Mehr Kundenzufriedenheit und mehr Vertrauen der Partner durch Qualität
Interview mit Günter Giese, Vorstand der Aspecta
Versicherung AG
Die Aspecta Unfallversicherung zählt seit Jahren zu den leistungsstärksten Produkten dieser Sparte in Deutschland. Dies bestätigt auch der letzte FINANZWELT Unfallversicherungs-Award, der durch unabhängige Fachleute verliehen wurde. Damit gehört die Unfall der Aspecta zu den beiden einzigen Tarifen, die alle Grundanforderungen an eine Unfallversicherung erfüllen. Anfang des Jahres wertete das Tochterunternehmen der Talanx AG (ehemals HDI-Konzern) die Leistungen ihrer Unfallversicherung durch den beitragsfreien Einschluss von umfangreichen Assistance-Leistungen auf. FINANZWELT sprach mit Günter Giese über mögliche Tendenzen und Trends in der Unfallversicherung für Versicherungsmakler und –mehrfachagenten in den kommenden Jahren.
FINANZWELT: Herr Giese, in den vergangenen Jahren haben Sie einen neuen Trend zur Qualität in der Unfallversicherung angekündigt. Ist dies bereits eingetreten?Giese: Ja, wir können feststellen, dass unsere Partner verstärkt auf die Qualität bei Unfallpolicen setzen. Sogar einige Anbieter folgen unserem Beispiel und bieten inzwischen sehr umfassende Bedingungen an. Im Hinblick auf die neue EU-Vermittlerrichtlinie wird dieser Punkt weiter an Bedeutung gewinnen. Der Versicherungsmakler wird sich fragen müssen, ob er für fünf Euro Beitragsersparnis im Jahr die Haftungsrisiken auf sich nimmt und gegebenenfalls für 500.000 Euro fehlende Leistung haftet, weil eine entscheidende Klausel nicht vereinbart wurde.
FINANZWELT: Haben Sie hierfür ein konkretes Beispiel?
Giese: Die normale Gliedertaxe sieht in den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 99) für Stimmverlust keine Leistung vor. Manche Anbieter haben Stimmverlust nicht zusätzlich ausdrücklich mitversichert. Wir bieten neben vielen anderen umfassenden Erweiterungen auch eine Lösung für den Stimmverlust an und bewerten einen unfallbedingten Verlust der Stimme mit 100 Prozent, also mit Vollinvalidität. Ohne diese Leistungserweiterung kann sich im Fall der Fälle eine erhebliche Deckungslücke auftun. Wurde der Kunde im Vorfeld nicht auf diesen fehlenden Schutz hingewiesen, kann sich das auf den Versicherungsvermittler niederschlagen.
FINANZWELT: Ist es nicht Aufgabe der Versicherungsgesellschaften, die Makler und Mehrfachagenten über mögliche Deckungslücken aufzuklären? Was tun Sie zur Verbesserung der Situation?
Giese: Sie haben Recht! Versicherer sollten den Nutzen und Sinn ihrer Produkte für den Vertriebspartner transparent machen. Die Jury des FINANZWELT Unfallversicherungs-Awards stellte seinerzeit fest, dass nur zwei Versicherer die Mindestanforderungen erfüllen. Es hat sich seitdem nicht besonders viel getan. Aufklärung tut Not. Wir informieren auf Messen, bei Präsentationen, in Anzeigen und Interviews über mögliche Haftungen aus ungenügenden Bedingungen und über die wirtschaftlichen Folgen für die unabhängigen Partner. Das ist kein angenehmes Thema, aber wichtig. Unsere Partner sind frei in ihrer persönlichen und unternehmerischen Entscheidung, den richtigen Versicherer zu wählen. Produkte mit weitgehendem Deckungsumfang auf vernünftigem Beitragsniveau bieten dem Kunden einen umfassenden Schutz, der Beitrag ist begründbar und der Berater hat ein vermindertes Haftungspotential. Alle gewinnen, keiner verliert. Werden Kunden derart beraten, erhalten sie einem die Treue und lassen sich nicht so schnell auf einen vermeintlich günstigeren Anbieter ein.
FINANZWELT: Ist die Haftungsproblematik – Ihrer Meinung nach – einigen Mitbewerbern mit deutlich schwächerem Bedingungswerk und Leistungsangebot einfach nicht bewusst oder schlichtweg egal?
