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Das Beste zum Schluss ...

Geschlossene Fonds

Verlustzuweisungen sind aus dem Sprachschatz der Branche gestrichen - es gibt allenfalls negative Steuerergebnisse, die aber nicht an die große Glocke gehängt werden. Schließlich verbietet der sogenannte Fallenstellerparagraf die Werbung mit Steuervorteilen.

Was früher steuerbegünstigte Kapitalanlagen hieß, wird heute diskret als Beteiligungsmodelle bezeichnet. Und doch spielen die Steuervorteile immer noch eine nicht weg zu diskutierende Rolle für die Anleger, vor allem wenn die Jahreswende näher rückt und viele Steuerpflichtige exakter überblicken können, was sie an den Fiskus abzudrücken haben. Von der Jahresendstimmung hofft die Branche nach wie vor zu profitieren, auch wenn die Steuervorteile gegenüber früheren Jahren auf Grund des Verrechnungsverbots der Nebenkosten weiter gesunken sind. Im letzten Jahr hat erst das Jahresendgeschäft die Vermittler und Verkäufer von geschlossenen Fonds heraus gerissen.
Allerdings ist in diesem Jahr manches anders. Das Jahr 2003 hat bislang einen sehr untypischen Verlauf genommen. Schiffsfonds wurden den Anbietern im ersten Halbjahr fast aus den Händen gerissen, und geschlossene Immobilienfonds erlebten ein überraschendes Comeback. Die Norddeutsche Vermögen hatte bereits zur Jahresmitte den Absatz erreicht, den man für das Gesamtjahr erwartet hatte. Der Vorteil: Das Hamburger Unternehmen hatte noch sogenannte Übergangsfonds, bei denen die Nebenkosten, vor allem die Eigenkapitalprovision sofort verrechnet werden können. Das bringt den Zeichnern zehn bis 15 Prozentpunkte mehr Steuervorteile. Aber auch die anderen Schiffsfondsinitiatoren, die keine Übergangsfonds mehr hatten, sprechen von einem stürmischen Geschäft. Teilweise wurden Schiffsfonds mit einem Eigenkapital von 40 Millionen Euro innerhalb von zwei Wochen ausplatziert. An den Übergangsfonds allein kann es also nicht gelegen haben. Jürgen Salamon, Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Peters GmbH glaubt: „Die Anleger haben den Sachwert Schiff entdeckt". In der Tat: Nach den Reinfällen am Aktienmarkt sind mehr denn je Anlagen gefragt, die sich eben nicht wie die ehemaligen Stars des Neuen Marktes innerhalb weniger Monate gleichsam in Luft aufgelöst haben.

Die hohe Nachfrage nach Beteiligungsmodellen im ersten Halbjahr hing auch mit dem Anlagenotstand an den Finanzmärkten zusammen. Der Aktienmarkt lag darnieder und mit festverzinslichen Wertpapieren waren zeitweise nur Renditen von deutlich unter vier Prozent zu erzielen. „Wo sonst können Anleger Ausschüttungen von acht und mehr Prozent erwarten?“ fragt Tobias König, der Gründer, Namensgeber und Chef des Schiffsinitiators König & Cie..

Die Steuervorteile spielen sicherlich noch eine Rolle. Die stillen Beteiligungen, die höhere Ausschüttungen erhalten als das Kommanditkapital, sind längst nicht so gefragt, wie die Branche manchmal vorgibt. Und einen reinen Ausschüttungsfonds - ohne Steuervorteile in der Investititionsphase - gibt es bislang erst einen (CFB Schiffsflottenfonds II). „Dafür haben die Initiatoren bislang nicht die Klientel. Ihre Kunden waren daran gewöhnt, dass ihnen Steuervorteile geboten werden“, konstatiert Dr. Werner Großekämper, Geschäftsführer der Norddeutsche Vermögen. Gleichwohl ist fest zu stellen: Im ersten Halbjahr im Absatz weit vorn lagen mit den geschlossenen Immobilienfonds und den Schiffsbeteiligungen die Produktlinien, die eben nicht mit den höchsten Steuervorteilen aufwarten konnten. Die Schiffsfonds bringen je nach Ausnutzung des steuerlichen Gestaltungsspielraums 40 bis 60 Prozent negatives Steuerergebnis, die geschlossenen Immobilienfonds kommen auf maximal 25 bis 30 Prozent. Dagegen sind die Produktlinien, die mit den höchsten Steuervorteilen aufwarten können, bislang deutlich hinter den Erwartungen zurück geblieben. Filmfonds bieten 100 Prozent negatives Steuerergebnis - bei teilweiser Fremdfinanzierung des Anteils noch mehr - Windkraftfonds immerhin 80 bis 90 Prozent.

