Fondsgedanken
Investment-Markt im Umbruch - Die Devise lautet: Am Ball bleiben!
Märkte unterliegen generell laufenden Veränderungen. Mal sind diese Prozesse besonders dynamisch, mal weniger. Im Augenblick scheint es besonders ratsam, als Investmentberater die Veränderungen des Marktes für Investmentfonds zu beobachten und sich auf die dabei entstehenden Rahmenbedingungen einzustellen. Das gilt sowohl für die Regulierungen der Vertriebswege (über die Plattformen hatte ich z.B. an dieser Stelle schon vor einiger Zeit nachgedacht), als auch für die Veränderungen auf Seiten der Produktgeber, die vor dem Hintergrund der nun schon 26 Monate andauernden Baisse ihre Konsequenzen ziehen. Andernfalls wird man selbst, egal ob Vertriebs oder Investmentgesellschaft, von den Ereignissen überrollt. Worüber sollte man sich also Gedanken machen?
Zum Beispiel über die Vertriebs-Erlaubnis: Gemäß Stand der 6. KWG-Novelle ist bislang eine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) nur für das Depotgeschäft erforderlich. Die Anlage und Abschlussvermittlung ist als Nebendienstleistung durch eine Übergangsregelung zunächst noch aufsichtsfrei. Darunter ist das „Vermaklen“ von Finanzinstrumenten zu verstehen, also das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren (und sogar Derivaten). Für die Finanzportfolioverwaltung gilt eine ähnliche Regelung. Portfolioverwaltung liegt vor, wenn ein Dritter „mit eigenem Ermessens- bzw. Handlungsspielraum“ fremdes Kapital disponiert. Zwei Ausnahmevorschriften entbinden nicht automatisch „alles, was mit Fonds zu tun hat“ von der Aufsichtspflicht, sondern § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG zunächst nur die Anlage und Abschlussvermittlung von offenen und in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds im Sinne des KAGG bzw. AIG.Die zweite Ausnahmemöglichkeit besteht unter einem Haftungsdach gemäß § 2 Abs. 10 KWG. Danach ist die Anlage und Abschlussvermittlung für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstitutes oder eines Wertpapierhandelsunternehmens möglich. Weil dabei gesamtschuldnerische Haftung gilt, dürfte dies in der wirtschaftlichen Praxis mit der Verpflichtung verbunden werden, ausschließlich für das haftende Institut tätig zu werden.
Die bestehenden Regelungen werden aufgrund des Anpassungszwangs nationaler Gesetze an geänderte europäische Richtlinien in den nächsten 23 Jahren novelliert. Eine entscheidende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der 7. KWG-Novelle zu: Im Rahmen der Geldwäschebekämpfung erscheint eine Ausweitung der zentralen Datenerfassung über den Namen des Kontoinhabers hinaus denkbar, etwa auf Kontostände oder Transaktionen. Der Kampf gegen den grauen Kapitalmarkt dürfte früher oder später eine Einbeziehung „grauer Fonds“, also von Beteiligungsgeschäften, die nicht als „weiße Fonds“ anerkannt sind, unter die Aufsichtspflicht bringen. Die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG bezüglich der Nicht-Aufsichtspflicht beim Vertrieb von „weißen Fonds“ dürfte allerdings auch auf den Prüfstand kommen, weil sie in der EU in dieser Form eine Ausnahme darstellt. Schließlich könnte bei einer EU-weiten Definition von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen die Anlageberatung aufgrund ihrer problematischen Abgrenzung zur Portfolioverwaltung als Finanzdienstleistung aufsichtspflichtig werden. Im Endergebnis könnte die 7. KWG-Novelle für den Fondsvermittler die Pflicht bringen, sich zumindest als „abgespecktes“ Finanzdienstleistungsinstitut unter staatliche Aufsicht zu begeben.