Giese: Versicherer halten oft die Informationen zurück, warum sie welche Klausel im Bedingungswerk ihren Maklern und Mehrfachagenten anbieten oder auch nicht anbieten. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Versicherten ergibt sich erst mit einer Leistungsablehnung nach einem Schadenfall, wenn die erweiternde Klausel fehlt. Derartige Ansprüche sind im Bereich der Unfallversicherung derzeit noch selten. In anderen Bereichen nehmen entsprechende Haftungsklagen gegen den Berater tendenziell zu. Insoweit gehen wir davon aus, dass sich viele Versicherer aufgrund mangelnder Erfahrungswerte dieser Haftungsproblematik ihrer Makler und Mehrfachagenten aus einer Unfallversicherung heraus noch nicht bewusst sind.
FINANZWELT: Interessieren würde uns schon einmal, wie eigentlich dieser Gesinnungswandel in Ihrem Haus zustande kam, denn die Aspecta ist ja per se nicht der Unfallversicherer in Deutschland gewesen?
Giese: Viele verbinden den Namen Aspecta mit der fondsgebundenen Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Produkte sind mittlerweile vielfach ausgezeichnet und im Leistungsumfang anerkannt. Eine entsprechende Unfallversicherung gehört einfach dazu. Nicht jeder Unfall führt beispielsweise zu einer Berufsunfähigkeit, kann aber trotzdem gravierende finanzielle Folgen aus einer Invalidität nach sich ziehen. Fondsgebundene, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sind für die Absicherung von Einkommen nach Arbeitskraftverlust oder im Alter einfach unverzichtbar.
FINANZWELT: Einmal eine ganz andere Frage: Zunehmend kommen so genannte Seniorenprodukte auf den Markt. Sind diese Tarife wirklich anderen „Standardtarifen“ überlegen?
Giese: Die Versicherungswirtschaft hat eine neue Zielgruppe entdeckt, die so neu nicht ist. Unfalltarife für Senioren oder etwas anders formuliert - für Erwachsene über 65 Jahre gibt es schon seit langem. Diese Kundengruppe stellt für einen Unfallversicherer ein versicherungstechnisch höheres Risiko dar, so dass in vielen Unfalltarifen seit Jahrzehnten ein entsprechender Risikozuschlag erhoben wird. Einige Anbieter schnüren nun Leistungspakete zusammen, die im Ergebnis materielle Folgen eines Unfalls teilweise nur eingeschränkt ausgleichen. Damit die Zielgruppe erweitert wird, fügt man noch die geburtenstarken Jahrgänge der heute 50- bis 65-Jährigen hinzu. Oft fahren diese Kunden aber mit herkömmlichen Unfallpolicen besser.
Darüber hinaus findet man häufig in Senioren- und vielen anderen Zielgruppenprodukten die Unfallrenten. Hier sollte der Berater vergleichen, ob der Versicherte bei gleichem Beitragsniveau nicht mit einer Kapitalleistung auf Basis einer höheren Progressionsstaffel und einer verbesserten Gliedertaxe besser bedient ist. Verrentet der Versicherte eine Kapitalleistung in Eigenregie bzw. mit Hilfe seines Beraters beispielsweise über Fondsanlagen, ergibt sich oft eine deutlich bessere Rentenleistung. Hinzu kommen der Kapitalerhalt und ein Inflationsausgleich. So passt die Rentenkaufkraft auch noch nach Jahrzehnten, und die Kapitalleistung kann an Erben und Hinterbliebene weitergegeben werden. Ein Vergleich lohnt sich also in vielerlei Hinsicht.
FINANZWELT: Wechseln wir zum Schluss noch zu einem anderen Thema: Sie haben den zweiten Platz bei unserem Unfall-Award belegt und waren damit sehr zufrieden. Haben Sie daran gearbeitet, Platz eins zu erreichen?
Giese: Bei der Verleihung des Unfall-Awards wurden neun Standardleistungen bewertet. Doch viele Einzelleistungen der Aspecta Unfallversicherung wurden von der Jury nicht berücksichtigt. Beispielsweise sind unsere speziellen Leistungserweiterungen insbesondere für Frauen und Kinder einmalig am Markt. Ein weiteres Highlight: Unser Produkt „Under Protection“ - Aspecta UP - haben wir Anfang des Jahres ohne Beitragszuschläge um Assistance-Leistungen erweitert. Alle Versicherten, die schon vorher solch einen Vertrag bei uns abgeschlossen hatten, genießen jetzt automatisch ebenfalls diesen Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag. Selbstverständlich halten wir das ein, was wir in unseren Bedingungen versprechen. Das Vertrauen unserer Partner ist uns wichtig, daher ist unser ganzes Tun und Handeln auf deren Bedürfnisse ausgerichtet.







