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Der Vertrieb im Visier

Fall Engler

Seit Mitte September steht ziemlich sicher fest, dass die Anleger des „Daytraders“ und „Investmentbankers des Jahres 2006“ Ulrich Engler und seiner Private Comercial Office Inc. mit Sitz in Cape Coral, Florida einem reinen Schneeballsystem aufgesessen sind.

Irgendwelche Rückflüsse aus den angeblichen „Portfolios“ und „Investments“ sind nach dem derzeitigen Stand der Information nicht mehr zu erwarten. Der Wundermann Engler tauchte ab und sein US-Büro erfreute den deutschen Vertrieb mit der Nachricht, dass es weder Geld auf den erreichbaren Konten noch Kontakt zu Engler gebe. Soweit, so vorhersehbar, aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen.

Zur Erinnerung: Engler hatte über seine PCO Inc. die Beteiligung am so genannten Day-Trading mit Aktien angeboten, die technisch über ein hochverzinsliches Darlehen (je nach Ausgestaltung und Berechnungsmethode zwischen 48 und 100 % Rendite p.a.) abgewickelt wurden, wobei sowohl für den Vertrieb wie auch die Anleger Anreize in Richtung auf eine Thesaurierung der Erträge gesetzt wurden gegenüber der laufenden Auszahlung der angeblichen Erträge. Nach den bislang vorliegenden Schätzungen wurden damit etwa 5.000 Anleger vorwiegend in Süddeutschland und in der Schweiz mit einem geschätzten Anlagevolumen von rund 100 Mio. USD geködert.

Neu an der Affäre ist die konsequente Verfolgung der Vertriebe, die von den deutschen Strafverfolgern scharf angegangen werden. Eine ganze Reihe von ihnen werden von den Staatsanwälten offenbar sogar als Komplizen Englers beim Betrug eingestuft. Die Strafverfolger gehen den Vertrieben daher ziemlich konsequent an die Wäsche: Nach den vorliegenden Hinweisen und Unterlagen haben die zuständigen Gerichte bereits Arreste angeordnet, die sich bei einer betroffenen Vertriebsfirma auf weit über 500.000 Euro summieren. Diese klare Zielrichtung ist wohl in erster Linie dadurch zu erklären, dass die Vertriebe wohl kaum guten Glaubens kassiert haben. Sie erhielten nämlich keine Abschlussprovisionen, sondern gewissermaßen eine Erfolgsbeteiligung an den angeblichen Anlageerträgen. Konkret sah das so aus: Ausgangspunkt der rein formalen Provisionsberechnung war das monatliche „Tradingergebnis“ in Prozent der Anlagesumme. Dieser Satz wurde zwischen PCO (Engler) einerseits und den anderen Beteiligten andererseits geteilt. Von der zweiten Hälfte wurde dann zunächst der Festzins für den Anleger (meist 6 %) abgezogen, der Rest bildete die so genannte Provisionsbasis, aus der die verschiedenen Ebenen der Vertriebshierarchie mit unterschiedlichen Anteilen bedient wurden. Ein uns vorliegendes Beispiel mit den ersten 6 Monaten 2006 sieht so aus:

Englers Provisionen

Ergebnis %
Januar: 17,409
Februar: 29,005
März: 26,899
April: 23,353
Mai: 19,901
Juni: 19,129

verteilbar %
Januar: 8,704
Februar: 14,502
März: 13,449
April: 11,676
Mai: 9,951
Juni: 9,564

Kunde %
Januar: 6
Februar: 6
März: 6
April: 6
Mai: 6
Juni: 6

Prov. Basis %
Januar: 2,704
Februar: 8,502
März: 7,449
April: 5,676
Mai: 3,951
Juni: 3,564

Prov. Ant. 35 %
Januar: 0,9465
Februar: 2,975
März: 2,607
April: 1,986
Mai: 1,382
Juni: 1,2475

Bestand US-$
Januar: 10.000
Februar: 10.000
März: 10.000
April: 10.000
Mai: 10.000
Juni: 10.000

