Alles nur Kauderwelsch?
Frag nicht, was dein Land für dich tun kann. Oder ...
Wie schön wäre es, wenn Deutschland quasi auf einem Transfermarkt die demographischen „Kinderlücken“ schließen könnte. Damit wäre es auch durch den Einkauf einer Vielzahl von jungen „Integrationsdivisionen“ möglich, die Rahmenbedingungen für ein gesundes Renten- und Gesundheitssystem zu schaffen. Da dies nicht der Fall sein wird, werden wir über Jahre gerade im Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungssystem mit den Problemen zu kämpfen haben. Einzig das Problem der Arbeitslosigkeit wird sich durch eine schrumpfende Gesellschaft von selbst bessern. Doch das ist noch Zukunftsmusik.
Das Thema „Gesundheit“ mit all seinen Problemen steht derzeit auf den Fahnen der großen Koalition. Zu Recht: Denn trotz der Symbollösung „Reichensteuer“ und Kinderförderer „Elterngeld“ ist nun einmal die Gesundheitsreform sehr dringlich, da die Gesundheitskosten immer weiter steigen. Daher forderte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt – genau jene, die noch unter Kanzler Schröder durch Mehrbelastung für die Versicherten Krankenkassenbeitragsreduzierungen verlangt hatte – jetzt in der Gesundheitspolitik „den großen Wurf“.Nach dem Wahlausgang 2005 war klar: Weder Bürgerversicherung noch Gesundheitsprämie würden in ihrer reinen Form durchsetzbar sein, denn die CDU/CSU und auch die SPD wollten ihr System nicht ganz aufgeben bzw. keinen Imageverlust riskieren. Auch laut dem Verband der privaten Krankenversicherung stellen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie unvereinbare Finanzierungsmodelle dar, die politisch in „Reinform“ nicht durchsetzbar sind. Daher wurde im Rahmen des zweiten Gesundheitsgipfels über eine „Mischform“ diskutiert, die danach durch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) voreilig in ihren Eckpunkten verkündet wurde – zum Ärger einiger Berufsgenossen. Hierdurch kam es auch zu dem Namen „Kauder-Modell“.
Danach sollen über eine zentrale Inkassostelle der Krankenversicherung, dem so genannten Gesundheitsfonds, die wesentlichen Elemente der beiden Konzepte verbunden werden. Wie anhand des Schaubilds zu sehen, fließen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie – und das ist neu – eine Gesundheitssteuer in den Gesundheitsfonds. Erhoben würden demnach Beiträge für den Fonds entsprechend der Bürgerversicherung – nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Diese steuerliche Komponente wurde mit der Begründung eingeführt, dass der familienpolitische Wunsch der beitragsfreien Kinderversicherung (kostenfreie Familienversicherung) einzig über Beiträge nicht finanzierbar sei. „Die Finanzierung der Beiträge für die Kinder aus Steuermitteln ist grundsätzlich richtig, muss dann aber für PKV- und GKVversicherte Kinder gleichermaßen gelten“, so Rainer Dittrich, Mitglied des Vorstands Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Aus dem Gesundheitsfonds soll danach – ähnlich der Gesundheitsprämie – für jeden Versicherten ein Betrag X (Kauder kalkuliert zwischen 150 und 170 Euro) an die gesetzlichen Kassen bezahlt werden. Wirtschaftet hierbei eine Krankenkasse gut, dann kann sie ihren Versicherten sogar Prämienanteile zurückzahlen. Im negativen Fall müsste sie die Differenz über ihre Versicherten begleichen. Sinn und Zweck ist hierbei mehr Wettbewerb unter den Kassen. „Wir glauben nicht, dass durch einen `Gesundheitssoli´ mehr Wettbewerb in das System kommt. Auch das große Problem der Demographiesicherheit der GKV wird nicht angegangen. Wieder einmal scheint es so, dass kurzfristig mehr Geld in das bestehende System gepumpt werden soll, anstatt das Gesundheitswesen grundsätzlich zu reformieren“, erläutert Heinz-Gerhard Wilkens, Pressesprecher der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Und Dittrich ergänzt: „Wir wünschen uns einen Wettbewerb der Systeme, der sich an eine breitere Bevölkerung wendet. So darf nicht darüber diskutiert werden, die Versicherungspflichtgrenze weiter anzuheben – im Gegenteil, es muss neu definiert werden, wer im Sinne einer Sozialversicherung als `schutzbedürftig´ einzustufen ist. So hat der PKV-Verband bereits vor zwei Jahren ein Konzept vorge- stellt, das einen kapitalgedeckten Versicherungsschutz bereit stellt, der mit Annahmegarantie ohne Risikozuschlag ausgestaltet ist.“
Weitere Fragen bleiben beim Kauder- System offen: Z. B. inwiefern neben dem Arbeitseinkommen künftig auch andere Einkünfte der Versicherten zur Finanzierung herangezogen werden. Die dritte Einkunftsart „Gesundheitssteuer“ wird definitiv auch andere Einkünfte, wie Zinsen und Mieteinnahmen, berücksichtigen. Ferner scheint laut Dittrich „der Bürokratieaufwand zur Einführung eines Gesundheitsfonds zur Umwandlung von einkommensabhängigen Beträgen in Kopfprämien für über 70 Mio. gesetzlich Versicherte riesig“. Recht hat er! Und wie sieht es mit dem Ausgleichsmechanismus aufgrund der unterschiedlichen Kassenstrukturen bzw. Mitgliedern untereinander aus? Der derzeitige Ausgleichmechanismus Risikostrukturausgleich würde sämtliche gut gemeinten Pauschalisierungen der Beiträge durch die Hinterhand wieder zunichte machen. Das Fondsmodell löst somit nicht die entscheidenden Probleme der sinkenden Einnahmen und daher werden weitere „Modifizierungen“ gesucht. So sind die jahrelang gut wirtschaftenden privaten Versicherer ein gefundenes Fressen für mehr „Solidarität“. Weitere Erhöhung der Versichertenpflichtgrenze. Gerade bezüglich einer weiteren Erhebung der Versicherungspflichtgrenze müssten die PKV-Gesellschaften in Deutschland Sturm laufen, denn das würde das „Aus“ oder die Abschaffung der PKV auf dem kalten Weg bedeuten.