Countdown zum Endspurt 2003

Aber das kann sich natürlich im Jahresendgeschäft ändern. Denn der Steuerspartrieb soll nach einem bekannten Bonmot bekanntlich zum alles beherrschenden Trieb werden und den Geschlechtstrieb in den Schatten stellen, wenn der 31.12. näher rückt. Die hohen Steuervorteile, die die Übergangsfonds bieten, werden im Jahresendgeschäft sicherlich nicht ohne Wirkung bleiben.
Ob das ausreicht, um den Filmfonds einen größeren Anteil am Kuchen zu sichern, wird von den Experten durchaus in Frage gestellt. "Die Filmfonds werden wohl kaum die zwei Milliarden Eigenkapital einwerben können, die wir ihnen zugetraut hatten," meint Analyst Stefan Loipfinger. Es sei denn, der am 5. August veröffentlichte Medienerlass würde bei den Anlegern ein Umdenken auslösen. Denn wie Medienfonds vom nächsten Jahr an zu konzipieren sind, um vor dem kritischen Auge der Finanzverwaltung bestehen zu können, wird sich wahrscheinlich erst zeigen, wenn die erste Betriebsprüfung überstanden ist. Dagegen sind Initiator und Anleger mit Übergangsfonds steuerlich weitgehend auf der sicheren Seite. Und diese muss der Anleger bis zum 1.1.2004 gezeichnet haben. Danach geht nichts mehr.
"Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere". So fasste Salamon einmal seine langen Erfahrungen mit der Finanzverwaltung zusammen. Seit Jahren müssen die geschlossenen Fonds mit immer neuen Erschwernissen durch die Finanzverwaltung leben. Der Nebenkostenerlass und der Medienerlass sind die vorerst letzten Maßnahmen der Finanzverwaltung, mit denen den geschlossenen Fonds das Leben schwer gemacht wird. Der Paragraph 2b, mit dem der erste Finanzminister der rot-grünen Regierung der sogenannten Steuersparbranche das Lebenslicht ausblasen wollte, geht bei den geschlossenen Immobilienfonds schon vollends ins Leere. Nachdem die Nebenkosten nicht mehr sofort verrechnet werden können, können die geschlossenen Immobilienfonds überhaupt keine Steuervorteile mehr darstellen, die auch nur in die Nähe der 50 Prozent kommen, bei denen der Fiskus überhaupt erst genauer nachsehen will, ob es sich denn möglicherweise um einen 2b-Fall handeln könnte.

Ein anderes Relikt aus Lafontaines Zeiten, der Paragraph 2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz, der die Regelung über die Mindestbesteuerung enthält, soll verschwinden. Dieser beschränkte die volle Verlustverrechnung auf 100.000 Mark (heute 51.500 Euro), darüber hinaus gehende Verluste konnten nur nach einer komplizierten Ermittlung (siehe Kasten) verrechnet werden. Sie war auch für die Finanzverwaltung zu kompliziert, das räumt Hilmar Girra von der Finanzverwaltung Berlin ein.
Alle diese Schikanen bedrohten die Beteiligungsmodelle, konnten sie aber nicht vom Markt vertreiben. Wie oft wurden der Markt der steuerbegünstigten Kapitalanlagen oder einzelne Produktlinien schon tot gesagt? Möglicherweise öffnet sich für die Filmfonds eine neue Tür. Die Chorus-Gruppe hat mit dem Arcus-Entertainmentfonds eine solche aufgestoßen. Dieser Fonds beteiligt sich an der Vermarktung von Events. "Beteiligung an der Vermarktung bedeutet für uns im Gegenzug sofortige und direkte Beteiligung an allen Umsätzen - eine ideale Fondsabsicherung", meint Chorus-Geschäftsführer Karsten Mieth. Warum sollte das Konzept nicht auch für Filmfonds taugen?

