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Alternativen zur BAV

Immobilienfonds schlägt Aktienfonds

Bereits in der letzten Ausgabe beschäftigte sich FINANZWELT mit dem Thema „Betriebliche Altersversorgung”. In diesem Beitrag werden die Vorteile der Rückdeckung mit geschlossenen Immobilienfonds aufgezeigt.

Traditionell wird eine Pensionszusage mit einer Kapitallebensversicherung rückgedeckt. Während der Kapitalbildung lösen die Ansprüche aus der Rückdeckungs-Versicherung keinerlei einkommensteuerrechtliche Folgen beim Pensionsberechtigten aus.

Bei dem Unternehmen, das die Rückdeckungsversicherung abschließt, sind die Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen in der Bilanz zu aktivieren. Da in den ersten Jahren das Deckungskapital zzgl. des Überschussguthabens = Aktivwertzuwachs noch geringer ist als die jährliche Prämienleistung, kommt das Unternehmen in den Genuss von Steuervorteilen. Dieser Vorteil „dreht” jedoch über die Jahre, so dass es effektiv zu einer Steuerbelastung für das Unternehmen kommt.

Beispiel: Am 1. Mai 2032 feiert Herr W. seinen 65 Geburtstag. Der Tag, an dem die Versorgungsleistungen in Form des Alteruhegeldes ausgezahlt werden. Durch die Anwartschaftsdynamik von jährlich 2 % ist die Rente von ursprünglich 30.000 Euro auf 49.342 Euro pro Jahr angewachsen.

Der Kapitalbarwert der Rente wird sich im Jahr 2032 auf 484.706 Euro belaufen. Diesen Betrag muss die Firma in der Rückdeckungs-Versicherung innerhalb der nächsten 30 Jahre ansparen, die jährliche Prämie beträgt 8.660 Euro (siehe Übersicht). Da die Pflicht zur jährlichen Aktivierung des konstant steigenden Deckungskapitals keinerlei Steuerpotentiale beinhaltet, kostet dieses Ansparinstrument das Unternehmen viel Geld. Unter Berücksichtigung aller steuerlichen Möglichkeiten belaufen sich die kumulierten Aufwendungen nach Steuern auf 239.520 Euro.

Eine Alternative zu diesem Versorgungsmodell stellt die Rückdeckung über einen Aktienfonds dar.

Beispiel:

  • Aktienfonds: Templeton Growth Fund

  • Wertentwicklung: gerechnet mit durchschnittl. 8 %

  • Ausgabeaufschlag: 5 %


Der Steuereffekt basiert vor allem darauf, dass der Aktienfonds lediglich mit dem Anschaffungswert in der Bilanz aktiviert wird. Damit bleiben sowohl Dividenden als auch Kurzgewinne für das Unternehmen steuerfrei. Der Wertzuwachs des Aktienfonds bewirkt die Entstehung stiller Reserven. Diese stillen Reserven werden erst dann aufgedeckt, wenn das Unternehmen den Aktienfonds verkauft. Was die Frage der Besteuerung bei Veräußerung des Aktienfonds anbelangt, müssen wir unterscheiden, ob es sich um eine Personengesellschaft (oder auch Einzelunternehmer) oder um eine Kapitalgesellschaft handelt. Im Fall der Personengesellschaft müssen die Gewinne aus der Veräußerung hälftig der Einkommensteuer unterworfen werden. Bei Kapitalgesellschaften sind diese steuerfrei. Erzielt das Unternehmen Gewinne aus dem Investment, soweit sie für die Erfüllung der Zusage nicht benötigt werden, können diese anderweitig verwendet werden. Bei Sparprogrammen mit langer Laufzeit entscheiden die letzten (<5) Jahre über die Gesamtperformance. Deshalb ist es vorteilhafter, eine Einmaleinlage oder eine abgekürzte Sparrate zu wählen.

Unter Berücksichtigung dieses Zahlenwerkes beträgt die jährliche Sparrate inkl. 5 % Ausgabeaufschlag über einen Aktienfonds mit abgekürzter Sparrate 7.200 Euro, bzw. 72.000 Euro (kumuliert über 10 J.). Bei einer Einmaleinlage sind 50.000 Euro liquide Mittel aufzuwenden. Obwohl die Aufwendungen vergleichbar über diesen Versorgungsweg geringer sind als über die Kapital Lebensversicherung, ergeben sich enorme Liquiditätsvorteile für das Unternehmen von insgesamt 138.264 Euro bzw. 150.514 Euro. Grundlage für diese hohen Ersparnisse ist die Nichtaktivierungspflicht der Kursgewinne.