Im Rahmen des kürzlich stattfindenden “winForum KV” der DBV-Winterthur in Mainz berichtete Klaus Detlef Dietz, Verband der privaten Krankenversicherung e.V., wie drastisch sich die Zahlen der Neuzugänge durch die „ersten“ Erhöhungen der Versicherungspflichtgrenze auswirkten. So fand im Jahr 2005 bei den Angestellten kein Nettozugang zur PKV über der Versicherungspflichtgrenze statt. Eine weitere Erhöhung würde die Eingangspforte zur PKV endgültig vernageln und zu einer drastischen Reduzierung des Vertriebs der privaten Krankenvollversicherer führen. Die derzeitigen Reformer wollen mit allen Mitteln eine Solidarität zwischen GKV und PKV erreichen und propagieren hierzu einen vermeintlich finanziellen Schaden der GKV durch die Wanderbewegungen zur PKV. Doch damit liegt der Gesetzgeber falsch, denn bei der Berechnung wird von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen und so liegt der tatsächliche Verlust laut Verband der privaten Krankenversicherung e.V. bei 180 Millionen Euro anstatt der genannten 1,1 Milliarden Euro (für das Jahr 2004). Ferner funktioniert der Solidaritätsausgleich derzeit schon auf Ebene der höher bezahlten Leistungen z. B. bei Arztrechnungen, Heil- und Hilfsmitteln sowie im Medikamentenbereich. Hier liegt der Leistungsumfang der PKV weit über dem der GKV. „Eine Solidarität der PKV einzufordern ist wahrlich ein Treppenwitz. Ohne Privatpatienten stünden schon heute dem Gesundheitssystem 9,5 Mrd. Euro jährlich weniger zur Verfügung – mit unabsehbaren Folgen für Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinische Forschung“, erklärt Wilkens. Man sollte jedoch kritisch ergänzen, dass die PKV sich damit nicht als Wohltäter der GKV aufspielen sollte. Vielmehr sollte sie sich überlegen, ob sie ihr System effizienter macht bzw. die Fehler in der „höheren“ Bezahlung für gleiche Leistungen – im Vergleich mit der GKV – korrigiert.
Weiterer Unfug. Trotzdem wird noch mehr Solidarität gefordert und hierbei auch der Einbezug der PKV in den Risikostrukturausgleich (RSA) von Merkel und Co. überlegt. Ein schlechter Witz, ist der RSA doch zum Ausgleich der Risiken für einen Wechselausgleich innerhalb der GKV geschaffen worden und beinhaltet Ausgleichsmechanismen (z.B. Alter und Geschlecht), die mit den Kalkulationsprinzipien der PKV nicht vereinbar sind. Hierzu Dietz: „Der Einbezug der PKV in den RSA ist weder sachgerecht noch versicherungstechnisch und rechtlich möglich.“ Eine weitere Idee war der staatliche Zugriff auf die Altersrückstellungen der PKV-Versicherten. „Eine Plünderun der Alterungsrückstellungen der PKVVersicherten käme einer Enteignung gleich“, so Hanse-Merkur Experte Wilkens. Würde es soweit kommen, wären rechtliche Schritte unabdingbar, denn: Solche Rückstellungen dürfen nur zweckgebunden verwendet werden und sind verfassungsrechtlich als Eigentum zu bewerten. Kein Ende in Sicht. Auch die nächste Gesprächsrunde der Arbeitsgruppe zur Gesundheitspolitik am Tag der Arbeit brachte keine weiteren Neuheiten, außer dass man sich zunächst einmal mit der Ausgabenseite beschäftigen will. Ein guter Anfang! Denn die Leistungsseite wurde bisher wiederum ausgespart und der Blick richtete sich alleine auf eine Verbreiterung der Einnahmen.
Und dennoch: Die privaten Krankenversicherer sind derzeit noch zu ruhig, schließlich kann es im worst case der Entscheidungen um die Existenz vieler Versicherer gehen. Unverständlich daher, warum man nicht mehr in die Offensive geht und Flagge zeigt. Die Gesetzlichen tun dies derzeit. So kündigte die AOK an, dass sie im Jahr 2007 große Finanzlücken erwarten und daher dringend mehr Geld vom Bund benötigen. Auch die anderen gesetzlichen Kassen rechnen mit einem deutlichen Anstieg der Beiträge und brauchen Geld, befürchten sie doch ein Defizit von mindestens fünf Milliarden Euro. „Die in den letzten Wochen verstärkten Solidaritätsbekundungen unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen zeigen, wie wichtig die PKV für unser Gesundheitssystem ist. Wir sind überzeugt, dass sich auch bei den Politikern Vernunft vor Ideologie durchsetzen wird“, dazu Rainer Dittrich von der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. Hoffen wir für die Branche, dass er Recht behält!
(MARC OEHME)







