Ende auch Thomas Engels, immerhin ehemaliger VGI-Vorsitzender, zählt, würde dies ein besonders schlechtes Licht auf die Selbstkontrolle der Branche werfen.
Dieser Vorgang bestätigt insoweit die bekannte Tatsache, dass Skandale in der Beteiligungsbranche vom Falk-Kaliber in aller Regel eine Konsequenz zuvor eingetretener wirtschaftlicher Probleme sind: Wer um das wirtschaftliche Überleben kämpft, sieht sich einer ständig wachsenden Versuchung gegenüber, illegale Mittel einzusetzen, wenn die legalen Mittel nicht verfangen. Und in diesem Zusammenhang kommt ein schweres Versäumnis des Initiatorenverbandes VGF auf die Tagesordnung: Bereits der erste Vorsitzende Wolfgang Görlich hatte noch unter dem früheren Namen VGI angekündigt, dass es neben den inzwischen vorliegenden Standards für Leistungsbilanzen und Prospekte auch einen für die Jahresabschlüsse der Initiatoren und Emissionshäuser geben soll. Es ist offensichtlich, dass genau hier der Knackpunkt für den Tatkomplex „Zinsfonds“ liegt: Der geprüfte und testierte Jahrsabschluss war die entscheidende Hürde, an der die Aktienemission scheiterte. Der Zinsfonds war möglich, weil dieser geprüfte Abschluss für ihn nicht nötig war. Hier liegt jedenfalls der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft, der Schaden soll sich nach Berechnungen der Ankläger auf über 40 Mio. Euro belaufen.
Die weiteren Anklagepunkte haben ebenfalls das Potenzial, für Unruhe in der Branche zu sorgen: Die Vorwürfe drehen sich um Vorgänge, die im Rahmen der Doppelrolle der Initiatoren als Anbieter einer Anlage und des Geschäftsführers der Fonds im Auftrag der Anleger stehen. Hier gibt es vor allem bei Leistungs- oder Kreditverträgen zwischen den Fonds und dem Initiator und dessen Firmen starke Interessenkonflikte: Praktisch macht der Initiator Dank seiner Geschäftskompetenz für die Fonds Geschäfte mit sich selbst, was leicht zulasten der Anleger ausschlagen kann. Hier gibt es eine breite Grauzone zwischen berechtigten Interessen der Initiatoren und schlichter Abzocke, die juristisch als Untreue gefasst wird. Bisher waren die Gerichte den Initiatoren gegenüber extrem großzügig in diesem Zusammenhang, sie setzten in dieser Hinsicht offenbar sehr stark auf die Kontrolle durch die Anleger selbst und deren Recht, der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Der Münchner Prozess könnte diesen Spielraum einengen.
Die bisherige Beweisaufnahme hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend gestützt, insbesondere die Aussagen ehemaliger Falk-Bediensteter zum Vorwurf gefälschter Zeichnungsscheine von Anlegern, die aus dem Telefonbuch herausgesucht wurden („Dummies“), dürften stark ins Gewicht fallen. Das Verfahren ist bis Oktober terminiert, das Urteil könnte also noch in diesem Jahr vorliegen.
(Martin Klingsporn)







