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Vertriebschance Haftungsdach

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG)

Mit dem FRUG gelten seit November 2007 neue Regeln. Ein Kernstück: Anlageberatung ist erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Damit werden zwei Kategorien von Vermittlern entstehen – jene mit Lizenz zur Anlageberatung und jene ohne. Zwar gilt weiter die Ausnahmeregel für den Vertrieb von Investmentfondsprodukten, in der Praxis bewegen sich aber deren Vermittler in einer rechtlichen Grauzone.

Wie in der EU-Vermittlerrichtlinie der Versicherungsmarkt wird durch FRUG die Finanzdienstleistung gesetzlich reglementiert. Ein Vermittler, der auf Basis seiner Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO Investmentfonds vertreibt, ist in seinen Mitteln nun stark eingeschränkt. Er muss sich bei seinen Empfehlungen auf Fonds beschränken, sonst macht er sich strafbar. Henning von der Forst, Vorstandsmitglied NÜRNBERGER und Mitglied der Geschäftsleitung der FÜRST FUGGER Privatbank (FFPB), hat eine Lösung: das Haftungsdach. „Der Finanzdienstleister begibt sich unter das ‚Dach ’ der FFPB, die als Vollbank eine KWG-Lizenz besitzt. Unter diesem Haftungsdach kann er weiter umfassend beraten.“ Seine Alternative ist, eine eigene Lizenz zu beantragen. Aber: Hohe Investitionen und aufwändige Prüfungsund Kontrollpflichten kann der einzelne Vermittler nicht leisten. „Deshalb scheidet dieser Weg für die meisten aus“, erläutert von der Forst die Vorteile. Sich unter ein Haftungsdach zu stellen, öffnet dem selbstständigen Vermittler auch den Zugang zu weiteren Produkten wie Zertifikaten – wodurch sich neue Verkaufschancen ergeben. Damit erhält er eine ähnliche Beratungskompetenz wie der Bankberater und hat ideale Ansätze in der Phase des Schlussverkaufs bis Ende 2008, der durch die bevorstehende Abgeltungssteuer ausgelöst wurde.

Das FFPB-Haftungsdach besteht aus zwei Geschäftsmodellen: Investment Plus und Wertpapierbetreuung. In beiden sind Qualifikation und Berufserfahrung maßgeblich für die Breite der Produktpalette, die vermittelt werden kann. Investment Plus beinhaltet als Kernprodukte die FFPB Vermögensverwaltungsdepots bzw. die vermögensverwaltenden Dachfonds FFPB MultiTrend Plus und Doppelplus sowie alle Investmentfondsprodukte von Fund Select. Als Erweiterung dieses Spektrums können Zertifikate und Beteiligungen von Private Equity bis zu geschlossenen Immobilienfonds hinzugefügt werden. „Das Geschäftsmodell Investment Plus wird wohl in der Praxis überwiegen“, meint von der Forst.

Der Gesetzgeber stellt harte Forderungen zu Prüfungs- und Kontrollpflichten, schließlich haftet dieses Dach für alle angeschlossenen Vermittler. Kommt ein Haftungsdachgeber diesen Vorschriften nicht nach, kann die BaFin Lizenzentzug durchsetzen – mit fatalen Folgen für die Vermittler. Denn dieser Entzug greift sofort, der Finanzdienstleister darf dann weder beraten noch verkaufen.

Auch die FFPB prüft, wer sich unter ihr Dach stellen will. Sie ist verantwortlich dafür, nur Vermittler zuzulassen, die eine hinreichend gute Berufsqualifikation und einen guten Leumund vorweisen können. Henning von der Forst: „So wie alle seriösen Anbieter achten wir sehr genau darauf, wen wir unter unserem Haftungsdach haben wollen.“


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