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Immobilienfonds sind die beste Rückdeckung bei Pensionszusagen

Immobilienkonzepte für die Herausforderungen der Zukunft

Wer sich im Alter nicht einschränken möchte, der muss zusätzlich etwas tun – und wer gut verdient hat, bei dem ist die Einkommenslücke besonders groß. Hier eröffnet sich für Sie als Vermittler ein attraktives Beratungsfeld.

Geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sind nicht sozialversicherungspflichtig und müssen daher ihre Altersvorsorge vollständig in Eigeninitiative aufbauen. Die Pensionszusage ist hierbei in aller Regel die günstigste Variante, da sie auch unter steuerlichen Aspekten interessant ist. Unverzichtbar ist die Rückdeckung der Pensionszusage, also die Finanzierung und Absicherung der mit der Pensionszusage übernommenen Versorgungsverpflichtungen durch das Unternehmen.
Typischerweise werden durch eine Rückdeckungsmaßnahme die biometrischen Risiken aus einer Pensionszusage (Invalidität, Tod) auf eine Versicherungsgesellschaft übertragen und Vorkeh- rungen für die planmäßige Finanzierung der zugesagten Altersrente getroffen. Letzteres kann zwar ebenfalls durch eine Versicherung erfolgen, es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Finanzierung mit Hilfe von alternativen Finanzierungsinstrumenten wie Aktienfonds oder geschlossenen Immobilienfonds aus steuerlichen Gründen und wegen der Ertragserwartungen zu erheblich besseren Ergebnissen führt.

Der FALK-IMMOBILIEN-RENTENFONDS eignet sich aufgrund seiner Ausschüttungsstruktur und seiner langen Laufzeit besonders gut für innovative Rückdeckungsmaßnahmen. Durch die Kombination des Immobilienfonds mit einem Aktienfonds lassen sich die Rückdeckungsmaßnahmen häufig noch optimieren, da auf diese Weise der Eigenkapitaleinsatz und die Höhe der Verlustzuweisungen beim Immobilienfonds den individuellen Verhältnissen des Unternehmens angepasst werden können.
Das nachfolgende Beispiel macht die Vorteile der innovativen Rückdeckung anhand eines Aufwandvergleichs zwischen der konventionellen Versicherungsvariante und der Alternative aus einer Kombination von 50 % FALK-IMMOBILIEN-RENTENFONDS und 50 % Aktienfonds deutlich.
Beispiel:
Ein geschäftsführender Gesellschafter ist mit 30 Jahren in das Unternehmen eingetreten und hat die Pensionszusage mit 40 Jahren erhalten. Die Pensionszusage lautet über 5.000 Euro Alters- und Invalidenrente und 60 % Witwenrente. Rentenbeginnalter ist das 65. Lebensjahr.

Rückdeckung:
Ziel der Rückdeckungsmaßnahme ist die Finanzierung der Altersrente. Die Rückdeckung besteht aus einer Kombination von 50 % FALK-FONDS 77 (derzeit in der Platzierung befindlicher IMMOBILIEN-RENTENFONDS der FALK CAPITAL AG) und 50 % Aktienfonds (Ansparplan mit angenommenen Wertzuwachs von 7 % p.a.).
Die Zeichnungssumme des FALK-FONDS 77 wird so gewählt, dass die Ausschüttung zum 65. Lebensjahr des geschäftsführenden Gesellschafters 50 % der dann fällig werdenden Altersrente abdeckt. Die weiteren 50 % der Altersrente werden über den Aktienfonds in der Weise abgedeckt, dass mit der Ansparrate des Aktienfonds zum 65. Lebensjahr des Gesellschafters ein Ansparziel in Höhe von 50 % des Kapitalwertes der Altersrente erreicht wird. Hinzu kommt noch eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente zur Absicherung der biometrischen Risiken Invalidität und Tod.
Ein Vergleich des Aufwands und Anlagevermögens zwischen der konventionellen Lebensversicherungslösung und der innovativen Rückdeckungskombination zeigt deutlich den großen Vorteil der innovativen Lösung:
Zusätzlich existiert im Vergleich zur konventionellen Lebensversicherungslösung ein beträchtlicher Immobilien-Substanzwert.

(Michael Oehme)


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