Eine weitere Entwicklung, der man frühzeitig Beachtung schenken sollte, stellen die Rationalisierungsmaßnahmen der Investmentgesellschaften dar. Hier ist ein dramatischer Abbau der Anzahl direkter Vertriebsvereinbarungen zu erwarten. Während zahlreiche Anbieter hierüber nur mal laut nachdenken, haben andere bereits gehandelt. Sie verweisen ihre bestehenden Berater bereits an Plattformen oder strukturieren sie verschiedenen Maklerpools unter. Wenn auch nicht immer gleich mit dieser Härte vorgegangen wird, werden doch zumindest die vermittelten Volumina verschärft unter die Lupe genommen und den „Absatz-Pygmäen“ unter bewährteren Vertriebspartnern eine neue Heimat gegeben. Diesen Schritt darf man den Gesellschaften nicht einmal übel nehmen. Die Kosten für die materielle „Grundversorgung“ der Vertriebspartner sind bei wachsendem Service-Anspruch dererseits in den letzten Jahren ausgeufert. Der Zwang zum effizienten Vertrieb erlaubt es den Investmentgesellschaften schlichtweg nicht mehr, einen Vertriebspartner, der dreimal im Jahr einen VL-Vertrag vermittelt, jeden Monat mit Informationsmaterial, Werbegeschenken, Besuchen seines Betreuers und einem elektronischen Zugriff auf seine Kunden-Daten zu verwöhnen. Gesellschaften, die sich diesen Luxus erlauben, befinden sich entweder noch in der Markteintrittsphase und werden diese zuvorkommende „Subventionierung“ ihrer Vertriebspartner zu einem späteren Zeitpunkt einstellen, oder sie haben sich über die Effizienz ihres Sales-Bereichs noch keine ausreichenden Gedanken gemacht. Nebenbei bemerkt ist diese Segmentierung der Vertriebspartner nicht mehr nur auf die Investmentgesellschaften beschränkt, sondern kann auch immer häufiger bei den Pools beobachtet werden. Auch hier erfolgt in einigen Häusern bereits eine Einteilung der Vertriebspartner in Klassen, denen unterschiedliche Provisionshöhen und Servicepakete zugeordnet sind. Ob speziell diese Entwicklung zu begrüßen ist, bliebe an anderer Stelle zu diskutieren. Festzuhalten ist: Dieses Stadium eines Marktphasenmodells bietet wenig Spielraum für „sozialistische Überlegungen“ und orientiert sich eher an der Leistungsgesellschaft. Freie Berater sollten sich also schon einmal Gedanken darüber machen, welchen Stellenwert sie bei ihren Produktpartnern einnehmen. Dann sind sie über die eine oder andere Postsendung der nächsten Monate nicht so verwundert.
Ein letzter Gedankenanstoß in einer Kette, die sich noch lange fortsetzen ließe, soll sich im folgenden mit dem Discount beschäftigen: Verschiedene Vertriebswege erfordern systembedingt verschiedene Preismodelle. „Beratung hat ihren Preis!“ Allerdings nimmt der Discount im Vertrieb von Fonds mittlerweile jene „inflationären“ Tendenzen an, die für den Verdrängungswettkampf eines Verkäufermarktes, der in einen Käufermarkt umkippt, typisch sind.
Denn der Discount, der ursprünglich im Investmentgeschäft in jenen Absatzwegen Einzug gehalten hatte, die ihren Kunden keine Beratung zuteil werden lassen, hat sich mittlerweile auf breiter Front etabliert und bedroht nun auch die Existenz der sogenannten „Berater“. Immer häufiger trauen sie sich nicht, ihre eigene Beratungsleistung anzweifelnd, den Kunden den vollen Ausgabeaufschlag in Rechnung zu stellen. Aus der Angst heraus, das Geschäft an Dumpinganbieter zu verlieren, wird häufig jeder Rabatt gewährt. Die immer geringeren Umsatzerlöse schrauben den Grad der „Selbstachtung“ proportional weiter nach unten und verschlimmern die Lage zunehmend. Wer sich generell auf das Discountgeschäft einläßt (Fall-zu-Fall-Entscheidungen, z.B. bei sehr großen Anlagesummen, haben durchaus ihre Daseinsberechtigung), und damit beschlossen hat, indirekt auch anderen die Margen zu kürzen, muss wissen, das die Preisspirale nach unten nur eine Grenze hat, die Null-Linie. Hier entscheidet der lange Atem, vor allem das eigene finanzielle Polster. Wenn der Ausgabeaufschlag komplett eingestampft ist, könnte der Preiskampf im übrigen bei den Verwaltungsgebühren und den Bestandsprovisionen weitergehen. Erste Finanzmagazine für Endverbraucher raten den Anlegern schon heute offen, über „Verrechnungsmodelle“ bei Bestandsprovisionen zu diskutieren. Am Ende müsste der Vermittler also unter Umständen noch Geld mitbringen, um den Kunden beraten zu dürfen. Das Verhältnis zum Rabatt muss jeder Vermittler für sich selbst einmal grundsätzlich definieren. Andernfalls hat sein Vertrieb weniger mit Aktion, als vielmehr mit Reaktion auf Kundenwünsche zu tun.
Nur drei Aspekte, über die es nachzudenken lohnt. Am Ball bleiben! Sonst gehört man zu jenen, die mit der Zeit gehen müssen und nicht zu jenen, die mit der Zeit gehen können.
(Björn Drescher)







