Perspektiven der Erneuerbare Energie Fonds als Kapitalanlagen
Grünes Geld
Seit vielen Jahren sind Erneuerbare Energie Fonds ein fester Bestandteil im Kreis geschlossener Fonds. Erneuerbare Energie Fonds haben längst das Öko-Image abgelegt und das Interesse der Finanzinvestoren erobert. Grüne Fonds investieren in Projekte, die aus unerschöpflichen Naturquellen Strom erzeugen. Solar- und insbesondere Windkraftprojekte sind im Kapitalmarkt seit Jahren präsent.
Nach der Analyse „Beteiligungsmodelle 2003“ von Stefan Loipfinger wurden mehr als 340 Mio. Euro Eigenkapital in New Energy Fonds investiert. Unterstellt man eine 30prozentige Eigenkapitalquote, entspricht das einer Investitionssumme im letzten Jahr von mehr als 1,1 Mrd. Euro. Der Großteil des Kapitals ist in Wind- und Solarfonds geflossen.
Doch auch weniger bekannte Formen der Energieerzeugung werden von den Emissionshäusern verstärkt als Beteiligungsmodelle emittiert.
Auch die Geothermie (Erdwärme) wartet noch auf ihren Durchbruch im Fondsmarkt. Trotz hoher Anfangsinvestitionen und begrenzter Eignungsgebiete sollen schon zum Ende des Jahres die ersten Projekte auf den Markt gebracht werden. Größte Herausforderung bei Geofonds ist es, das geologische Risiko des KG Fonds zu minimieren und die in unseren Regionen aus bis 4.000 m Tiefe geförderte Energiemenge genau zu bestimmen.
Nach dem Boom bei Onshore Windkraftanlagen sollen in den kommenden Jahren verstärkt Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee errichtet werden. Mit den ersten auf den Markt befindlichen Projekten wird die Entwicklung von Standorten bis hin zur Baureife finanziert. Projektentwicklungsfonds unterscheiden sich gegenüber herkömmlichen Fonds darin, dass nicht der Betrieb von Stromerzeugungsanlagen sondern die Standortentwicklung finanziert wird. Gelingt dies, können Investoren vergleichbar den bekannten Wagniskapitalfonds bei höherem Risiko auch höhere Renditen erwarten.
Es wird deutlich, dass Erneuerbare Energie Fonds den Investoren eine breite Palette von Offerten und die Möglichkeit zur Diversifikation bieten.
Politisch gewollter Ausbau der Erneuerbaren Energien
Gemeinsam ist allen Projekten, dass Strom aus unerschöpflicher Naturkraft erzeugt wird und die Energie gemäß Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) in das Netz des örtlichen Energieversorgungs-Unternehmens (EVU) eingespeist wird.
§ 2 Anwendungsbereich
"Dieses Gesetz regelt den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet ..., die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.
Das EEG verpflichtet die EVU’s auch, den eingespeisten Strom zum Festpreis zu vergüten. Je nach Form der Stromerzeugung liegen die Vergütungssätze derzeit bei 8,8 ct. / kWh für Windkraft und 45,7 ct. / kWh bei Solarstrom. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Zuschläge für Solarstrom gezahlt, so dass die maximale Vergütung bei 62,4 ct. / kWh liegt.
Mit in Kraft treten des EEG zum April 2000 wurde der Branche der Erneuerbaren Energien ein Boom ohnegleichen beschert. Mit der jetzt verabschiedeten Novelle des Gesetzes werden insbesondere Erzeugungsformen gefördert, die in der Vergangenheit nicht so rasant ausgebaut wurden wie die Windkraft oder die Solarenergie.
Interessant ist dabei, dass auch parteiübergreifend der Ausbau der Erneuerbaren Energien gewollt ist – nur die Wege sind teils umstritten. Das Vorläufergesetz des EEG, das Stromeinspeisegesetz, hat seine Wurzeln im Jahre 1991, also zur Amtszeit der CDU/CSU/FDP Regierung.
Gesetzlich geregelter Absatz des Grünen Stroms
Im Vergleich zu anderen geschlossenen Fonds wird deutlich, dass bei grünen Fonds der Absatzmarkt vorhanden ist, ja sogar gesetzlich geregelt wird. Für Investoren ist dies vorteilhaft, denn das Risiko von Preisverfall oder Wegbruch des Absatzmarktes ist in einem politisch stabilen Umfeld nicht gegeben.
Doch bei aller Euphorie darf kein falscher Eindruck entstehen. Beteiligungen an Erneuerbaren Energie Fonds sind Risiken ausgesetzt, ebenso wie andere Fonds auch. Denn weder Sonne noch Wind lassen sich vorschreiben, wann sie zu scheinen oder zu wehen haben.
