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Kostenlose Pensionszusagen

Intelligente Gestaltungen machen es möglich

Besonders nicht sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer und sehr gut verdienende Mitarbeiter sind darauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersversorgung zu tun, da sie entweder keine gesetzliche Versorgung erwarten können oder diese deutlich unter ihren Einkünften im Arbeitsleben liegt. Nur wenig bekannt ist, dass sich dabei z.B. für Kapitalgesellschaften die Möglichkeit bietet, ihren Geschäftsführern und Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung zuzusagen, die u.U. kostenlos ist und sogar deutliche Überschüsse für das Unternehmen erwirtschaften und stille Reserven im Betriebsvermögen bilden kann. Ermöglicht wird dies durch eine Pensionszusage. Über eine steuermindernde Rückstellung bis zum Pensionsbeginn entsteht eine erhebliche Steuerersparnis im Unternehmen. Verwendet das Unternehmen nur diese Steuerersparnis und legt sie so an, dass bis Pensionsbeginn das erforderliche Kapital daraus erwirtschaftet wird, wäre die Altersversorgung kostenlos ausfinanziert.

Kontakt:
www.sfba-ag.de

Das nachfolgende Beispiel anhand eines 40-jährigen Geschäftsführers, der eine Pensionszusage über Euro 3.000.- pro Monat (inkl. 100% BU und 60% Witwenrente) ab Alter 65 erteilt bekommt, zeigt, dass dies bei intelligenter und renditeoptimierter Gestaltung der Rückdeckung relativ einfach möglich ist. Für die Erteilung der Zusage entstehen im Unternehmen bis zum Pensionsbeginn ratierlich verteilt Rückstellungen von Euro 422.512.-. Diese Höhe entspricht gleichzeitig dem Kapitalbedarf zur Erfüllung der Zusage ab Alter 65. Bei einem Unternehmenssteuersatz von 38% bedeutet dies eine Steuerersparnis in den nächsten 25 Jahren von ca. Euro 160.555.-. Um aus dieser ratierlich entstehenden Steuerersparnis die benötigten Euro 422.512.- zu erwirtschaften, ist eine Nettorendite von ca. 7-8% nötig. Nun gilt es Kapitalanlagen zu finden, die es im Betriebsvermögen bei steuerlich anderen Gegebenheiten als im Privatvermögen erlauben, diese Renditen tatsächlich auch netto zu erwirtschaften (sogenannte Rückdeckung).
In der Vergangenheit wurden zur Rückdeckung fast ausschließlich Kapitallebensversicherungen eingesetzt. Nachteilig dabei ist, dass eine deutsche Kapitallebensversicherung im Betriebsvermögen grundsätzlich voll steuerpflichtig ist und zwar jährlich in der Höhe ihres Wertzuwachses. Gleichzeitig ist der Beitrag steuerlich abzugsfähig, findet sich aber im Wertzuwachs wieder, so dass nur eine geringe Steuerersparnis aufgrund der Gebühren vorhanden ist. D.h., bei einer Rendite von ca. 6,5% p.a., die jährlich sofort voll steuerpflichtig ist, und einem Steuersatz von 38% verbleibt lediglich eine Nettorendite von ca. 4% p.a. Diese 4% netto reichen bei weitem nicht aus, um die Zusage nur aus der o.a. Steuerersparnis zu finanzieren. Im Beispiel führt dies dazu, dass dem Unternehmen bis zum Pensionsbeginn ein Liquiditätsabfluss von ca. Euro 139.000.- entsteht. Zieht man hier noch eine Barwertbetrachtung hinzu und verzinst den Liquiditätsstrom mit 4% p.a. netto, kostet diese Art der Rückdeckung das Unternehmen effektiv ca. Euro 201.000.- netto. Gleichzeitig ist noch zu bedenken, dass die Ablaufleistung der KLV (ca. Euro 422.512.