Finanzdienstleistung in Österreich
Interessensvertretung setzt auf Qualitätsstandards und Konsumentenschutz
Der Finanzdienstleistungsbereich verzeichnete in Österreich die letzten Jahre hindurch ein rasantes Wachstum: So hat sich die Anzahl der Unternehmen im Finanzdienst leistungssektor seit Gründung des Fachverbandes als eigenständige Standesvertretung innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich im Jahr 2000 mit 4.996 Finanzdienstleistungsunternehmen um 191,31 % auf derzeit 14.554 Mitgliedsbetriebe gesteigert.
Der Vorteil gegenüber anderen Ländern wie Deutschland liegt unter anderem darin, dass die Finanzdienstleister in Österreich durch Interessenvertretungen wie die des Fachverbandes Finanzdienstleister bestens organisiert sind und mehr Eigeninitiative entwickeln. So lässt man sich nicht durch Gesetze Rahmenbedingungen aufdiktieren, sondern bewirkt durch frühzeitige Problemerkennung und Bewältigung ein Zuvorkommen eventueller gesetzlicher Neuerungen.Beispiel EU-Richtlinien: Durch zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung von Beratungsqualität konnte der Fachverband den Finanzdienstleistungsmarkt für die Herausforderung der Zukunft bestmöglich vorbereiten. Die Bemühungen um den Anleger- und Konsumentenschutz sowie Financial Education seitens der – von Produktgebern unabhän gigen – Finanzdienstleister sind ebenfalls Basis des partnerschaftlichen Verhältnisses zum Verein für Konsumenteni nformation (VKI).
Imagefaktor Befähigungsnachweis. Bereits seit fast 30 Jahren – konkret per 1. August 1978 – ist in Österreich für die Berufsausübung als Vermögensberater ein Befähigungsnachweis in Form einer schriftlichen sowie mündlichen Prüfung zu erbringen. In enger Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erarbeitete die Berufsgruppe Vermögensberater gemäß den sich ändernden Rahmenbedingungen immer wieder Verbesserungsvorschläge zur Gewerbeordnung, die dementsprechend mehrmals adaptiert wurde. Mit der Einführung des Befähigungsnachweises konnte ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung in der Finanzdienstleistung erzielt werden: Vermögensberatung setzt somit eine qualifizierte Ausbildung, mehrjährige Praxis und die Ablegung der Befähigungsprüfung für die Berufsausübung als Vermögensberater, Hypothekar- und Personalkreditvermittler voraus. Das bewilligungspflichtige, gebundene Gewerbe des Vermögensberaters umfasst die Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen sowie der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten und Hypothekarkrediten. Für die Wertpapiervermittlung ist eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) erforderlich. Leasinggesellschaften wiederum sind im Bankwesengesetz (BWG) definiert.
Erweiterung des Gewerbeumfangs um Lebens- und Umfallversicherungen – Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Umfang der gewerblichen Vermögensberatung wurde im Zuge der Gewerbeordnungs(GewO)-Novelle 2005 auf die Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen erweitert, die bei der Gewerbebehörde zu registrieren ist. Für die Versicherungsvermittlung ist gegenüber der Behörde eine Haftpflichtabsicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro pro Schadensfall und 1,5 Mio. Euro für alle Schadensfälle pro Jahr nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister und ohne Registereintrag ist die gewerbliche Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht gestattet.
Initiative zu freiwilligem Versicherungsschutz. Bereits im Jahr 2001 bemühte sich der Fachverband Finanzdienstleister um einen Versicherungsschutz für den Tätigkeitsbereich der Vermögensberatung und Wertpapierdienstleistung. Diesen bietet österreichweit in dieser umfassenden Form derzeit nur die von der Rechtsvertretung des Fachverbandes Finanzdienstleister, Dr. Johannes Neumayer und Lloyd´s gemeinsam erarbeitete Versicherungslösung (siehe www.wko.at/finanzdienstleister; www.diefinanzdienstleister.at) – denn weltweit sind nur wenige Versicherer (Schweizer und Münchner Rückversicherer) bereit, diese umfassenden Risiken zu decken. Voraussetzung für den freiwilligen Versicherungsschutz sind eine aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession lt. versichertem Risiko.
Financial Education – die Herausforderung der Zukunft. Längst schon steht der Laie einem wenig überschaubaren Finanzmarkt gegenüber, in dem er sich ohne professionelle Hilfe kaum mehr zurechtfinden kann. Zudem sind die Österreicher(innen) auf die Situation, ihre Finanzen zu managen, zu wenig vorbereitet. Finanzdienstleister sind daher immer mehr gefordert, durch qualifizierte Beratung auch eine Bildungsaufgabe zu übernehmen. Gemeinsam mit dem VKI rief die Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister als Initiative zur Financial Education eine Seminarreihe für Konsumenten zu spezifischen brisanten Finanzthemen ins Leben, die sich bei Konsumenten und in der Finanzbranche hoher Akzeptanz erfreut. Denn Faktum ist: Je höher das Basiswissen eines Konsumenten ist, desto besser kann der zur Aufklärung verpflichtete Berater das Finanzportfolio auf die Bedürfnisse und Ziele seines Kunden zuschneiden, da er auch komplexere Produkte mit höheren Renditechancen miteinbeziehen kann.
Als Interessenvertretung der Finanzdienstleister Österreichs wird der Fachverband weitere Schwerpunkte und Impulse im Ausbildungsbereich setzen. Es ist vorrangiges Ziel, einen höheren Wissensstandard in Bezug auf Finanzangelegenheiten in Österreich zu schaffen. Denn nur dann werden die Menschen auch hierzulande vermehrt erkennen, dass sich gute Finanzberatung im wahrsten Sinne des Wortes lohnt und das zur Verfügung stehende Vermögen vermehrt in Anlagestrategien investieren, die attraktivere Renditen als das klassische Sparbuch erzielen können.
(KOMMR WOLFGANG K. GÖLTL)