Provision
Januar: 94,65
Februar: 297,50
März: 260,73
April: 198,67
Mai: 138,26
Juni: 124,75

Prov. kum
Januar: 94,65
Februar: 392,15
März: 652,88
April: 851,55
Mai: 989,81
Juni: 1.114,56

Diese Ebene des Vertriebs durfte also in 6 Monaten 11 % der Anlagesumme abrechnen. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das schon über 22 %, die allein auf diese Stufe entfallen, die gesamte Provision hätte demnach 6.368,91 USD betragen oder eben gut 63 % des Bestands. Nimmt man die 72 % Festzins für den Anleger hinzu, wäre also ein laufender Ertrag von schlappen 130 % allein für diese Zahlungen nötig gewesen. Genau diese Schlüsse hätte jeder Vertriebsmitarbeiter aus seiner Provisionsberechnung ziehen können. Zumal jedem am Vertrieb Beteiligten auch bekannt war, dass diese reichlichen 130 % p.a. nur die Hälfte darstellen, die Wundermann Engler aus reiner Menschenfreundlichkeit heraus Vertriebsleuten und Kunden zur Verfügung stellte, offiziell erhielt er ja die andere Hälfte für seine PCO.

Es kommt aber noch schöner: Es liegen schriftliche Aufzeichnungen zu den Provisionsregelungen vor, die noch ein weiteres Schmankerl enthalten: Demnach stand den oberen Ebenen des Vertriebs keine Provision zu, sollte der „Trader“ Engler mal in einem Monat weniger als 12 % „erzielen“. An dieser Stelle ergibt sich dann rein rechnerisch, dass die verteilbare Hälfte nicht mehr ausreicht, um die Anleger zu bedienen, der Vertrieb würde in die Röhre schauen. Die genannte Regelung hat allerdings einen morbiden Charme: Provisionen sind Entgelte für den „Abschluss“ oder den „Umsatz“, also die Leistungen des Vertriebs, wie gut oder schlecht auch immer das vermittelte Produkt ist. Die oben genannte Regelung macht die Entlohnung des Vertriebs aber vom Handelsergebnis des „Traders“ abhängig, das keinerlei Beziehungen zu direkten Leistungen des Vertriebs hat – es sei denn, den Beteiligten war klar, dass sie ein Schneeballsystem betrieben. Denn in einem Schneeballsystem stehen der zu Werbezwecken aufgeblähte fiktive Ertrag der Kapitalanlage (hier die „Leistung“ des Traders) und die Platzierungsleistung des Vertriebs in einem engen Zusammenhang: Nur wenn der Vertrieb genug frisches Geld hereinbringt, können auch hohe Ausschüttungen zum Anfüttern neuer Anleger geleistet werden.
Von daher gesehen kann der „Trader“ nur dann exorbitante Erträge ausweisen, wenn der Verauch strafrechtlich hart angefasst wird. Wer hier als Berater oder Vermittler nicht gemerkt hat, was gespielt wird, kann sich kaum auf Gutgläubigkeit berufen – allenfalls auf „unzurechnungsfähig“ plädieren.

Der Zugriff auf den Vertrieb ist für die geleimten Anleger die einzige Alternative zum Versuch, bei Engler selbst das Geld einzutreiben, für das er persönlich den Kopf hinhält. Allerdings könnte es sich sehr wohl lohnen, Engler selbst ins Visier zu nehmen. Denn wenn er sich auch entschlossen hat, nicht mehr zu zahlen, heißt das noch lange nicht, dass er nichts mehr hat. Angesichts seiner Vorgeschichte ist es unwahrscheinlich, dass er mit seinem Abgang gewartet hat, bis das Geld einfach alle war. Da existiert wohl schon noch das eine oder andere gut gepolsterte Konto, etwa auf den Antillen, über das er seiner Schweizer Statthalterin Geld zukommen ließ – zur Regulierung.

(Martin Klingsporn)


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