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Insolvenzverwalter ausgetauscht

Göttinger Gruppe

Für die geschädigten Anleger der Göttinger Gruppe (GG) gab es in den beiden Insolvenzverfahren gegen die Kerngesellschaften der bankrotten GG-Firmengruppe zur Abwechslung mal eine gute Nachricht.


Der Hamburger Insolvenzverwalter Peter Knöpfel wurde – zuletzt auch auf eigenen Wunsch – abgelöst durch den Berliner Rolf Rattunde. Damit wurde die wenig praktikabel erscheinende Zweigleisigkeit der Verfahren beendet. Bisher gab es ein Verfahren gegen die GG Holding in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg) und eines gegen die Securenta AG (Amtsgericht Göttingen).

Die Zweigleisigkeit der Verfahren war durch den Versuch der Chefs der Göttinger Gruppe entstanden, die Zuständigkeit der Göttinger Gerichte durch eine Sitzverlegung von Göttingen nach Berlin zu umgehen, die Göttinger Richter sprachen in diesem Zusammenhang von „Zuständigkeitserschleichung“. Im Zuge des daraus entstandenen Hickhacks wurden die beiden Verfahren in Gang gebracht, in Berlin durch den Eigenantrag der GG, in Göttingen durch den Antrag von Gläubigern. Nachdem kurzzeitig unklar war, welcher der beiden Verwalter und welches Gericht die Zuständigkeit erhalten würde, wurde der Dissens durch eine salomonische Teilung beigelegt: Knöpfel sollte mit Mandat der Göttinger Richter den Fall Securenta abarbeiten, Rattunde das in Berlin geführte Verfahren gegen die Holding.

Beide Gesellschaften waren direkte Vertragspartner der GG-Anleger für die auf atypisch stille Beteiligungen aufbauenden GG-Produkte und Sparpläne. Die beiden Verwalter kamen allerdings zu gegensätzlichen Schlüssen über die Stellung der Anleger, während Rattunde sie von vornherein als Gläubiger auffasste, ordnete Knöpfel sie der Eigentümerseite zu mit der Konsequenz, dass er nicht nur ihren Forderungen widersprach, sondern die Anleger mit Sparplänen in der Pflicht sah, auch nach Eröffnung der Insolvenzverfahren ihre Einzahlungen weiter zu leisten. Tatsächlich wurden von der Securenta weiter Beiträge der Anleger eingezogen, soweit Einzugsermächtigungen immer noch vorlagen. Die Anleger sollten also nah dem Bankrott immer noch weiter in ihre Sparpläne einzahlen, obwohl es sicher war, dass sie nie einen Cent Rücklauf sehen würden.

Diese Konstellation sorgte natürlich schon für sich genommen für viel Aufregung und Ärger, die ihren vorläufigen Höhepunkt erreichten, als Knöpfel sich mit einem Schreiben an die seinem Verfahren zuzuordnenden Anleger wandte, in dem er mit rechtlich stark umstrittenen Argumenten versuchte, die Schadenersatzforderungen der Anleger mit angeblich drohenden Rückforderungen der Steuervorteile durch die Finanzverwaltung zu verquicken. Der nun offiziell verkündete Wechsel des Insolvenzverwalters ist von daher ein Vorteil für die geschädigten Anleger. Anlegeranwalt Hartmut Göddecke empfiehlt den betroffenen Anlegern, alle seit Eröffnung der Insolvenzverfahren eingezogenen Beiträge im Rahmen des Göttinger Verfahrens (Securenta) jetzt als Forderung anzumelden.

Unterdessen hat das Amtsgericht Göttingen auch noch den für das Insolvenzverfahren zuständigen Richter wechseln müssen, ein Befangenheitsantrag hatte Erfolg. Dem Richter wurde eine zu große Nähe zu einem Großgläubiger, dem Finanzamt, zulasten der vielen Kleinsparer vorgeworfen.

(Martin Klingsporn)


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