Dem Absatz der Filmfonds wäre es sicherlich förderlich, wenn die Meldungen über erfolgreiche Premieren letztlich auch in klingender Münze in Gestalt von Ausschüttungen an die Anleger ihren Niederschlag finden würden. Aber das kann ja noch kommen. Bei den Windkraftfonds, die in den letzten drei Jahren aufgelegt wurden, steht dagegen bereits heute fest, dass viele die prognostizierten Ausschüttungen nicht erreichen. Kein Wunder, dass sich auch die Absatz-Erwartungen der Initiatoren von Windkraftfonds nicht erfüllten. Die Initiatoren von Windkraftfonds hatten gegen einen Orkan von schlechten Nachrichten zu kämpfen: Zwei schlechte Windjahre in Folge ließen die Ausschüttungen hinter die Prognosen zurück fallen. Es zeigte sich aber auch, dass teilweise unfundierte und unprofessionelle Windgutachten mit dazu beigetragen haben, dass die Windausbeute geringer blieb als erwartet. Die Windkraftfondsanbieter haben sich etwas einfallen lassen, um der Skepsis vieler Anleger gegenüber den Windertragsschätzungen zu begegnen. Zum ersten Mal in diesem Jahr kamen Fonds mit Windertrags- oder Ausschüttungsgarantien auf den Markt.

Erfolg der Wandlungskünstler?

Die Absatzerfolge von Schiffsfonds und geschlossenen Immobilienfonds sind möglicherweise darauf zurück zu führen, dass sie den Wandel vom Steuersparmodell zu einem Beteiligungsmodell mit steuerlichen Anreizen in der Investitionsphase geschafft haben. Herausgestellt werden bei beiden Produktlinien die Ausschüttungen und nicht mehr die Steuervorteile. Allerdings besteht die Gefahr, dass auch hier wie vorher bei der Betonung der Steuervorteile übertrieben wird. Die Ausschüttungsprognosen vieler geschlossener Immobilienfonds sind offenbar vertriebsgeprägt. „Der Vertrieb verlangt bei den Ausschüttungsprognosen geschlossener Immobilienfonds einfach eine sieben vor dem Komma", kritisiert Loipfinger die derzeit geübte Praxis.
Aber überraschende Absatzerfolge waren auch mit Fonds zu erzielen, die keine sieben vor dem Komma hatten, wie der DCM-Fonds „Oberpostdirektion Frankfurt” bewies. Dieser Fonds wurde innerhalb von 14 Tagen über die Deutsche Bank ausplatziert. Das ist durchaus kein Zufall, sondern typisch für die jüngste Entwicklung. „Großbanken - also Deutsche, die Dresdner, HVB und Commerzbank können große Volumina von deutschen geschlossenen Fonds absetzen,“ stellt Unternehmensberater Dr. Rainer Zitelmann fest. Sparkassen und Einzelkämpfer bzw. freie Kleinvertriebe seien dagegen im Absatz von Fonds mit deutschen Immobilien viel schlechter. "Sie haben oftmals noch nicht von 'Steuerverkauf' zum 'Geldanlage-Verkauf' umgestellt,“ lautet die Diagnose von Zitelmann.
Noch stärker als bei den geschlossenen Immobilienfonds zeigt sich die Ausschüttungsorientierung bei den Schiffsfonds. Unterstützt wird dieser Trend durch die Tonnagesteuer, die nach dem Machtwort des Bundeskanzlers für diese Legislaturperiode in der jetzigen Form gesichert erscheint. Das heißt: Zuerst kann der Anleger in der Investitionsphase ein negatives Steuerergebnis nutzen, später, nach der Optierung für die Tonnagesteuer, kann er fast steuerfreie Ausschüttungen beziehen. Natürlich kommt dem Absatz von Schiffsfonds auch die starke Erholung der Charterraten in der Containerschifffahrt zu gute, die nunmehr das höchste Niveau der letzten fünf Jahre erreicht haben. Aber in verstärktem Maße werden auch Öl- und Produktentanker angeboten, bei denen die Frachtraten weit volatiler sind als in der Containerschifffahrt.
Auf die vier Hauptproduktlinien Immobilien Inland und Ausland, Schiffe, Medien und Regenerative Energie entfielen in der Vergangenheit mehr als 95 Prozent des Platzierungsvolumens geschlossener Fonds. In den Rest teilen sich Private EquityFonds, Leasingfonds und einige Spezialitäten wie beispielsweise Vermögensverwaltungsfonds. Üblicherweise sind Private Equity Fonds als vermögensverwaltende KG's konzipiert. Das heißt: Anders als bei den früheren Steuersparmodellen, sind hier in der Investitionsphase keine Steuervorteile zu erzielen. Dafür können diese Fonds ähnlich wie die geschlossenen Immobilien-Auslandsfonds steuerfreie Einnahmen bieten. Bei renditestarken Produktlinien (Private Equity) kann die Steuerfreiheit der Einnahmen für den Privatanleger langfristig Vorteile bieten, die den Steuervorteil in der Investitionsphase überkompensieren. Aber auch gewerbliche Private Equity Fonds, wie sie zum Beispiel die Münchener RWB AG neben der vermögensverwaltenden Variante anbietet, bieten Vorteile. Zeichnet eine GmbH, zum Beispiel zur ergänzenden Rückdeckung der Geschäftsführer-Versorgung, einen gewerblichen Fondsanteil, bleiben die Erträge auch innerhalb der GmbH körperschaftsteuerfrei.