Beteiligungsmodelle Rechtsform und Finanzierung
Die Beteiligungsgesellschaften werden nahezu ausnahmslos in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgelegt. Investoren treten der Gesellschaft als Kommanditisten, mit direkter Eintragung ins Handelsregister bzw. als Treugeber bei. Die Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften setzt sich aus dem Eigenkapital der Kommanditisten und Fremdkapital zusammen.
Das Fremdkapital wird überwiegend bei der KfW Mittelstandsbank beantragt. Die KfW Mittelstandsbank ist Juli 2003 aus der Fusion der DtA Deutsche Ausgleichsbank und KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau entstanden. Sie bietet für Umweltprojekte Darlehensprogramme mit niedrigen Kreditzinsen an. Die Darlehen werden auf Gesellschaftsebene eingebunden, die Haftung ist bei den Kommanditisten auf die Eigenkapitaleinlage, vorbehaltlich Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, begrenzt.
Witterungsbedingte Schwankungen als Risiko grüner Fonds
Bei allen Erneuerbaren Energiefonds stellen naturgemäße Wetterschwankungen ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.
Bei Biomasseprojekten und auch bei Geothermiekraftwerken ist Abhängigkeit der Stromerzeugung vom Kühlprozess zu berücksichtigen. Heiße Sommer vermindern die Kühlleistung und damit die Stromproduktion.
Der Ertrag von Windenergieanlagen steht im direkten Zusammenhang mit dem Windangebot. Gerade die letzten drei Jahre haben gezeigt, dass das Windangebot unter dem langjährigen, z.B. dem 10-jährigen Durchschnitt, liegen kann. Die Qualität und die Prognosegenauigkeit von laufenden Windfonds zeigt sich daran, dass der um den Windindex bereinigte Stromoutput über den Prognosewerten des Fonds liegt. Bei dieser Gegenüberstellung wird deutlich, bei welchen Windparks die Prognosen sehr genau waren und welche Windparks technisch einwandfrei und mit hoher Verfügbarkeit laufen. Die Leistungsbilanzen zeigen damit deutlich, bei welchen Fonds die Energieertragsprognosen zu optimistisch angesetzt wurden und wo Anlagen technische Mängel aufgewiesen haben.
Ähnliches gilt bei den Solarfonds. Die Gutachten über die voraussichtliche Energieertragsmenge sind die Basis für einen erfolgreichen Fonds. Unabhängige Gutachter und zahlreiche Anlagen, die Referenzwerte liefern, geben den Initiatoren bei der Berechnung der Leistung Sicherheit. Die Schwankungen des Sonnenangebotes sind bei ca. 3 % anzusiedeln. Da es außer bei nachgeführten Anlagen (die Module richten sich der Sonne nach aus) keine beweglichen Teile gibt, ist das technische Risiko als eher gering einzuschätzen. Je nach Modultyp sollte in die Berechnung eine Degradation einfließen. Initiatoren wählen teilweise einen Ansatz von bis zu 1 % p.a., um den jährlichen Leistungsverlust auszugleichen - um Unsicherheiten auszugleichen, sollte in jedem Fall ein reiner Sicherheitsabschlag in der Kalkulation berücksichtigt sein.
Ausschüttungen und Steuerwirkung
Vergleichbar mit anderen gewerblichen Beteiligungen setzt sich der Kapitalstrom auch bei Investoren Erneuerbarer Energie Fonds aus den Ausschüttungen und den steuerlichen Ent- und Belastungen zusammen. Die Ausschüttungen werden in der Regel ab dem zweiten oder dritten vollen Betriebsjahr steuerfrei an die Kommanditisten ausgezahlt. Sollte die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ermächtigt sein, können Vorab-Ausschüttungen schon während des Geschäftsjahres vorgenommen werden, zumeist erfolgt die Zahlung im Anschluss an die Gesellschafterversammlung für das jeweilige Geschäftsjahr.
Darüber hinaus werden allen Kommanditisten die steuerlichen Ergebnisse im Verhältnis der Kapitaleinlage zugewiesen. Die anfänglichen negativen Betriebsergebnisse betragen bis zu 100 % und mindern das Einkommen und damit die Steuerlast der Beteiligten. Nach wenigen Betriebsjahren werden die ersten steuerlichen Gewinne zugewiesen. Sie erhöhen das Einkommen der Kommanditisten und führen zu einer Steuermehrbelastung. So ist es möglich, dass Investoren schon im ersten Beteiligungsjahr einen Großteil des investierten Kapitals zurückerhalten. Die Kapitalbindung sinkt schlagartig. In den Folgejahren, dann wenn Gewinne zugewiesen werden, werden die steuerfreien Ausschüttungen um die durch die Gewinnzuweisung entstandene Steuermehrbelastung gemindert. Der sich ergebende Nettokapitalzufluss sollte in allen Betriebsjahren positiv sein.
(Daniel Kellermann)







