Der Justizskandal hinter der Pleite
Göttinger Gruppe
Das Ergebnis der Göttinger Gruppe (GG) ist ein einziges Desaster, wenn man den Bericht von Rolf Rattunde, Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe Vermögensund Finanzholding KGaA, zugrunde legt: Demnach ist von den einstmals eingezahlten knapp 400 Mio. Euro ein Vermögen von gerade noch rund 980.000 Euro übrig, wobei rund 960.000 Euro davon auch noch auf Forderungen gegen Anleger entfallen.
Damit sind zunächst ausstehende Raten auf noch laufende Sparverträge gemeint. Den Löwenanteil dieser Forderungen bilden aber Rückforderungen von nicht durch Einlagen gedeckten Entnahmen der atypisch stillen Gesellschafter. Diese haben zwei Quellen: Zum einen hatten Anleger die Möglichkeit, laufende Ausschüttungen zu beziehen. Zusätzlich entstanden diese Forderungen aber rein buchungstechnisch aus der vom Anlagemodell vorgegebenen Umschichtung der Anlegermittel zwischen verschiedenen, als „Segmente“ bezeichneten Verwendungsformen.Wenn bei diesen Umschichtungen die aus steuerlichen Gründen erwünschten Verluste berücksichtigt werden müssen, wird die Weiterleitung der Einlagen von einer Verwendung in die nächste als ungedeckte Entnahme verbucht. Damit können die Anleger auf Grund der möglichen Zahlungspflicht sogar mehr als das zunächst eingesetzte Kapital verlieren, weil die ihnen zugerechnete Entnahme nur rein buchhalterisch, aber eben nicht real zu Zuflüssen führt. In Rattundes Bericht stellt sich der Befund so dar: „Handelsrechtlich hatten die Anleger zunächst in allen Segmenten (…) ihre Einlagepflicht erfüllt. Die Kapitalkonten standen allerdings in Folge der planmäßigen vollständigen Verlustzuweisungen im Regelfall auf 0 und wurden – bis auf das jeweils letzte Segment – durch die Entnahmen negativ.“ Und an anderer Stelle: „Im Wesentlichen handelt es sich lediglich um gebuchte Einlagen und Entnahmen, d. h. es sind keine liquiden Mittel geflossen.“ Streng genommen erweist sich damit der Hinweis auf ein Totalverlustrisiko (Verlust des gesamten Kapitaleinsatzes) als unzutreffend, wenn nicht sogar irreführend, weil der Verlust von vornherein tatsächlich weit über die eingezahlten Einlagen hinausgehen konnte und nach den heute vorliegenden Informationen auch tatsächlich über die Grenze von 100 % hinauszugehen droht.
Mit diesem Ergebnis erhalten alle für die GG negativen Urteile zur Risikoaufklärung und zum Prospekt eine massive Stütze – was allerdings auch die Chancen des Insolvenzverwalters beschränkt, diese Beträge noch einzutreiben, wenn gleichzeitig die Basis für Schadenersatzansprüche seitens der Anleger so nachhaltig gestärkt wird. Insolvenzverwalter Rattunde bewertet diese Forderungen denn auch nur mit 1 % vom Nominalwert: Tatsächlich beträgt die potenzielle Zahlungspflicht der Anleger für sich genommen nach seiner Schätzung rein rechnerisch etwas mehr als 100 Mio. Euro. Neben den Forderungen gegen Anleger sind allenfalls noch ein Bankkonto über rund 17.000 Euro und eine zu erwartende Mieteinnahme über rund 10.000 Euro erwähnenswert. Kurz: Die Mittel dürften kaum dazu ausreichen, auch nur ein ordnungsgemäßes Verfahren zu finanzieren. „Damit scheint sich zu bestätigen, dass die Anlegergelder in ein modifiziertes Schneeballsystem flossen“, kommentierte der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke.
Der Göttinger Gruppe kam im Zuge der fortschreitenden finanziellen Auszehrung die notwendige personelle Ausstattung abhanden, sodass die Buchführung im Laufe des Jahres 2006 den Zusammenhang zu den laufenden Geschäftsvorfällen verlor: „Da die Buchhaltung der Securenta AG spätestens seit März 2006 in der Anlegerbuchhaltung und seit Jahresende 2006 in der Finanzbuchhaltung keine relevanten Buchungen mehr vorgenommen hat, war es bisher nicht möglich, die Gesellschafter individuell (…) zu informieren“, heißt es etwa in einem Schreiben der Securenta AG an Anleger. Vergleichbares stellt Rattunde in seinem Bericht zum Status der GG-Holding fest.
Da das Insolvenzverfahren erst im Juni 2007 eröffnet wurde, konnten die GGVorstände Dr. Jürgen Rinnewitz und Marina Götz praktisch ein Jahr lang mit den noch einlaufenden Zahlungen von Anlegern wirtschaften, ohne den Mindest standard einer ordentlichen Geschäftsführung – ein ausreichendes Rechnungswesen – einzuhalten. Die Folgen sind teuer: Zunächst muss der Stand der Anlegerkonten geklärt werden. Selbst wenn das pro Fall der rund 93.000 Anleger in durchschnittlich 20 Minuten zu klären wäre, hätten etwa 15 Vollzeitkräfte für ein Jahr Arbeit gefunden. Man darf daher daran zweifeln, ob noch jemals geklärt werden kann, wie groß der Schaden für die Anleger ist, der durch die zwischen März 2006 und Juni 2007 weiterlaufende Geldverbrennung entstanden ist. Sicher ist aber: Große Mitverantwortung tragen die zuständigen Justizbehörden, also das Amtsgericht Göttingen und die Staatsanwaltschaft Braunschweig. „Hier hat der Rechtsstaat versagt“, meint denn auch der Anwalt Christian Thum, der eine Reihe von Anlegern der Göttinger Gruppe vertritt.
Die Fehlleistungen der Amtsjuristen: Das Amtsgericht hat es versäumt, als Registergericht die rechtzeitige Vorlage der jeweiligen Jahresabschlüsse zu erzwingen. Immerhin hatte sich das Amtsgericht in diesem Zusammenhang auch mit Ordnungswidrigkeitsverfahren zu befassen. Die Göttinger Amtsrichter waren in diesem Punkt also nicht mehr im Stande der Unschuld, sondern bereits involviert. Konsequenteres Vorgehen hätte sicher zu einem früheren Ende der Verbrennung von Anlegergeld beigetragen. Die Staatsanwaltschaft blieb trotz Vorliegen einer Reihe von Strafanzeigen wegen des Verdachtes auf Insolvenzverschleppung weitgehend untätig. Etwas mehr Arbeitseifer der Staatsanwälte hätte ebenfalls zum Erhalt von Anlegervermögen beitragen können. Nimmt man die bisher vorliegenden Informationen beim Wort, reichen die verbliebenen Mittel nicht einmal dazu aus, auch nur die Buchhaltung auf einen arbeitsfähigen Stand im Hinblick auf die Notwendigkeiten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu bringen.
Von daher ist es wohl ein dringender Wunsch der GG-Insolvenzverwalter, dass die Anleger aus eigener Initiative ihre Forderungen anmelden. Damit wären zum einen die Kosten der Kontakt-Aufnahme gespart und zum anderen die Chance gegeben, die Masse der Fälle durch einfaches Aufrechnen von Schadenersatz- mit Rückforderungsansprüchen unaufwendig zu erledigen.
(MARTIN KLINGSPORN)