Private Equity und alternative Investments sind aus den Portefeuilles der amerikanischen Pensionskassen nicht mehr weg zu denken, aber in Deutschland werden die Chancen dieser von den Aktienmärkten weitgehend unabhängigen Assetklassen noch sehr zögernd genutzt. Eine Vermögensverwaltung, die alle möglichen Assetklassen einbezieht, kann der Anleger jetzt im Mantel eines geschlossenen Fonds in Anspruch nehmen, der zudem Steuervorteile in der Investitionsphase bietet. Vario-Renta, Value Secur sowie ValueFlexCapital Vermögensfonds heißen die Angebote, die derzeit am Markt befindlich sind. Dabei beteiligen sich die Anleger als Kommanditisten an einer KG, die das vom Fonds eingesammelte Kapital breit in die verschiedenen Vermögensanlagen investiert: Von Aktien- über Rentenfonds und offene Immobilienfonds sowie geschlossene Fonds (Schiffe, Immobilien) bis zu alternativen Investments (Private Equity, Hedgefonds) reicht die Palette der Investments.
Vorteil für den Anleger: Er kann sich auch mit kleinen Beträgen an einem von Anfang an breit diversifizierten Portfolio beteiligen. Bei den Angeboten ist Dr. Jens Ehrhardt erkennbar eingebunden. Er erwies sich als sehr besonnener und erfolgreicher Vermögensverwalter auch in den Baissejahren seit 2000. Derartige Fonds werden wie ein gewerbliches Unternehmen in der Form der Personengesellschaft besteuert. Die Erträge sind also gewerbesteuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren), dafür entstehen in der Investitionsphase Steuervorteile. Beim Vario-Beteiligungsfonds sind das 42 Prozent in 2003, 15 Prozent in 2004 und 12,3 Prozent in 2005.

Ein ähnliches Konzept verfolgt der Active Select Fonds (siehe Interview). Dieser geschlossene Fonds in der Rechtsform der KG investiert gestreut über diverse Investmentfonds in ausgewählte festverzinsliche Wertpapiere hoher Bonität. Weil die Wertpapiere im Umlaufvermögen gehalten werden, sind die Aufwendungen für den Erwerb im Rahmen der Einnahmen-Überschußrechnung steuerlich abzugsfähig, dadurch entstehen für den Anleger 2003 Steuervorteile in Höhe von rund 100 Prozent. Es öffnen sich also immer wieder neue Türen, wenn alte zugeschlagen werden.

(Dr. Leo Fischer)


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