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Bei Risiken und Nebenwirkungen einfach wegschauen!

Gesundheitsreform

Harter Tobak, was sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt rund um das „Gesundheitsreformen“ anhören musste. So wurde die Ministerin unter anderem vom FDP-Gesundheitsexperten Daniel Bahr als „eine Geisterfahrerin, die ihre Mitfahrer damit beruhigen will, dass all die Hunderte entgegenkommenden Autos die wahren Geisterfahrer seien“ betitel.

Doch auch die anderen Oppositionsgegner gingen nicht gerade zimperlich mit Frau Schmidt und „ihrem Gesundheitsbaby“ um: Während die PDS „Arm stirbt früher“ propagierte, äußerten die Grünen aufgrund des im Zusammenhang mit dem Einzug des Gesundheitsfonds gewaltig kommenden bürokratischen Apparats noch Hoffnungen, dass das Experiment „Gesundheitsfonds“ doch nicht Realität werden wird.

Kein Aprilscherz. Gerade trotz aller Kritik plant die Koalition einen zügigen Gang durchs Parlament – schließlich wurde das Inkrafttreten der Reform bereits einmal verschoben. Nun steht der Termin fest und soll nicht mehr wanken: Der 01. April 2007 – kein Aprilscherz. Da der dazugehörige Gesundheitsfonds jedoch erst 2009 „startet“, haben die gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2008 Zeit, zum „gerechten Start des Fonds“ ihre Schulden abzubauen – was alleine bei manchen Ortskrankenkassen (AOK) bei 2,7 Milliarden Euro Schulden zu Mehrbeiträgen von über drei Prozent führen könnte. Der Ruf nach mehr Steuermitteln wird lauter und Kanzlerin Merkel stellt sie – ohne zu wissen woher das Geld kommen soll – in Aussicht. Doch abgesehen von den gravierenden Veränderungen für gesetzliche Krankenkassen, Steuerzahler, Kliniken, Patienten, Pharmaindustrie, Apotheker und die reichen Bundesländer (Stichwort Finanzausgleich) bleibt die Frage: Was ändert sich speziell für die 49 privaten Krankenversicherungen und deren Vertriebe bzw. Mitglieder? Nun, einiges:

Ein weiterer Einschnitt für die PKV. Zunächst einmal können nur noch Mitglieder aus der Gesetzlichen geworben werden, die zum Stichtag 27. Oktober 2006 drei Jahre lang – bis dahin zwei Jahre – oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdie t haben. Demnach ein weiterer Einschnitt für die PKV auf der Suche nach guter Klientel. Ferner muss jede PKV ab 2008 einen so genannten Basistarif anbieten, der das gleiche Leistungspaket beinhaltet, wie das der GKV, und vom Kostenpunkt den GKV-Maximalsatz (aktuell 500 Euro pro Monat) nicht überschreiten darf. Viel wichtiger ist: Es gilt ein Annahmezwang im Basistarif, was nichts anderes heißt, dass die einzelne PKV den Versicherten nicht ablehnen bzw. keine Risikozuschläge erheben darf – auch wenn dieser Vorerkrankungen hat! Demnach ein El Dorado für Ältere und Kranke, die bis dato von der PKV abgelehnt werden konnten bzw. mit hohen Risikozuschlägen behaftet wurden. Auch ist die PKV verpflichtet, den Basistarif für jene zu öffnen, die aufgrund finanzieller Notlagen ihren Versicherungsschutz bereits verloren hatten.

Altersrückstellungen. Der größte Knackpunkt in der neuen Gesundheitsreform wird jedoch die Mitnahme der Altersrückstellungen werden. Bis dato ist es so, dass diese beim Wechsel des Versicherten bei der alten PKV bleiben. Die Versicherer bezogen daher die Stornoquoten in ihre Tarifberechnungen mit ein. Das geht nun nicht mehr und die Abflüsse aus den Rückstellungen werden durch höhere Prämien auszugleichen sein. Denn: Ab 2008 können Versicherte ihre angesparten Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs zur neuen PKV (nicht GKV) mitnehmen. Diese Regelung gilt in der Übergangszeit (bis 2013) jedoch nur für jene Versicherten, die über 40 Jahre alt sind. Ab 2013 wird der Wettbewerb um den Versicherten in der PKV, genauer um den Bestandskunden, intensiviert, da die Möglichkeiten des Wechsels „monetär“ gesehen erleichtert werden. Es muss demnach mit einem Kampf um die (älteren) Bestandskunden gerechnet werden – eine Zielgruppe, die bis dato ziemlich außen vor stand.

Fazit: Basistarif und die Mitgabe der Altersrückstellungen werden definitiv aufgrund neuer Kalkulationen zu immensen Tariferhöhungen führen (alleine die DKV rechnet mit bis zu 35 Prozent) und sorgen nicht ohne Grund zu Sturmbewegungen der Privatversicherer gegen die Regierungspläne. Das viel traurigere Faktum für alle Versicherten – ob PKV oder GKV – ist jedoch, dass die neue Gesundheitsreform in ihrem Ganzen eines wohl völlig ignoriert hat: den demographischen Wandel!

Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V.: „Der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland verändert sich gewaltig. So wird die Zahl der 21- bis 60-Jährigen von heute 55 auf 47 Prozent im Jahre 2050 zurückgehen. Der Anteil der über 60- jährigen wächst dagegen von 25 auf 37 Prozent an. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tragen die Rentner schon heute nur noch 41 Prozent der von ihnen verursachten Kosten selbst. Der jährliche Fehlbetrag – zuletzt 35 Milliarden Euro – muss von den Erwerbstätigen finanziert werden. Angesichts der geschilderten Veränderungen im Altersaufbau und des medizinisch-technischen Fortschritts wird die Ausgabendynamik rapide zunehmen. Die Bundesregierung ändert daran nichts: Sie setzt weiter auf das Umlageverfahren, in dem jeder eingenommene Euro gleich wieder ausgegeben wird, und sie weitet den Leistungskatalog der GKV sogar noch aus. Eine nachhaltige Reform des Gesundheitswesens müsste die GKV auf ihre Kernaufgaben reduzieren und dafür sorgen, dass immer mehr Menschen und immer mehr Leistungen privat kapitalgedeckt abgesichert sind.“

(Marc Oehme)


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