Freibetrag in Italien „futsch“?
Das jüngste Dekret der italienischen Regierung vom 3. Oktober 2006 enthalte lediglich eine Verschiebung der Abschaffung von 2006 auf 2007. Darauf weist Martin Führlein, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Nürnberger Rödl GmbH, hin. Demnach wird der Freibetrag dennoch für beschränkt Steuerpflichtige in Italien, also auch für deutsche Investoren, nun doch gestrichen. Änderungen sind aufgrund der 60 Tage Bestätigungsfrist durch das Parlament bei dem aktuellen Dekret noch möglich.
In Italien werde aber über eine generelle Abschaffung oder Beschränkung des Grundfreibetrages (derzeit 3.000 Euro pro Jahr) diskutiert, so Führlein. „Die Chancen, dass der Steuerfreibetrag auch über 2007 hinaus gewährt wird, erscheinen daher als gering“, resümiert der Experte.