-), selbst bei Wiederanlage, mit 6% bis zum statistischen Lebensendalter vollständig aufgezehrt ist. Dies lässt sich auch mit einer höher gewählten Kapitallebensversicherung nicht korrigieren, da bei einer Nettorendite von 4% p.a. der Versicherung und einer Liquiditätsverzinsung von 4% p.a. das Ergebnis immer dasselbe ist. Sehr viel effektiver ist es, die Risikobestandteile der Pensionszusage über reine Risikoversicherungen (Risikoleben für Witwen- und Waisenrenten und Berufsunfähigkeitsversicherung) abzudecken und die Kapitalansammlung mit Anlagen vorzunehmen, die im Betriebsvermögen eine deutlich höhere Nettorendite erzielen bzw. die im Betriebsvermögen hohe Steuerstundungseffekte erzeugen. Hierzu eignen sich besonders: Geschlossene Gewerbeimmobilienfonds, Aktienfonds, Venture Capital Fonds und Schiffsbeteiligungen. Deutsche Gewerbeimmobilienfonds führen im Gegensatz zur KLV nicht jährlich zu einer steuerlichen Aktivierung, sondern vergrößern durch Werbungskostenüberschüsse und Abschreibung zusätzlich noch den Steuerstundungseffekt, der schon aus den o.a. Rückstellungen entsteht. Durch Wertsteigerungen und Abschreibungen entstehen außerdem in den Jahren sehr hohe stille Reserven.
Bezogen auf unseren Musterfall würden bei Rückdeckung mit einem konservativen Immobilienfonds ca. Euro 250.000.- (bei Anlage der Überschüsse in deutsche Aktieninvestmentfonds mit 8% Rendite p.a.) Nettoliquiditätsüberschuss bis Pensionsbeginn für das Unternehmen entstehen. Gleichzeitig würde die Ausschüttung in 25 Jahren ausreichen, um die Pensionsverpflichtung abzudecken. D.h., bei dieser Zusage beträgt der Liquiditätsvorteil des Unternehmens ca. Euro 451.00.- gegenüber Rückdeckung mit einer KLV. Zusätzlich ist es durch verschiedenste Gestaltungsarten jederzeit realisierbar, dass diese Rückdeckung (oder der Verkaufserlös) dem Unternehmen ohne Verzehr erhalten bleibt, was den Vorteil in diesem Fall schlagartig auf über Euro 700.000.- netto gegenüber der KLV erhöht. Der Vorteil von deutschen Aktienfonds und vermögensverwaltenden Venture Capital Fonds liegt ganz einfach darin begründet, dass viele dieser Fonds durch das Steuersenkungsgesetz in Zukunft im Betriebsvermögen steuerfrei sind (außer Zinseinkünfte der Fonds). Dies bedeutet, dass diese Anlagen im Betriebsvermögen selbst dann noch besser als eine KLV sind, wenn sie nur eine Rendite von etwas über 4% p.a. erwirtschaften. Zweiter Effekt ist, dass diese Anlagen in der Vergangenheit eine deutlich höhere Rendite erzielten, als dies mit einer KLV möglich war. Betrachtet man nun, dass eine um 3-4% höhere Rendite p.a. ca. eine Verdoppelung der Anlage nach 25 Jahren ausmacht, erkennt man, dass bei 7-8% Rendite p.a. die Pensionsverpflichtung kostenlos ausfinanziert werden kann. Bei einer weiteren um 2-3% höheren Rendite p.a. verbleibt nur bei Anlage der Steuerersparnis aus Rückstellungen so viel Kapital, dass daraus die Pensionsverpflichtung ebenso wie bei Rückdeckung mit Immobilienfonds ohne Kapitalverzehr erfüllt werden kann. In diesem Fall würde damit ein Vorteil gegenüber einer KLV von über Euro 800.000.- netto erreicht werden. Ebenso effektiv ist es die Kapitalansammlung über Schiffsbeteiligungen vorzunehmen, da diese nicht nur Werbungskostenüberschüsse bieten sondern die Ausschüttungen aufgrund der Tonnagesteuer auch im Betriebsvermögen nahezu steuerfrei sind. Allerdings ist auf jeden Fall zu berücksichtigen, dass zwar alle diese Alternativen deutliche Vorteile gegenüber einer KLV aufweisen aber auch auf keinen Fall so kalkulierbar im Verlauf sind wie eine KLV. M.E. liegt die Intelligenz dieser Art der Rückdeckung schon darin, aus Gründen der Risikostreuung immer mit einem Mix der verschieden Alternativen zu arbeiten und sich nie auf eine einzige zu verlassen. (siehe hierzu Grafik 2). Idealerweise sollte immer eine Kombination verschiedener Anlagen gewählt werden, um einen optimalen Mix aus Risikostreuung, steuerlichen Effekten und antizyklischem Verlauf zu erhalten.

(Ralf Henn)


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