Die wohl lukrativste Variante der Rückdeckung ist aber zweifelsfrei über Immobilienwerte darstellbar.

Beispielsweise:

  • Initiator: DCM Renditefonds 14

  • Anteil: 850.000 Euro zzgl. 5 % Agio insgesamt 892.500 Euro

  • Ausschüttungen: beginnend mit 7 %; ansteigend auf 13 %

  • Verlustzuweisung: 43,90 % für 2002

  • Darlehen: 630.00 Euro Kreditzins: 7,21 % Tilgung: annuitätisch


Das Unternehmen zeichnet einen Immobilienfonds über z. B. 850.000 Euro und lässt diesen Anteilsfinanzieren. Im Erstjahr der Zeichnung kann das Unternehmen die Verlustzuweisung des Fonds, die abzugsfähigen Kreditzinsen und die erstmalige Bildung der Rückstellung steuerlich geltend machen. Es bildet sich eine enorme Steuerersparnis, die als Eigenkapital zur Anteilsfinanzierung eingesetzt wird. So beläuft sich der steuerliche Rückfluss aufgrund der Anteils-Zeichnung im ersten Jahr auf 151.799 Euro, so dass sich der effektive Eigenkapitaleinsatz reduziert.

Ab dem Folgejahr wird es liquiditätsmäßig für das Unternehmen interessant. Denn von diesem Zeitpunkt an und fortwährend über die gesamte Laufzeit erhält das Unternehmen einen kontinuierlichen Liquiditätsfluss, der im Jahr 2003 von 5.407 Euro auf maximal 40.471 Euro ansteigt. Unterteilt man nun die Kapitalbildung in a) Finanzierungsphase und b) von der Entschuldung bis zur Pensionsverpflichtung an den Pensionsberechtigten, so ist bemerkenswert, dass die Finanzierungsphase nach Bereinigung aller Kosten und Steuerfaktoren sowie des eingesetzten Eigenkapitals, dem Unternehmen keine effektiven Aufwendungen entstanden sind. Es entsteht sogar ein Liquiditätszufluss von ca. 104.455 Euro, welches dem Unternehmen als operativ einsetzbare Zusatzliquidität zur Verfügung steht! In der zweiten Phase, also der Phase nach Entschuldung des Darlehens bis zur Pensionsverpflichtung besteht eine Fortführung der Zusatzliquidität von insgesamt ca. 585.891 Euro.

Die Bilanz zum Rentenzahlungsbeginn sieht dann wie folgt aus, das Unternehmen verfügt über einen schuldenfreien Immobilienfondsanteil von nominal 850.000 Euro. Aus den Ausschüttungen des Fonds 102.000 Euro wird die Zahlung der Pensionsverpflichtung geleistet. Unter Berücksichtigung der erwirtschafteten Zusatzliquidität hat die gesamte Finanzierung der Rückdeckung nach Steuern kein Geld gekostet. Es hat sogar noch eine kumulierte Zusatzliquidität von ca. 690.346 Euro erwirtschaftet.

Modelle zur Rückdeckung im Vergleich

  • Firma xy GmbH, Körperschaftssteuer 25 %, Hebesatz 400 %

  • Geschäftsführer Herr W., geb. 15.04.1967, ledig Pensionsalter: 65 Jahre, Firmeneintritt: 1.01.1999, Altersrente: 30.000 Euro p. a.

  • Anwartschaftsdynamik: 2 %


Fazit:

Die lukrativste Form des Rückdeckungsmodells ist ohne Zweifel mit einem guten Immobilienfonds realisierbar. Unter Betrachtung der individuellen UnternehmensSituation ist eine Rückdeckung ausschließlich über Sachwert nicht mit jedem Unternehmen durchführbar. Daher empfehle ich Firmen mit unsicheren Gewinnsituationen einen Teil der Rückdeckung in Kombination mit einem Aktienfonds einzugehen, bei dem in schwierigen Zeiten die Investition kurzzeitig ausgesetzt werden kann. Besteht bei Unternehmen eine ausreichende Gewinnsituation, so ist dies eine hervorragende Voraussetzung für ein Engagement mit einem Immobilienfonds.

* Bei den Beispielen wurde auf eine Einbeziehung einer Risikolebensversicherung verzichtet, welche bei einem realen Engagement mit berücksichtigt werden sollte.

(Thomas Wichmann)


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