Kuriose Versicherungen
Ich will alles!
© Foto: olly - Fotolia.comVersicherungen sind in der Regel ein recht trockenes und humorloses Thema. Doch gibt es auch einzelne Absicherungen, die wohl nur für wenige ins persönliche Risikomanagement passen.
Keine Frage: Wer möchte, kann sich gegen alle Risiken dieser Welt versichern lassen. Nehmen wir nur einmal das Thema Hochzeit: Für wenige Euro kann eine so genannte Hochzeitsversicherung beim weltgrößten Versicherungsmakler Aon abgeschlossen werden – Risikoträger sind u. a. Hanse Merkur, Helvetia oder HDI-Gerling. Diese leistet Ersatz, falls die Hochzeit abgesagt werden muss. Die Anlässe können hierbei vielfältig sein: Sei es, einer der künftigen Ehepartner wird krank oder ein Trauzeuge kann nicht anreisen, sei es, das teure Brautkleid wird beschädigt oder der Veranstalter der späteren gemeinsamen Feierlichkeit geht kurz vorher pleite, oder sei es, das Partyzelt wird durch einen Sturm in den siebten Himmel weggefegt. Treten diese Schäden ein und verhindern hierdurch das Eheglück, steht die Versicherung Gewehr bei Fuß. So lassen sich Vermögensschäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro versichern.
Nicht abgedeckt ist jedoch der tragische Fall, wenn die Braut sich nicht „traut, sich zu trauen“ und die Hochzeit abgesagt werden muss, weil sie dann doch der Mut verlässt. Doch auch hier findet sich im Netz eine Lösung bei einem holländischen Anbieter. Bereits für einen Jahresbeitrag von 12 Euro lässt sich das „Nein“ des Partners vor dem Altar absichern. Sollte der Ehemann übrigens nach der Hochzeit im Fahrstuhl steckenbleiben, besteht die Möglichkeit auf eine Entschädigung von 75 Euro, wenn er vorab eine Versicherung gegen das Steckenbleiben für einen überschaubaren Jahresbeitrag von 12 Euro abgeschlossen hat. Die Investition sollte dennoch gut überlegt werden, da jeder Deutsche im Schnitt nur alle 102 Jahre im Lift steckenbleibt.
Anbieter dieser kuriosen Policen ist das in Amsterdam ansässige Unternehmen huckleberry-ins.com. Das Unternehmen versichert eigentlich so ziemlich alles, was der Verbraucher will. Haben Sie z. B. Sorge, einmal wie Kachelmann unschuldig im Gefängnis zu landen, können Sie dies absichern. Sind Sie dann stolzer Besitzer dieser Versicherung, wird Ihnen Ihr Gefängnisaufenthalt zumindest mit einem kleinen Obolus versüßt – leider zahlt die Police nicht, sofern Sie beim Monopoly spielen vom Pech verfolgt sind und ständig unschuldig „direkt ins Gefängnis“ müssen.
Und es gibt noch weitere Stilblüten. Absicherungen gegen Luftlöcher auf Flugreisen, gegen den Abstieg des Lieblingsfußballvereins, schlechtes Wetter oder vor der Entführung von Außerirdischen – wer in diesem Fall einen Versicherungsbetrag von nur 12 Euro pro Jahr bezahlt, anschließend beweisen kann, dass ihn kleine grüne Männchen im UFO entführt haben, erhält von der Versicherung eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro – und wahrscheinlich einen direkten Aufenthalt beim Psychologen.
Auch Glücksspiel ist versicherbar. Dauerhafte Lottospieler, die nicht an ihr Glück glauben, können sich vorab absichern. Wer 52 Mal im Jahr Lotto spielt und nie mehr als zwei Richtige hat, erhält von der Versicherung satte 2.500 Euro. Ob sich der Jahresbeitrag von etwas über 10 Euro lohnt, sei dahingestellt. Die Chance, ein solches Pech zu haben, liegt bei 1:4900.
Gewiss, diese Policen sorgen ein wenig für Kopfschütteln, da sie doch eher die Phobie des Einzelnen ansprechen, dennoch werden einige dieser kuriosen Versicherungen dem Kunden gerne als notwendig verkauft, obwohl sie es vielleicht nicht unbedingt sind. Ein Beispiel: Versicherungen, die von Warenhändlern z. B. für Elektrogeräte angeboten werden. „Die sind im Verhältnis zum Wert der Ware meist sehr teuer und bieten zudem viele Fallstricke wie bspw. den vermeintlichen Leistungspunkt Zeitwertentschädigung“, erfahren wir aus dem Hause MLP. Begründung: Insbesondere bei Elektrogeräten nimmt gerade der Warenwert in kurzer Zeit rapide ab und macht eine Zeitwertentschädigung somit wertlos. Außerdem enthalten solche Angebote meist eine Reihe von Ausschlusskriterien wie „fehlerhafte Bedienung“ oder „Verlust der Ware“. In diesen Fällen leistet die Versicherung nicht. Zweifelhaft sieht MLP auch so genannte „Garantieverlängerungen“ oder „Gebrauchtwagengarantien“ bei Autos. Denn: Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß sind von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht immer vorteilhaft für den Kunden sind zudem Produkte wie „Ratenkredit-Versicherungen“. Auch hier stehen verhältnismäßig hohe Beiträge oftmals sehr begrenzten Leistungen gegenüber. Auch Jung, DMS & Cie. sieht nicht unbedingt alle Policen als sinnhaft an: Genannt wurden gegenüber finanzwelt die Reisegepäckversicherung (viele Ausschlüsse, schwierige Geltendmachung des Schadens) sowie die Restschuldversicherung (verteuerte Kredite, Tarife beinhalten in der Regel hohe Kosten, viele Ausschlüsse und Klauseln).
Fazit. Sicherlich muss der Vertrieb nicht alle möglichen Exoten anbieten, nur um den Bedarf weniger Kunden zu befriedigen. Unterm Strich bleibt jedoch, dass nicht nur die Exoten, sondern auch die „gängigen“ Policen – wie die scheinbare Absicherung vor Defekten an Handys, Fernsehern oder Computern – durchaus intensiver nach ihren Leistungen überprüft werden sollten.
(Marc Oehme)







