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Immer wieder überprüfen

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Versicherungsschutz. 75 % der Deutschen besitzen eine derartige Police. Viele sind jedoch „unterversichert“. Derartige Policen sollten daher regelmäßig überprüft und an die neuen „Hausratsbedingungen“ angepasst werden.

Die Höhe nach der optimalen Versicherungssumme ist eine oft gestellte Frage in Beratungsgesprächen. Ist Ihr Kunde nämlich unterversichert, zahlt der Versicherer im Schadensfall nur einen Teilbetrag. Die Versicherungssumme gilt als nicht ausreichend, wenn diese nicht mindestens dem Betrag entspricht, der genügt, den gesamten Hausrat heute neu anzuschaffen. Beispiel: Der Wert des Hausrates beträgt 70.000 Euro, der Kunde schließt aber nur zur vereinbarten Versicherungssumme von 35.000 Euro ab, dann erhält er bei einem Schaden von beispielsweise 20.000 Euro nur die Hälfte (10.000 Euro), da er ja nur den halben Wert des Hausrats versichert hat.

Für „durchschnittliche“ Haushalte bieten viele Versicherer eine pauschale Absicherung an. Dabei gilt häufig die Faustregel Wohnfläche in Quadratmeter (qm) mal 650 Euro (oft genannter Wert). Sind pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro versichert, verzichtet der Versicherer auf mögliche Reduzierungen wegen Unterversicherung (Klausel „Kein Abzug wegen Unterversicherung“). Jeder ersatzpflichtige Schaden wird dann – maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme – voll ersetzt. Besitzt ein Haushalt teure technische Geräte und/ oder andere wertvolle Haushaltsgegenstände, sollten Sie Ihrem Kunden eher raten, den Wert der Gegenstände schätzen zu lassen und eine entsprechende Police mit ausreichender Versicherungssumme abzuschließen.

Problem Hausratsanpassung.Wie alles im Leben, so ändern sich auch die „Haushaltsumstände“. Daher ist besonders wichtig, in gewissen Abständen die Hausratspolice Ihres Kunden den neuen Verhältnissen anzupassen. Reicht die Versicherungsleistung noch aus? Ist der Versicherungsschutz zu teuer? Gibt es eventuell Erweiterungen, die vom Kunden abgedeckt werden möchten (z.B. Mitversicherung von Fahrrädern gegen Diebstahl oder eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen)? Alles Punkte, die Sie für einen Kundenkontakt berücksichtigen und als Gesprächsansatz für weitere Produkte nutzen sollten. Problem Arbeitszimmer. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sind meist vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung ausgeschlossen. Bedenkt man, wie viele kleingewerbliche oder nebenberufliche Jobs (z. B. selbstständiger Handelsvertreter, Kosmetikerin) – heute von zu Hause aus ausgeübt werden, kann dies schnell zum finanziellen Problem werden. Betroffene müssten nämlich extra eine eigene Geschäftsinhaltsversicherung abschließen, die wegen Mindestbeiträgen oftmals recht teuer wird und strengen Sicherungsvorschriften unterliegt. Es gibt jedoch Versicherer, die im Rahmen der Hausratversicherung beruflich genutzte Räume mit einschließen.

Ein Anbieter ist hierbei die uniVersa Versicherung, die mit ihrer Police „Exklusiv“ beruflich genutzte Räume bis zehn Prozent der Versicherungssumme automatisch mit einschließt. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 75.000 Euro, sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer oder Büro bis zu 7.500 Euro mitversichert. Wird allerdings Handelsware gelagert, kommt der Gewerbetreibende um den Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung nicht umhin.

(Marc Oehme)


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