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Lohnt sich Prozessfinanzierung doch?

FINANZWELT IM GESPRÄCH

Prozessfinanzierer übernehmen bei berechtigten Ansprüchen und nach eingehender Prüfung sämtliche Kosten des Prozesses und somit das gesamte Risiko. „Trotz einzelner kritischer Stimmen in der Presse sind Prozesskostenfonds weiterhin eine interessante Investitionsmöglichkeit und Fonds ist nicht gleich Fonds“, meint Christian Sußner, Vorstand der ProzessGarant AG. Im nachfolgenden Interview erläutert er, warum er sich seiner Sache nach wie vor sicher ist.

FINANZWELT: Sie haben sich auf die Finanzierung von Prozessen spezialisiert. Wie kann man sich den Ablauf vorstellen?

SUSSNER: Der Rechtsanwalt des Klägers reicht uns eine Klageschrift oder zumindest eine präzise Schilderung des Sachverhaltes ein, aus der sich die Umstände und die Rechtslage des Falles entnehmen lassen. Wir prüfen dies und schlagen dem Kläger im positiven Fall den Abschluss eines Finanzierungsvertrages vor. Der Prozess sollte nach dem zum Zeitpunkt der Beurteilung vorliegenden Kenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen werden können oder zumindest sollte es möglich sein, einen günstigen Vergleich zu schließen. Der Finanzierungsvertrag beinhaltet die Übernahme der Risiken des Verfahrens einschließlich der Führung aus sichtsreicher Rechtsmittel.

FINANZWELT: Wie wird Ihre Arbeit honoriert?

SUSSNER: Für den Fall, dass wir absagen, war die Prüfung kostenlos. Auch im Falle unserer Zusage berechnen wir für die Überprüfung keinerlei Gebühren oder Kosten. Bei Erfolg bekommen wir einen Anteil vom Erlös, der bei Rechtsstreitigkeiten über 100.000 Euro 30 % zuzüglich verauslagter Verfahrenskosten beträgt.

FINANZWELT:Wie treffen Sie die Auswahl?

SUSSNER: Der Beklagte muss über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügen. Darüber hinaus müssen ein, besser zwei Gutachten der pensionierten Richter die Finanzierung befürworten. Schließlich muss der Vorstand der AG selbst zustimmen. Neben der rein juristischen Prognose ist für uns sowohl die Frage der Beweisbarkeit wichtig, als auch die Frage der echtstechnischen Durchführbarkeit des Verfahrens. Diese hängt davon ab, wie schwierig ein Verfahren ist, wie lange es dauert, und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen beispielsweise durch Sachverständigengebühren hinzukommen.

FINANZWELT: Prozesskostenfonds sind in letzter Zeit in Kritik geraten. Was macht Sie Ihrer Sache so sicher?

SUSSNER: Das Geschäft mit Prozessfinanzierungen ist sehr erklärungsbedürftig und die Wahrnehmung pendelt zwischen „intransparent“ und „streng wissenschaftlich“. Wir meinen: Die Ergebnisse werden es letztendlich zeigen. Was dies anbelangt, so haben wir unseren ersten Fonds hinsichtlich des platzierten Volumens zwar deutlich hinter unseren Erwartungen schließen müssen, liegen aber mit rund 40 Prozessen, die zum Teil schon gewonnen oder erfolgreich verglichen werden konnten, deutlich im Plan.

FINANZWELT:Wie wollen Sie in dem sicher nicht unriskant zu nennenden Prozessfinanzierungsgeschäft eine gewisse Sicherheit schaffen?

SUSSNER: Es gibt keine Versicherung, die gegen diese Prozessrisiken versichert. Aber wir möchten ein gewisses Maß an Sicherheit generieren, indem wir unser Risiko streuen. Deshalb finanzieren wir eine größere Anzahl kleinerer mittlerer und weniger größerer Prozesse. Denn bei diesen „Alltagsprozessen" ist die juristische und gerichtstechnische Prognose, die wir zu Beginn des Verfahrens, also bei der Finanzierungsentscheidung, zu treffen haben, leichter vorzunehmen, weil es sich häufig um „Standardprobleme" handelt.



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