Volle Fahrt
für Second-Hand-Schiffe
Bei Kapitalanlegern weitestgehend unbeachtet sind bislang Second-Hand-Schiffe. Obwohl dieses Marktsegment, je nach dem, ob man es nach der Anzahl der Schiffe, deren Tonnagegröße oder dem Investitionsvolumen bemisst, immerhin 10 – 20 % des Schiffsfondsmarktes darstellt. Die besonderen Vorteile von Second-Hand-Schiffen sind bisher nur in den Fokus von langjährig erfahrenen Schiffsinvestoren gelangt. Dieser Beitrag führt in das Thema ein.
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Rechnerisch die Gewinner
Die Investitionsattraktivität von Second-Hand-Schiffen wird besonders verdeutlicht durch das folgende Beispiel: Dipl. Wirtschaftsingenieur Michael Niefünd, der sich in den letzten Jahren mit Marktgutachten und Produktanalysen einen Namen im Schiffsmarkt machte, vergleicht die aktuellen Neubaupreise eines 1000 TEU Containerschiffes mit den Preisen für 5 und 10 Jahre alte, etwa baugleiche Einheiten und stellt diese den aktuellen Zeitcharter raten für Schiffe dieser unterschiedlichen Lebensjahre gegenüber. Daraus errechnet er eine aussagefähige Kennzahl, die die Investitionsattraktivität eines Beteiligungsangebotes ermittelt: Den Einkaufsfaktor in Jahren. Dieser gibt an, wie viele Jahre ein Containerschiff zur aktuellen Charterrate fahren muss, um brutto den Baupreis einzunehmen. Hier gilt:„Je niedriger der Einkaufsfaktor, desto höher die Attraktivität einer Investition. “Das Ergebnis dieser Berechnung zeigt, dass in dem betrachteten Schiffssegment der Einkaufsfaktor um so günstiger ist, je älter das Schiff ist.
Ein gut gepflegtes und gewartetes Second-Hand-Schiff, das technisch nicht veraltet ist, erzielt also im Allgemeinen im Vergleich zu Neubauten annähernd die gleichen Charter raten bei niedrigerem Kapitaleinsatz. Das ermöglicht höhere Ausschüttungen und/oder eine schnellere Entschuldung des Schiffes.
Höhere Ausschüttungen sind bei Anwendung der Tonnagesteuer (§5a EStG) besonders wertvoll für Anleger mit hoher Steuerprogression, da diese dann fast steuerfrei sind. Diese stellt keine eigenständige Steuergattung dar, sondern ist ein Wahlrecht für eine besondere Art der Gewinnermittlung. Dabei wird der Gewinn nicht nach üblichen Grundsätzen ermittelt, sondern pauschal anhand der Größe (Nettoraumzahl)des Schiffes und ist im Allgemeinen vernachlässigbar gering.
Einige Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer sind:
- Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr
- Bereederung und Geschäftsleitung im Inland
- unwiderruflicher Antrag der Schifffahrtsgesellschaft an den die Gesellschaft mindestens 10 Jahre gebunden ist. Die 10jährige Bindungsfrist steht einem vorzeitigem Schiffsverkauf jedoch nicht entgegen.
Ein weiterer Vorteil von Second-Hand-Schiffen ist die meist auf deutlich kürzere Dauer aus gelegte Laufzeit als dies bei Neubauten der Fall ist. Auch dies spricht bei manchem Anleger für ein Investment in Second-Hand-Schiffe.
Rostige Oldies
Allerdings können Second-Hand-Schiffe auch Probleme mit sich bringen, denn naturgemäß steigt der Instandhaltungsaufwand mit zunehmendem Alter des Schiffes. Dieses um so mehr, je weniger Wert auf eine ausreichende Pflege und Wartung der Schiffe gelegt wurde. Dazu kommen unter Umständen bei fortschreitender Lebensdauer höherer Verschleiß durch stärkere Auslastung und ständigen Einsatzes. Und wenn, bsw. um Kosten zu sparen, mit zu wenig oder sogar unqualifiziertem Personal gefahren wurde, geht dies zu Lasten der Wartungs- und Bedienungsqualität des Schiffes und führt zwangsläufig im weiteren Schiffsleben zu höheren Folge kosten als notwendig.
Best Advice
Für die Auswahl des „richtigen “Schiffes und die Festlegung eines angemessenen Preises ist deshalb erhebliches schiffstechnisches Know-how und viel Erfahrung notwendig. Dabei müssen sich diese Anforderungen auch auf den entsprechenden Schiffstyp und dessen Größe beziehen. Erfahrungen mit Großtankern (ULCC)hilft nicht beim Kauf von Containerfeedern kleiner oder mittlerer Größe, genauso wie die Beurteilung eines 6500 TEU Schiffes andere Kenntnisse erfordern als für Panamax-Bulker oder Küstenmotorschiffe. Neben der Erstellung eines Gutachtens durch einen anerkannten Sachverständigen sollte beim Emissionshaus selbst ausreichendes Wissen und praktische Erfahrung für eine zusätzliche, eigenständige Beurteilung vorhanden sein. Dazu gehört die Dockung des Schiffes, Prüfung der elektronischen Einrichtungen und der Maschinen und wenn möglich eine Probefahrt.
Über die Prüfung des technischen Allgemein Zustandes des Schiffes hinaus, ist zu untersuchen, ob das Schiff marktgerecht ist, d.h. es ist eine Einschätzung der derzeitigen und zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Schiffes erforderlich. Zu beachten ist noch, dass Second-Hand-Schiffe, die als Beteiligungsfonds für einen größeren Anlegerkreis konzipiert werden noch eine Nutzungsdauer von mindestens 10 weiteren Jahren ermöglichen sollten.
(Ralf Soboll)







