Die Mutter der Reformen wird zur Schwiegermutter, die keiner mag!
Gesundheitspolitik
Am 16.02.2007 war es soweit. Durch die Zustimmung des Bundesrates hat das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Schon vorab wurde die „Mutter der Reformen“ durch den Bundestag „gepeitscht“. Start der neuen Reform ist der 01.04.2007 – kein Aprilscherz!
Am Ende steht jedoch, dass die Gesundheitsreform nun beschlossene Sache ist und sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hierüber glücklich äußerte: "Finanzierung, Organisation, die Strukturen und das Verhältnis von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung werden reformiert. Für mich ist wichtig, dass einige hunderttausend Menschen, diejenigen, die aus verschiedenen Gründen den Schutz ihrer Krankenversicherung verloren haben, wieder aufgenommen werden. Und niemand wird in Zukunft diesen Schutz verlieren können.“ Schöne Worte, doch sehen es viele Gesundheits- und Versicherungsexperten anders.
Versicherungsschutz für alle. Ganz Deutschland ist krankenversichert. Ganz Deutschland? Nein: Denn zwischen den circa 70,5 Mio. gesetzlich und 8,4 Mio. Privatversicherten gibt es noch einen kleinen Bruchteil, der entweder mutwillig oder aus anderen Gründen durchs soziale Krankenversicherungsnetz geschlüpft ist. Betroffen hiervon sind schätzungsweise 200.000 Menschen, z. B. Erwerbslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Selbstständige, die ihre Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen konnten.
Ab dem 01. April 2007 wird dies anders werden. Erstmals gibt es eine „Pflicht zur Krankenversicherung“ in Deutschland! Ehemals GKV-Versicherte ohne Versicherungsschutz müssen ab diesem Zeitpunkt wieder in ihrer ehemaligen Kasse versichert werden. Die Kassen dürfen sie nicht abweisen. Ebenso können ehemals Privatversicherte, die ihren Schutz verloren haben, ab dem 1. Juli 2007 in den Standardtarif ihrer letzten Privatversicherung zurückkehren. Das gilt auch für Auslandsrückkehrer, die keinen Zugang zur GKV haben. Das Gravierende: Für die Versicherung im Standardtarif spielt der persönliche Gesundheitszustand keine Rolle. Risikoabhängige Zuschläge oder Gesundheitsausschlüsse gibt es nicht. Ärztinnen und Ärzte haben Behandlungspflicht. Ab 2009 löst der neu eingeführte Basistarif den bisherigen Standardtarif in der PKV ab, den dann alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Dieser muss ohne die übliche Gesundheitsprüfung gewährt werden – einzig Alter und Geschlecht spielen für den Tarif eine Rolle. Der Tarif bietet private Leistungen auf Basis der gesetzlichen Versicherung und darf nicht teurer sein als der Höchstbetrag in der GKV, also derzeit etwa 500 Euro.
Er steht nicht nur den „Bedürftigen-Ex- PKVlern“ zur Verfügung, sondern auch potenziellen Neukunden, wie freiwillig in der GKV Versicherten.
Das erste Halbjahr 2009. Während der ersten sechs Monate des Jahres 2009 dürfen diejenigen, die bereits heute privat versichert sind, in den Basis-Tarif ihrer oder einer anderen Kasse wechseln. Hierbei können sie einen begrenzten Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. „Das Problem dabei: Die Alterungsrückstellung, die diese Kunden bei einem Wechsel mitnehmen dürfen, muss komplett aus Unternehmensmitteln finanziert werden“, erklärt Dr. h. c. Josef Beutelmann. Ab dem 01. Juli 2009 besteht dann eine Wechselmöglichkeit nur noch für über 55-Jährige sowie Bedürftige und diese auch nur innerhalb des Versicherungsunternehmens. „Durch den Basistarif werden die heutigen Privatversicherten belastet. Denn der Basistarif wird sich aufgrund der Beitragshöchstgrenzen sowie des Verbots von Risikozuschlägen nicht selbst finanzieren können. Er muss daher von den bereits heute Versicherten subventioniert werden. Das wird sich entsprechend auf die Prämienhöhe auswirken“, erörterte Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbandes, im Rahmen des GDV-Pressekolloquiums am 15. März 2007 in Berlin. Ferner erläutert Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Krankenversicherung AG: „Die Attraktivität eines Basistarifes ist je nach Zielgruppe unterschiedlich zu beurteilen. Im ersten Halbjahr 2009 wird er das Instrument für bereits Privatversicherte sein, die zu einer anderen Gesellschaft unter Mitnahme der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs wechseln wollen. Danach ist seine Attraktivität sehr von der individuellen Situation abhängig.
