Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Telekom-Prozess am Scheideweg

Haftung

Das Musterverfahren um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG (DTAG) ist an einem äußerst kitzligen Punkt angekommen: Das Gericht muss in nächster Zeit über einen Antrag des klagenden Anlegers entscheiden, mit dem die Bundesregierung verpflichtet werden soll, Unterlagen aus einem parallelen Verfahren vor einem US-Gericht vorzulegen.

In den USA bestehen im so genannten „pre trial discovery“ Verfahren weitgehende Auskunfts- und Vorlagepflichten der streitenden Parteien. In diesem Rahmen hatten die DTAG und die Bundesregierung Dokumente vorlegen müssen, die in die deutschen Verfahren bisher nicht eingeführt werden konnten. Die von den Klägern vermutete Bedeutung dieser Unterlagen – es geht vor allem um ein Gutachten des Bundesrechnungshofs zur umstrittenen Immobilienbewertung der Telekom – stützt sich darauf, dass sich die Telekom nach Verwertung dieser Unterlagen relativ schnell und geräuschlos auf einen Vergleich mit den US-Anlegern einigte, bei dem sie 120 Mio. USD dafür zahlte. Vor deutschen Gerichten hatte sich die Bundesregierung bisher erfolgreich darauf berufen, dass in den fraglichen Unterlagen wesentliche Geschäftsgeheimnisse der DTAG enthalten seien.

Grundlage des Verfahrens sind Prospekthaftungsklagen im Zusammenhang mit dem dritten Börsengang, bei dem die Aktien für rund 66 Euro ausgegeben wurden. Die Klagen stützen sich vor allem auf eine überhöhte Bewertung der Immobilien der DTAG, die zu Lasten der Aktionäre durch außerordentliche Abschreibungen in Milliardenhöhe abgebaut werden musste. Die Telekom hatte im Zuge der Metamorphose von einer Behörde zu einer privaten Aktiengesellschaft ihren reichhaltigen Immobilienbestand in einem statistischen Schätzverfahren („Cluster-Verfahren“) bewertet, wobei offenbar große Verzerrungen auftraten, die wohl auch zum Teil in der rechtlichen Sonderstellung der Telekom als Behörde begründet waren: Die Post hatte für ihre Betriebsgebäude ein eigenes Planungs- und Baurecht und konnte daher nach eigenem Ermessen etwa ihre Verteilerstationen dort in die Landschaft setzen, wo es den Postlern eben nötig schien. Dieses spezifische Bau- und Nutzungsrecht geht aber verloren, wenn das Objekt in andere Hände kommt. Wert hat es daher nur für die Telekom.

Es gab aber auch einfache Zuordnungsfehler mit großen Folgen. Das Verfahren lief im Prinzip so ab, dass die Objekte (mit wenigen Ausnahmen) zunächst einem bestimmten Typ zugeordnet wurden, der nach Lage und Funktion bestimmt wurde. Diesen Typen (Clustern) waren auf Ebene der Postleitzahlenbezirke Bewertungsparameter zugeordnet, aus denen sich dann der Bilanzwert errechnete. Dabei machte die Verwechslung des Oberhaveldörfchens Zehlendorf (nahe Wandlitz) mit dem gleichnamigen Stadtteil im Berliner Südwesten bei einem einzigen Grundstück gleich einen Millionenbetrag aus.

Die richtige Würze bekamen solche Vorgänge durch den Hintergrund der damals laufenden Vorbereitung auf den Euro: Die Bundesregierung geriet zunehmend mit den selbst geforderten Maastricht-Kriterien in Konflikt, insbesondere dem Schuldenstand von maximal 60 % vom BIP. Das sollte durch Privatisierungserlöse ausgeglichen werden. Die Abläufe weckten den Verdacht, dass die Telekom-Privatisierung vom erforderlichen Haushaltsbeitrag her konzipiert worden sein könnte: Vom benötigten Erlös für die Bundeskasse wäre demnach die Größenordnung des benötigten Kurses festgestellt und von da aus mit den üblichen Bewertungsregeln auf das dafür darzustellende Eigenkapital zurückgerechnet worden. Die damit gegebenen buchhalterischen Zielwerte für das Eigenkapital lassen sich bei einem gegebenen Schuldenstand nur durch Manipulation der Bewertung der Aktiva wie dem Immobilienbestand erreichen.

Die Telekom hatte sich in diesem Zusammenhang zunächst darauf zurückgezogen, dass jedes statistische Verfahren natürlich entsprechende Fehlermargen mit sich bringt, einzelne Fehlbewertungen daher auch keine Bedeutung hätten. Der Haken an dieser Argumentation ist aber, dass sich solche statistischen Fehler halbwegs symmetrisch um die Zentralwerte streuen müssten. In der Praxis hätten also ungefähr genauso viele Über- wie Unterbewertungen vorkommen müssen. Tatsächlich sind – jedenfalls den öffentlich verfügbaren Quellen zufolge – Unterbewertungen kaum je entdeckt worden, der Fehler hatte fast immer die eine Richtung. Das wäre ein sehr starkes Indiz für Manipulation und unvereinbar mit den Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Der Manipulationsverdacht erhielt auch durch die Umstände der AG-Gründung Nahrung: So konnte oder wollte die DTAG im Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft keine vom Vorstand unterschriebene Eröffnungsbilanz für die DTAG vorlegen. Mit der Unterschrift übernimmt die Geschäftsleitung die Verantwortung für die festgestellten Werte. Bei der DTAG hat offenbar niemand diese Verantwortung übernommen. Der Verdacht ist zwar ziemlich stark, es fehlt aber an klaren Beweisen, dem sprichwörtlichen rauchenden Colt. Daher das starke Interesse an den US-Unterlagen.

Sollte es da keinen Durchbruch geben, sieht es nicht so besonders schön aus für die Anleger: Das Gericht ließ klar erkennen, dass es das ungewöhnliche Bewertungsverfahren für sich genommen für rechtens hält. Ebenso wacklig sieht der zweite wichtige Aufhänger der Klage aus, die Übernahme des US-Mobilfunkers Voicestream für einen zweistelligen Milliardenbetrag kurz nach dem dritten Börsengang. Das hätte nach Auffassung der Kläger prospektiert werden müssen. Demgegenüber hat die Telekom nach Auffassung vieler Prozessbeobachter plausibel darlegen können, dass dieses Projekt tatsächlich sehr kurzfristig nach dem Börsengang angeschoben und abgearbeitet wurde.

Unterm Strich scheint das ganze Telekom- Drama wieder da anzukommen, wo es seinen Ausgangspunkt hatte: Bei der Immobilienbewertung. Wenn dort kein Durchbruch gelingt, ist ein schmerzhaftes Ende für die Kläger wahrscheinlich.

(Martin Klingsporn)


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: