Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Fonds-Initiatoren suchen das Gespräch mit Eichel

FINANZWELT im Gespräch mit Prof. Dr. Axel Bader, Vorstand des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL)

FINANZWELT: Nach Hessen haben nun auch Bremen und Niedersachsen die Anweisung an ihre Finanzämter erlassen, US-Policenfonds als gewerblich zu behandeln. In der Diskussion um die steuerliche Behandlung hat sich der BVZL jetzt an das Bundesfinanzministerium (BFM) gewandt. Wie lautet die Kernaussage Ihrer Eingabe?
Bader: Wir verweisen in unserer Stellungnahme nachdrücklich auf die langjährige BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung. Bei Private Equity Fonds, die aufgrund ihrer Konstruktion und Tätigkeit von der Finanzverwaltung auch als gewerblich eingestuft werden sollten, wurde der Fiskus ja letztendlich auch von der vermögensverwaltenden Tätigkeit überzeugt. Eine steuerliche Ungleichbehandlung von in entscheidenden Punkten gleich gearteten Beteiligungsangeboten ist mit geltendem Steuerrecht schlicht unvereinbar, das passt einfach nicht zusammen. Wir gehen davon aus, dass eine derart offenkundige Ungleichbehandlung auch nicht im Interesse des BFM liegt.

FINANZWELT: Ihrer Stellungnahme zufolge gehen Sie weiterhin davon aus, dass die Besonderheiten von US-Policen zu wenig bekannt seien. Können Sie ein konkretes Beispiel hierfür benennen?
Bader: Die in den Erlassen unterstellten Sachverhalte gehen von Annahmen aus, die in der Regel bei den meisten Fondsanbietern gar nicht zutreffen. So sehen die Finanzverwaltungen in den US-Policen zumeist reine Risikolebensversicherungen ohne steuerpflichtige Einkünfte. Es existiert bei den gekauften Policentypen aber sehr wohl ein verzinslicher Kapitalstock, aus dem auch steuerpflichtige Einkünfte resultieren.

FINANZWELT: Die Diskussion um die Gewerblichkeit von US-Policen-Fonds führt auch beim Anleger zu wachsender Verunsicherung. Was können Sie ihnen derzeit sagen?
Bader: Anlegern, die den US-Policen-Fonds im Vertrauen auf deren vermögensverwaltende Konzeption ihr Kapital anvertraut haben, muss nicht Bange werden. In einem Rechtsstaat sind Finanzgerichte und Betriebsprüfer in ihrer Urteilsfindung glücklicherweise nicht an fiskalpolitische Willensbekundungen und Vorgaben gebunden. So wäre im Ernstfall zum Beispiel denkbar, dass im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens in Form einer Aussetzung der Vollziehung, eventuelle fiskalische Ansprüche zunächst ins Leere laufen.

FINANZWELT: Angenommen das BFM rückt letztlich nicht doch noch von seinem Plan ab, US-Policenfonds als gewerblich einzustufen, welche alternativen Maßnahmen blieben übrig?
Bader: Selbst bei einer gewerblichen Einstufung der Fonds lassen sich die prognostizierten Renditen durch entsprechende Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel durch die Aufnahme von Fremdkapital und dem damit verbundenen Leverage-Effekt, oder eine mögliche teilweise Verlagerung der Besteuerung in die USA zumindest annähernd erreichen. Ich möchte an dieser Stelle allerdings nochmals betonen, dass Überlegungen dieser Art für uns zur Zeit rein hypothetische Planspiele sind. Alle im BVZL organisierten Fondsinitiatoren sind weiterhin der festen Überzeugung, dass sich das Bundesfinanzministerium allen rechtlich stichhaltigen, rationalen Argumenten nicht verschließen wird und wir in Kürze zu einer einvernehmlichen Lösung finden werden.

Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: