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Hendricks gegen Selbstbehalte für Manager in D&O-Policen

Die von der Regierung geforderte Beteiligung von Managern bei Haftungsfällen in der Höhe von Jahresgehältern kann die gewünschten Effekte einer Sensibilisierung und des vorsichtigen Umgangs mit fremdem Vermögen nicht erzielen.
Der Alltag eines Unternehmensvorstandes ist immer von risikobehafteten Entscheidungen geprägt. Auch wenn D&O-Versicherungen für Manager Standard geworden sind und Arbeitsverträge den Abschluss der Versicherungen garantieren, lässt sich nach der Erfahrung des D&O-Versicherungsspezialisten HENDRICKS & CO GmbH kein Vorstandsmitglied von der Existenz einer Haftpflichtversicherung beeinflussen. Im Klartext: Eine risikobehaftete Entscheidung wird nicht deshalb getroffen, weil eine solche Versicherung vorhanden ist, und sie wird erst recht nicht verschoben oder ad acta gelegt, weil eine persönliche Haftung mit einem Jahresgehalt droht. Anderenfalls würde die Selbstbeteiligung des Managements schließlich zum Stillstand in der Unternehmensentwicklung führen.







