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Die Unfallversicherung des Jahres

FINANZWELT-VersicherungsAward 2002

In diesem Jahr veranstaltet die FINANZWELT-Redaktion erstmals ihren Versicherungs-Award. Ausgezeichnet wird die beste Unfallversicherung 2002. „Damit wollen wir ein Zeichen setzen für Qualitätsbewusstsein und Innovationskraft im Finanzdienstleistungs-Markt,“ erklärt FINANZWELT-Herausgeberin Dorothee Schöneich die Motivation des Verlages.

Ausgezeichnet wird ein Tarif, der verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen auf höchstem Niveau und eine kreative Produktgestaltung mit einem besonderen Zielgruppen Nutzen in sich vereint.

Unabhängige Jury

Dabei gilt es, aus der Fülle der Produkte die Angebote auszusieben, die nur auf den ersten Blick innovativ und kundenfreundlich scheinen, einer fachmännischen Prüfung jedoch nicht Stand halten. Über die Vergabe des FinanzweltVersicherungs Award 2002 entscheidet eine Jury unabhängiger Fachleute. In ihr sind Verbraucherschützer, Versicherungsberater, Versicherungsmakler und die Redaktion vertreten.

Die Entscheidungsfindung erfolgt in zwei Stufen:

Alle zum Award angemeldeten Produkte werden einem Leistungsrating unterzogen. Tarife, die dabei mindestens 80 % der Höchstpunktzahl erreichen, qualifizieren sich für das Finale. In der Endrunde kommt es neben der grundlegenden Produktqualität auf den innovativen Nutzwert aus Verbrauchersicht an. Dabei ist die Jury nicht an ein formales Entscheidungsraster gebunden. Der VersicherungsAward 2002 wird im Rahmen der FINANZWELT Vertriebstage vom 26. bis 28. September 2002 verliehen.

Ausschreibung

Der Wettbewerb ist offen für alle in Deutschland erhältlichen privaten Unfallversicherungen mit Kapital oder Rentenleistungen bei Invalidität. Dazu gehören auch die Angebote für spezielle Zielgruppen wie Kinder, Musiker oder Ärzte. Berücksichtigt werden auch Honorarberater und MaklerDeckungskonzepte und für einen großen Kreis zugängliche Kollektivtarife, zum Beispiel von VerbraucherschutzOrganisationen. Interessierte Teilnehmer legen diese Unterlagen vor:


  • Versicherungsbedingungen,

  • Tarif,

  • Annahmerichtlinien und

  • Antragsformular.



Es reicht aus, die entsprechenden Fundstellen im Internet per EMail an cp.meyer@versicherungsjournal. de zu benennen. Soweit die Produktinformationen nicht online abrufbar sind, senden Interessierte diese an die selbe EMailAdresse. Jeder Anbieter soll erklären, was seiner Meinung nach die Highlights des jeweiligen Tarifs sind. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2002.

Das Leistungsrating

In den letzten Jahren hat eine Flut neuer Produktvarianten und Klauseln den Markt der privaten Unfallversicherung unüberschaubar gemacht. Um die Qualität der Versicherungsbedingungen transparenter zu machen, hat der Autor das Leistungsrating für die Unfallversicherung entwickelt. Auswertungen nach diesem System werden seit 1999 im Versicherungskatalog „Schutz & Sicherheit“ (www.promakler. de) veröffentlicht. Bewertet werden darin die Leistungsvoraussetzungen, der Versicherungsumfang und der Service der Anbieter. Für die einzelnen Leistungspositionen werden jeweils bis zu 100 Punkte vergeben und mit einem Multiplikator zwischen 1 und 5 gewichtet. Tarife für Erwachsene und Kinder werden ebenso differenziert wie für einmalige und laufende Invaliditätsentschädigungen. So entstehen vier verschiedene Ratings. Bei Bedarf können weitere spezielle Ratings herausgefiltert werden.

Der Kriterienkatalog wird laufend an die Marktlage angepasst.

Leistungsrating UnfallVersicherung Bewertungskriterien Kriterium

Versicherte Gefahren


  • Allmähliche Einwirkung von Gasen (ohne Berufs und Gewerbekrankheiten) mitversichert.

  • Bemühungen zur Rettung von Menschenleben und/oder Sachen mitversichert.

  • Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen (bis wie viel Promille) mitversichert.

  • Durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Verletzungen (aller Art) an Gliedmaßen und Wirbelsäule mitversichert.

  • Durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule (§ 1.4, AUB 99) mitversichert.

  • Führen von Kraftfahrzeugen ohne Führerschein bei Personen unter 18 Jahren und Entmündigten mitversichert.

  • Gesundheitsschäden durch die Einführung fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund auch bei Erwachsenen mitversichert.

  • Insektenstiche mitversichert.

  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen nach Unfällen mitversichert.

  • Nahrungsmittelvergiftung (auch bei Erwachsenen) mitversichert.

  • Strahlenunfälle mitversichert.

  • Tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung) mitversichert.

  • Tod. Ertränkungs bzw. Erstickungstod unter Wasser mitversichert.

  • Überraschender Kriegsausbruch im Ausland ohne zeitliche Begrenzung (AUB 99 = 7 Tage) mitversichert.

  • Ungewollte/passive Teilnahme an Schlägereien und/oder inneren Unruhen mitversichert.

  • Vergiftungen infolge Einführung oder Aufnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund bei Kindern über 10 Jahre (bis zu welchem Alter?).

  • Von anderen Tieren verursachte Hautverletzungen mitversichert.

  • Weitere Infektionskrankheiten einschließlich Impfschäden (z.B. Cholera Malaria, Typhus und Windpocken) mitversichert.

  • Wundinfektionen (Krankheitserreger gelangt durch Unfall in den Körper) mitversichert.



Versicherte Kosten


  • Arztgebühren zur Feststellung des Leistungsanspruchs zahlt der Versicherer auch für Untersuchungen, die der Versicherte selbst initiiert.

  • Bergungskosten beitragsfrei (bis wie viel Euro).

  • Invaliditätssumme. Alter der versicherten Person, ab dem die Invaliditätsentschädigung als Rente anstelle einer Kapitalleistung gezahlt wird.

  • Invaliditätssumme. Rente pro 1.000 Euro Invaliditätssumme bei einem 70jährigen Mann.

  • Invaliditätssumme. Rente pro 1.000 Euro Invaliditätssumme bei einer 70jährigen Frau.

  • Invaliditätssumme. Rentendynamik bei verrenteter Invaliditätssumme im Leistungsfall (in % nach dem derzeitigen Stand der Gewinnbeteiligung).

  • Nachhilfegeld bei versäumtem Schulbesuch (wie viel Euro pro Tag, für wie viele Tage?). • Organisation von Such, Bergungsund Rettungseinsätzen, Krankentransport/ behandlung/rehabilitation und Heimreise der Angehörigen.

  • Rückholkosten nach Krankenhausaufenthalt am Unfallort (bis wie viel Euro?). • Sofortleistung in Euro bei Schwerverletzungen, beitragsfrei.

  • Übernahme von Mehrkosten der Angehörigen bei Auslandsunfällen.

  • Unfallrente. Dynamik im Leistungsfall (in % nach dem derzeitigen Stand der Gewinnbeteiligung). Unfallrente. Leistungsbeginn der Rente.

  • Unfallrente. Weitergehende Staffelung als 100 % Rente ab 50 % Invalidität.

  • Verdienstausfall des Versicherten zur Feststellung des Leistungsanspruchs zahlt der Versicherer auch anlässlich der Untersuchungen, die der Versicherte selbst initiiert.

  • Wohnungsumbau, Umzug und PKWUmrüstung (bis wie viel Euro beitragsfrei?).

  • Zahnbehandlungs und Zahnersatzkosten für Eck und Schneidezähne (bis wie viel Euro?).

  • Zuschuss für RoomingIn (wie viel Euro pro Tag, für wie viele Tage?).

  • Versicherter Körperschaden Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten über 25 Prozent Mitwirkung hinaus eingeschränkt.

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der Stimme.

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit des Gehörs auf beiden Ohren (AUB 99 = 60%).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer anderen Zehe (AUB 99 = 2%).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer großen Zehe (AUB 99 = 5%).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines anderen Fingers (AUB 99 = 5%).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes oder einer Hand im Handgelenk (AUB 99 = 5570%).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges (AUB 99 = 50%).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines oder Fußes (AUB 99 = 4070 %).

  • Verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Daumens oder Zeigefingers (AUB 99 = 1020%).



Obliegenheiten


  • Auf eine Arztanordnungsklausel wird verzichtet.

  • Keine Leistungseinschränkung bei unbeabsichtigter verspäteter Anmeldung von Unfällen (auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz).

  • Keine Leistungseinschränkung bei verspätetem Arztbesuch bei geringfügig erscheinenden Unfallfolgen (auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz).

  • Keine Leistungskürzung bei versehentlicher Nichtanmeldung von Berufswechseln (Oder die Frage erübrigt sich mangels unterschiedlicher Gefahrengruppen).

  • Verlängerte Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität (AUB 99 = 15 Monate).



Service


  • 24StundenSchadenhotline. Auf eine Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) wird verzichtet.

  • Die Hauptfälligkeit des Vertrages kann frei gewählt werden.

  • Die ordentliche Kündigungsfrist ist kürzer als 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

  • Information über Behandlungsmöglichkeiten.

  • Versicherer verzichten bis zum Lebensende des Versicherten darauf, den Vertrag zu kündigen oder die Leistung herabzusetzen? (Die evtl. Umwandlung von Invaliditätssumme in Leibrente ist hier nicht gemeint.)

  • Zukünftige Verbessungen der Bedingungen gelten automatisch auch für den Bestand.

(Claus-Peter Meyer)


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