PKV unzufrieden mit der Lösung. Bei der neuen „Versicherungsschutz-Regel“ hagelt es Kritik. Ein Problem ist bspw. die Überschneidung von Reformgesetzen mit bereits bestehenden Regelungen. So sind die privaten Anbieter einerseits durch das bestehende Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) angehalten, Selbstständige, die z. B. über einen langen Zeitraum ihre Prämien nicht gezahlt haben, nach entsprechender Mahnung zum Wohle der Tarifgemeinschaft aus der Police zu entlassen. Andererseits muss derselbe Versicherer laut neuer Regelung dann diese Person gerade wieder in den Standardtarif aufnehmen, denn der Versicherte hat ja einen gesetzlichen Anspruch auf Versicherungsschutz.
Macht das Sinn? Gravierend kommt noch hinzu: Kann der finanziell gebeutelte Versicherte auch seinen Basistarif von in etwa 500 Euro nicht zahlen, weil er damit unter das Existenzminimum rutschen würde, wird die Prämie auf 250 Euro halbiert. Ist der Tarif dann immer noch zu teuer, wird’s noch billiger für den Versicherten. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der GKV bei schwachen Prämien. Ein Geschäft, bei dem die PKV „draufzahlt“. Ganz abgesehen davon: Wie sollen die wirtschaftlich denkenden und arbeitenden privaten Anbieter einen vorgeschriebenen einheitlichen Tarif anbieten, der in Art, Umfang und Höhe mit dem der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar ist?
Kontrahierungszwang und Wirtschaften zum Wohle der Gemeinschaft: 2 Faktoren, die sich nicht vereinbaren lassen! „Dass der Basistarif der Auffangtarif für Unversicherte wird und die Prämien auf den GKV-Höchstbeitrag - bei Hilfsbedürftigen die halbe Prämie - gekappt werden muss, widerspricht den Grundsätzen der privaten Wirtschaft. Diese Eingriffe in das Preisgefüge verhindern, dass der Basistarif kostendeckend finanziert werden kann. Es ist deshalb eine Subvention durch Normaltarife notwendig“, erläutert Dr. Michael Albert, Mitglied des Vorstandes der Allianz Privaten Krankenversicherungs- AG. Sicherlich liegt auch hier die Begründung darin, dass einige Privatversicherte und auch einzelne Versicherer prüfen, ob das Gesetz und somit auch der Basistarif rechtmäßig ist. So erläutert Jürgen Lang, Vertriebsvorstand der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Im Übrigen halte ich wesentliche Teile der Reform, wie den Basistarif und die Mitnahme der Altersrückstellungen, für verfassungswidrig.“
Wieder einen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Wie aktuell bekannt gegeben wurde, lag der Netto-Neuzugang in der Krankenvollversicherung im Jahr 2006 mit 102.600 Personen erneut unter dem Vorjahresniveau (113.600). Dieser deutliche Rückgang lässt sich zum einen mit der außerordentlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 begründen. „Damals wurde vielen in der GKV versicherten Arbeitnehmern auf Dauer der Wechsel zur PKV verwehrt und das Geschäftspotenzial der PKV bei Arbeitnehmern hat sich entsprechend verringert“, so Dr. Michael Albert. So zeigen die Zahlen deutlich, wie die Politik durch ihren massiven Eingriff vor vier Jahren der PKV weiterhin systematisch den Markt entzieht. Zum anderen bewirken eine negative Meinungsmache wie „Contra PKV Studien“ der AOK oder die allgemeine Verunsicherung über die Zukunft der PKV infolge der langwierigen Diskussionen über die Gesundheitsreform, dass Versicherte zögern in die PKV zu wechseln.
Im Gegensatz zu den Zusatzversicherungen – hier boomt der Markt – sieht es bei den Krankenvollversicherungen schlecht aus (siehe Tabelle). Und dazu kommt noch eine weitere neue Hürde durch das Gesetz: Wer künftig in die PKV wechseln will, der muss drei volle Kalenderjahre über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3.975 Euro im Monat liegen! Erst dann ist ein Wechsel möglich. Dies bedeutet ein höheres Eintrittsalter und somit einen höheren Beitrag. Hierzu Gerhard W. Stry, Direktor Unternehmenskommunikation des Versicherungsverbundes Die Continentale: „ Die neue Wechselfrist nimmt dem Vermittler natürlich zunächst einen Teil seiner Kunden. Aber gerade bei dieser Gruppe ist auch seine Beratungsleistung gefordert. Vermittler, die hier Qualität bei der Beratung bieten, werden Kunden gewinnen. Durch die Möglichkeit, wechselinteressierten Kunden Optionstarife anzubieten, kann diesen die Chance auf einen problemlosen späteren Wechsel in die PKV gesichert werden.“ Und Wolfgang Stertenbrink, Vorsitzender des Vorstands der HALLESCHE Krankenversicherung und der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung, ergänzt: „Natürlich wird es nicht einfacher, Neukunden zu gewinnen. Aber wir machen die Erfahrung, dass viele Kunden, gerade aufgrund der politischen Diskussionen rund um die Reform, ihren Gesundheitsschutz nun selbst in die Hand nehmen wollen. Zudem arbeitet die HALLESCHE schon seit vielen Jahren erfolgreich an der Optimierung ihrer Kundenorientierung.
Statt mehr Wettbewerb - kein Wettbewerb in der GKV. Das Herzstück der neuen Reform wird der ab 2009 neu eingeführte Gesundheitsfonds sein. Hierzu legt der Staat einen einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Versicherer fest und vergibt anschließend an jede Kasse pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese ist abhängig von der Struktur der Kasse (Alter, Geschlecht sowie bestimmte Krankheitsfaktoren). Wirtschaftet eine Krankenkasse gut, dann kann sie ihren Versicherten sogar Prämienanteile zurückzahlen. Im negativen Fall müsste sie die Differenz über ihre Versicherten begleichen. Diese Zusatzprämie darf allerdings höchstens 1 % des Einkommens oder – ohne Einkommensprüfung - 8 Euro im Monat ausmachen. Sinn und Zweck ist hierbei mehr Wettbewerb unter den Kassen.
Nur wo ist der Wettbewerb? Aktuell haben GKV-Versicherte die Möglichkeit des Wechsels und können hierbei einige Euro sparen. Beispiel: Ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 2.500 Euro/Monat bezahlt bei der AOK Rheinland- Pfalz (Beitragssatz von 15,5 %) einen monatlichen Beitrag von gerundet 193,80 Euro. Im Vergleich dazu bezahlt er bei der IKK-Direkt (12 %) monatlich 150 Euro. Dies macht bei einem Wechsel eine monatliche Ersparnis von 43,80 Euro bzw. im Jahr ganze 525,00 Euro aus. Viel Geld, das sich durch die richtige Auswahl sparen lässt. Durch einen Gesundheitsfonds wird das paradoxerweise eingeschränkt. Es gibt einen Beitragssatz! Und nur die Zusatzprämie entspricht demnach dem finanziellen Wettbewerb. Dabei kann der Versicherte aus unserem Beispiel maximal 300 Euro (entspricht 1 % von 2.500 Euro) im Jahr sparen, wenn er bei einer Kasse ist, die keinen Zusatzbeitrag verlangt. Dies ist kein Wettbewerb!
