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FINANZWELT sprach mit Michael Pirgmann, Geschäftsführer der HPC Capital.

FINANZWELT: Es gibt inzwischen zahlreiche geschlossenen Fonds, die in Lebensversicherungspolicen investieren. Warum hat sich HPC für US-Risikolebensversicherungen entschieden?
Pirgmann: Während sich die Investoren bei gebrauchten deutschen und britischen Lebensversicherungen mit niedrigen einstelligen Renditen zufrieden geben müssen, liegen wir bei den US-Policen im deutlich zweistelligen Bereich. Außerdem ist ein Investment in US-Policen konjunkturunabhängig, während man in anderen Märkten von der wirtschaftlichen Großwetterlage abhängig ist.

FINANZWELT: Entscheidend bei den US-Risikolebensversicherungen ist die Qualität der medizinischen Gutachten. Wie lässt sich das so genannte Langlebigkeitsrisiko verringern?
Pirgmann: In der Tat stellen sich die medizinischen Gutachten als größte Unsicherheit in dieser Anlageklasse heraus. Wir lassen daher drei Gutachten von so genannten Lloyd´s Gutachtern erstellen. Während sich viele mit einem Gutachten oder mit dem Mittelwert von zwei Gutachten zufrieden geben, nehmen wir von zwei medizinischen Gutachten immer das konservativere als Kalkulationsgrundlage. Ein drittes dient zur Abrundung des Bildes und zur Betrachtung von Sensitivitäten.

FINANZWELT: Im Einkauf liegt der Segen, lautet eine Hamburger Weisheit. Wie setzen Sie diese Devise um?
Pirgmann: Richtig. Aus diesem Grunde schließen wir ganz strikt jeden Zwischenhandel der Policen in den USA aus. Wir kaufen zusammen mit unserem US-Partner direkt von Versicherten und wissen bei jedem Cent, wofür er verwendet wird. Auf Policenbasis kaufen wir zurzeit mit deutlich über 20 Prozent Rendite p. a. (IRR=Interne Zinsfußmethode) ein.

FINANZWELT: Nun liegen drei Ländererlasse vor, die die Lebensversicherungsfonds als gewerblich einstufen. Wie gehen sie damit um?
Pirgmann: Die Vermittler müssen die Anleger über das gestiegene Risiko aufklären, dass alle US-Lebensversicherungsfonds als gewerblich eingestuft werden könnten. Dieses lässt sich der Berater über ein separates Merkblatt vom Kunden bestätigen. Es werden nur Beteiligungen angenommen, wenn dieses Merkblatt vorliegt. Insofern schließen wir für die Vermittler jegliches Haftungsrisiko aus. Sollte es wirklich zu einer Besteuerung der Anlage kommen, beträgt die prognostizierte Nachsteuerrendite - je nach Steuersatz des Anlegers – immer noch zwischen acht und 11,6 Prozent nach IRR.

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