Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Datum: 28.09.2011

HRE-Verstaatlichung: Staat muss kein Nachschlag zahlen

© Foto: ArTo – fotolia.com
Ansicht vergrößern

Aufatmen beim Staat. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zweiter Instanz festgestellt, dass der Staat den ehemaligen Aktionären der Krisenbank Hypo Real Estate für deren Zwangsausschluss keinen Nachschlag zahlen muss.

(fw/ck) Wirklich überrascht wird die Entscheidung die Kläger nicht haben, denn bereits Ende Juni hatte das OLG ihrem Vorhaben wenig Chancen eingeräumt. Der Zwangsausschluss stelle keine Enteignung dar, schloss sich die Kammer der HRE-Sichtweise an. Schon in erster Instanz waren die Klagen von 38 Aktionären vom Landgericht München abgewiesen worden. Unter ihnen war damals auch noch der ehemalige HRE-Großinvestor Christopher Flowers. In der Berufung waren dann nur noch sechs Kläger an Bord. Die Aktionäre hatten wegen der massiven Probleme der HRE in der Finanzkrise einen Großteil ihres Geldes verloren.


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: