Steuergeschützte Übergangsfonds
Jetzt noch die Rosinen aus dem großen Kuchen “Beteiligungsmodelle” picken
Die heiße Phase des Jahresendgeschäfts bei den geschlossenen Fonds findet diesmal bereits im Frühjahr statt. Das vorgezogene (und möglicherweise zweifache) Jahresendgeschäft bescheren der Branche die sogenannten Übergangsmodelle. Aber deren Zahl ist begrenzt und neue kann es eigentlich nicht mehr geben.
"Die wirklich guten Angebote sind möglicherweise spätestens zur Jahresmitte ausplatziert und manche sogar noch früher", glaubt Günter Vogel, Geschäftsführer des Internetportals www.Selectfonds24.de
Bei den Anlegern macht sich eine gewisse Endzeitstimmung breit, die schon immer verkaufsfördernd war. "Ja, ist denn schon Weihnachten," fragen sich Anleger und Verkäufer, um mit den Werbeworten von Franz Beckenbauer zu sprechen. Allerdings, die Bescherung kommt möglicherweise später, wenn die Anleger feststellen müssen, dass die neuen Modelle, die die Übergangsregelung nicht mehr nutzen, wieder ein gutes Stück der steuerlichen Attraktivität verloren haben. "Das allerdings trifft die Branche gleichmäßig," konstatiert Peter Stingl, Geschäftsführer bei Falk Capital und mahnt zur Gelassenheit: "Die Branche wird auch mit der veränderten steuerlichen Situation nach Ende der Übergangsregelung zurechtkommen."
Eine Liste mit Übergangsfonds finden Sie unter: www.selectfonds24.de
Letztlich gehen die Übergangsfonds auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Frühjahr 2001 zurück. Unabhängig voneinander kamen zwei Senate des BFH zu dem Urteil, dass die Eigenkapitalprovisionen und andere Nebenkosten nicht sofort abzugsfähige Werbungskosten sind, sondern zu den Anschaffungskosten gehören und damit nur noch als Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt werden können (Az: IV R 40/97, IX R 10/96).
Diese Urteile wurden zwar zu geschlossenen Immobilienfonds gefällt. Die Finanzverwaltung erklärte aber in einem Schreiben vom 24. Oktober 2001 (IV C3 - S 2253 a 15 - 01), dass diese Urteile auf alle geschlossenen Fonds anzuwenden sind, gleichgültig ob es sich um Windparks, Schiffe oder Filme handelt. Mit demselben Schreiben wurde eine erste Übergangsregelung geschaffen. Nach wie vor konnten nach dieser ersten Übergangsregelung alle Fonds die Nebenkosten als Werbungskosten sofort verrechnen, die vor dem 1.1.2002 den Außenvertrieb begonnen hatten, wenn die Anleger bis zum 31.12.2002 der Gesellschaft beitraten.
Allerdings: Den Initiatoren blieben nach dieser ersten Übergangsregelung nicht einmal zweieinhalb Monate, um neue Fonds auf den Markt zu bringen. Dies gelang den Anbietern von Schiffsfonds mühelos, die auf Grund günstiger Preise bereits vorher zahlreiche Schiffe geordert hatten - diese Bestellungen trugen später erheblich zum Überangebot an Containerschiffen und zum Einbruch der Charterraten bei. Auch für die Filmfondsanbieter war es kein Problem, Angebote marktreif zu machen, zumal wenn man mit blind pools arbeitete. Wenig Chancen hatten jedoch die Anbieter von Immobilienfonds, rechtzeitig neue Fonds in den Vertrieb zu bringen. "Diese Übergangsfrist ist für die Konzeption neuer Fonds viel zu kurz", meinte damals Winfried Tator, Chefanalyst bei Fondscope.
Doch im Herbst 2002 standen viele Anbieter vor dem Problem, die zweite Bedingung der Übergangsregelung zu erfüllen, die Fonds bis zum 31.12.2002 zu platzieren. Vor allem auf Grund der steuerlichen Verunsicherung (zwischenzeitlich stand die Tonnagesteuer bei den Schiffsfonds zur Disposition) hatten einige Anbieter Probleme, ihre Fonds bis zum 31.12.2002 zu verkaufen. Auf Grund der üblichen Platzierungsgarantie hätte es bei Anbietern mit geringer Kapitalausstattung ernste Schieflagen geben können.
Schon im Sommer 2002 hatte Hilmar Girra, Oberregierungsrat bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, angekündigt, dass die Finanzverwaltung überlege, den Anbietern mehr Zeit zur Platzierung zu lassen, um die Firmen nicht in die Bredouille zu bringen. Überraschenderweise wurde dann im Schreiben des Finanzministeriums vom 29. November 2002 (Ergänzung zu IV C3 - S 2253 a - 02) auch der Beginn der Übergangsfrist nach hinten verschoben. Voll verrechnen können die Nebenkosten jetzt alle Fonds, deren Außenvertrieb vor dem 30.9.2002 begonnen hatte, wenn die Anleger dem Fonds bis Ende 2003 beitreten. Die Anbieter haben nicht nur mehr Zeit, ihre Fonds zu platzieren, zusätzlich rutschten auch noch Fonds in die Übergangsregelung, die zwischen dem 1.1. und 30.9. 2002 in den Außenvertrieb gegangen waren - "windfall profits" für einige Anbieter.
Durchaus kein "windfall profit" war das für Falk Capital. "Wir haben mit einer Verlängerung der Übergangsfrist gerechnet und im Sommer 2002 einige Fonds anplatziert", erläutert Peter Stingl, Geschäftsführer bei Falk Capital. Zu diesen Übergangsfonds zählt der Falk Fonds 76. Stingl ist zuversichtlich, dass der Vorrat sogar bis Jahresende reicht und die Falk-Gruppe ihre Position als einer der führenden Anbieter behaupten kann. Der Falk-Fonds 76 bringt ein negatives Steuerergebnis von 33 Prozent, ohne die Übergangsregelung wären es wahrscheinlich zehn Prozentpunkte weniger.
Dass die Minderung der Steuervorteile nach Auslaufen der Übergangsregel die ganze Branche trifft, ist zwar richtig. Aber zu berücksichtigen ist, dass die rund zehn Prozentpunkte weniger Steuervorteil nach Auslaufen der Übergangsregelung durchaus unterschiedlich ins Gewicht fallen. Wenn die Windkraftanbieter zehn Prozentpunkte am negativen Steuerergebnis verlieren, bleiben immer noch gut 80 Prozent Steuervorteil übrig. Bei den Schiffen, die zuweilen mit Übergangsregelung sogar über 50 Prozent kommen könnten - dies aber vermeiden, um unter der Nichtaufgriffsgrenze des Paragraphen 2b Einkommensteuergesetz zu bleiben - bedeuten zehn Prozentpunkte weniger immer noch 30 bis 40 Prozent negatives Steuerergebnis. Deutlich weniger als die Windkraftfonds zu bieten haben, aber mehr als die geschlossenen Immobilienfonds bringen. "Und die Schiffsfondsanbieter können auf Grund der Tonnagesteuer die Anleger mit steuerfreien Ausschüttungen locken und bieten damit unter dem Strich sogar noch mehr als die derzeit so beliebten ausländischen Immobilienfonds", meint Tobias König, der Chef des Schiffsfondsanbieter König & Cie..
Am schlimmsten trifft es die Filmfonds, wenn die Übergangsregelung ausläuft und der Entwurf zum Nebenkostenerlaß vom Juli 2002 (Aktenzeichen IV C 3 - 2253 a-/02) von der Finanzverwaltung angewandt werden sollte. Die Finanzverwaltung versucht, die beiden BFH-Urteile so auszulegen, dass die Investition des Anlegers in einen Filmfonds als Erwerb eines fertigen Wirtschaftsgutes anzusehen ist, mit der Folge, dass diese als Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung (50 Jahre) zu verteilen sind, und nicht mehr wie bisher als Kosten für die Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes sofort abzugsfähig sind. Das wäre der Tod des Filmfonds als Steuersparmodell, denn statt eines anfänglichen negativen Steuerergebnisses von 100 Prozent gäbe es unter Einrechnung der Fremdfianzierung vier Prozent (bei einer angenommenen jährlichen Abschreibung von zwei Prozent). Filmfonds profitieren also in ganz besonderem Maße von der Übergangsregelung. Und die Branche hat vorgesorgt: Keine andere Produktlinie hat so viel Übergangsmodelle auf dem Markt.
Im Vergleich zu den Medienfonds kommen die anderen Produktlinien noch ausgesprochen glimpflich davon. Gewiß ist positiv, dass die Branche darauf verzichtet, eine Art Ausverkaufsstimmung zu erzeugen und die Anleger heiß auf Übergangsfonds zu machen. Im Gegenteil: Die Branche neigt dazu, die Aktivierung der Nebenkosten und deren Verteilung auf die Nutzungsdauer etwas zu verharmlosen. Die Initiatoren denken eben weiter - an die Zeit nach Auslaufen der Übergangsregelung.
Wenn allenthalben davon die Rede ist, dass sich das negative Steuerergebnis am Anfang der Investition lediglich um zehn Prozentpunkte vermindert, so gilt dies nicht unter sonst gleichen Bedingungen. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass die Steuervorteile bei einigen Produktlinen bei unveränderter Konzeption sogar um bis zu 30 Prozent (Windkraftparks) schrumpfen würden. Aber es wird an allen möglichen Stellschrauben gedreht, um die Steuervorteile nicht allzu stark dahinschmelzen zu lassen. Beliebtes Mittel: Es wird mit mehr Fremdkapital gearbeitet, das negative Steuerergebnis kann dann auf ein geringeres Eigenkapital verteilt werden. Ein geschlossener Immobilienfonds schafft es sogar, ohne Nutzung der Übergangsregelung auf ein negatives Steuerergebnis von 25 Prozent zu kommen.
Die Initiatoren von Schiffsfonds haben sogar eine scheinbar elegante Lösung gefunden. Es werden stille Beteiligte ins Boot geholt, die mit Vorzugsauschüttungen bedacht werden und dafür auf Steuervorteile verzichten, die in vollem Umfang einer geringeren Zahl von Kommanditisten zugewiesen werden können. Aber ob am Ende auch genügend Ausschüttungen für den mit Steuervorteilen bedachten Kommanditisten übrig bleiben, um eine vernünftige Verzinsung des eingesetzen Kapitals zu ermöglichen, wird vielfach angezweifelt.
"Gleichwohl sollten Anleger sich nicht blindlings auf Übergangsmodelle stürzen, weil diese attraktive Steuersparmöglichkeiten in Aussicht stellen," rät Fondsexperte Vogel von Selectfonds24. Zu einer Kaufpanik besteht in der Tat kein Anlaß, denn einige Anbieter von Windkraft- und geschlossenen Immobilienfonds haben noch anplatzierte Fonds in der Schublade, die aber erst weiterverkauft werden, wenn ältere ausplatziert sind. Nur bei den Schiffsfonds dürfte es eng werden.
(Dr. Leo Fischer)







