Eine Vereinfachung des Steuerrechts?
Abgeltungssteuer
Mitte März hat die Bundesregierung die Einführung einer Abgeltungssteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, gleich ob Zinsen, Dividenden etc., statt wie bisher mit dem individuellen Steuersatz, mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz von 25% besteuert. Gleichzeitig wird die Spekulationsfrist, die bisher bei Wertpapieren 12 Monate betrug, abgeschafft, und die Kursgewinne, die bisher nach einjähriger Haltedauer steuerfrei blieben, werden dem Abgeltungssteuersatz unterworfen.
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