Kurzfristiger Wettbewerb durch Wahltarife? Seit dem 01. April dieses Jahres haben gesetzliche Krankenversicherungen nebst Hausarztmodellen zudem die Möglichkeit, Wahltarife, wie z. B. einen Selbstbehalt oder die Kostenerstattung für einzelne Leistungen, anzubieten. Der Versicherte trägt ein gewisses Risiko selbst und zahlt dafür einen niedrigeren Beitragssatz. Z. B. legt sich der Kunde bei seiner Kasse für einen Tarif mit Selbstbehalt von 400 Euro fest. Dafür erhält er dann einen Bonus von seiner Kasse von z. B. 300 Euro, d. h. geht er nicht zum Arzt, hat er für ein Jahr 300 Euro „gut“ gemacht.
Auch Zusatztarife, mit denen Medikamente, die bisher nicht von den Kassen bezahlt werden, oder nicht den Besuch bei Spezialisten abdecken, können bei der Krankenkasse abgeschlossen werden. Für den gesetzlich Versicherten heißt es dann: Es kann gespart werden, es wird aber auf jeden Fall unübersichtlicher für den Kunden, da 20 Tarife je Kasse sicherlich keine Seltenheit sein werden. Verbraucherschützer warnen vor allzu schnellen Abschlüssen. Zum einen entfällt hierdurch das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung von zwei Monaten – Versicherte sind bei der Wahl des Tarifs für drei Jahre an die Kasse gebunden! Zum anderen sind die Tarife noch zu „jung“ und können fehlerhaft sein. „Ob diese Tarife von weiten Teilen der gesetzlich Versicherten angenommen werden, bezweifle ich. Das Know-how für individuellen Versicherungsschutz liegt eindeutig bei der PKV – und ich glaube, das weiß auch die Mehrzahl der Menschen“, begründet Jürgen Lang.
Ganz abgesehen davon macht die Wahl eines Tarifs einer teuren Kasse – bei gleichzeitig langfristigen Bindung – finanziell gesehen sowieso keinen Sinn. Hier lohnt sich eher ein Kassenwechsel! Ferner betont Dr. Michael Albert: „Die vorgesehene Zulassung von Wahlleistungen in der GKV ist mit dem öffentlich- rechtlichen Charakter und dem Umlage- und Beitragsberechnungsverfahren in der GKV nicht vereinbar und verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht.“
Fazit: Leider ist es der großen Koalition nicht gelungen, die Gesundheitskosten von den Lohnkosten abzukoppeln. Daher wird es auch weiterhin zu Beitragssteigerungen kommen. Bereits zu Beginn dieses Jahres sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im Durchschnitt um 0,6 % des Bruttolohns gestiegen. Ein Ende ist nicht in Sicht. „Auch in der PKV sind diese nicht zu verhindern. Es ist mir jedoch wichtig, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass – anders als in der GKV – die vertraglich zugesicherten Leistungen in der PKV nicht gekürzt werden“, so Wolfgang Stertenbrink.
Insgesamt gilt es das Projekt Gesundheitsreform als kritisch zu betrachten. Viel zu viele Fragen sind noch offen und auch für den Vertrieb wird es nicht einfacher, wenn der Kunde nach Lösungen sucht – Stichwort Beratungshaftung. „Ziel der Reform war eine Stabilisierung der Beiträge in der GKV. Gelungen ist das nicht. Stattdessen steigt der GKVBeitragssatz, eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitskosten wurde nicht erreicht. Dieses Gesetz bedeutet den Einstieg in die Staatsmedizin“, äußert sich Dr. h. c. Josef Beutelmann. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
(Marc Oehme)







