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Anlegerstärkungsgesetz

Kampf um Vertriebe in Berlin

© Foto: Alexander Wurditsch - Fotolia.com

Finanzminister Schäuble hat kürzlich das Anlegerstärkungsgesetz entwickelt und wollte es schnell durch die Instanzen jagen. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium, Minister Brüderle, sich in das Verfahren eingemischt und offenbar eigene inhaltliche Vorstellungen entwickelt. finanzwelt ist dem Vorgang nachgegangen und hat darüber hinaus die Branche um ihre Meinung zu dem Gesetz befragt.

Die Vertriebswelt ist moderner und härter geworden“. Mit diesem Satz hat finanzwelt im letzten Heft einen Bericht über die Ergebnisse eines Roundtables mit Vertriebsprofis eingeleitet. Die Experten stellen fest, dass es künftig besonders auf die Qualität der Vertriebsmitarbeiter ankommen wird.

Qualitätsverbesserung der Anlagevertriebe zu erreichen, ist seit Jahren auch das Ziel der Politiker in Berlin und Brüssel. Ständig werden Gesetzesinitiativen angekündigt, vorgelegt und oft wieder verworfen. Eine inhaltliche Konstanz dieser Initiativen war nur insofern zu entdecken, als dass die Daumenschrauben für Vermittler konstant angezogen wurden. Unbeachtet von den Politikern blieb aber die Tatsache, dass seit Jahren die betroffenen Vertriebe und Vertriebsmitarbeiter bereits erfolgreich an der Verbesserung ihrer Qualität gearbeitet haben. Zurückgehende Beschwerdezahlen belegen das.

Der letzte Knaller dieses Genres aus Berlin, der die unsägliche Bezeichnung „Anlegerstärkungsgesetz“ hat, belegt, dass die Politik der Vertriebsproblematik sehr unsicher gegenübersteht. Der Gesetzesentwurf stieß auf erheblichem Widerstand. Wir berichteten hierüber in der Ausgabe 3/2010. Ursprünglich war geplant, dass das Bundeskabinett über den Entwurf Ende Juni beraten wollte. Doch daraus wurde nichts. „Wie zu hören ist, ist der Gesetzesentwurf nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts gewesen, weil es zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesfinanzministerium und den Finanzpolitikern der Koalition derzeit keine einheitliche Haltung zum Regelungsort einer künftigen Regulierung des freien Vertriebes gibt“, so erklärt Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds, die Verschiebung der Beschlussfassung. „Das Bundesfinanzministerium sieht die Einstufung von Anteilen an geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente und damit das Kreditwesengesetz (KWG) als richtigen Ort an, das Bundeswirtschaftsministerium präferiert die Gewerbeordnung (GewO)“, so Romba weiter. „Nach ausdrücklicher Intervention des Wirtschaftsministeriums und auch der deutlichen Aussage der Berichterstatter, dass der Gesetzesentwurf in dieser Form keine Mehrheit in den Fraktionen hätte, wurde der Gesetzesentwurf von der Tagesordnung genommen“, stellt Martin Klein, Geschäftsführer des Hamburger Votum-Verbandes, fest. Jetzt, so Klein, werde auf Ministerebene versucht, eine Einigung zu erzielen.

Und was sagt die Bundesregierung?
„Die interne Abstimmung in der Regierung dauert noch an“, so das Finanzministerium auf finanzwelt-Anfrage. Klingt diplomatischer, meint aber dasselbe: Finanz- und Wirtschaftsministerium sind sich in wesentlichen Punkten nicht einig. Soweit der Stand der Gesetzgebungsverfahren.

Wir wollten außerdem von Vertrieben erfahren, wie denn die Betroffenen diese neue Gesetzesidee beurteilen.

Wie beurteilen Sie den aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Anlegerstärkungsgesetz, der vorsieht, dass Berater und Vermittler eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG benötigen (daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen wie Angaben zur Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erstellung eines Geschäftsplans etc.) sowie erhöhte Beratungs- und Dokumentationspflichten für Berater und Vermittler zur Folge hätte?

Die Antworten überraschten nur zum Teil:
„Das Gesetz ist richtig“, sagen 23 % der Befragten.
„Das Gesetz wird bei uns schon umgesetzt“, sagen ebenfalls 23 %.
54 % teilten mit: „Das Gesetz ist überflüssig.“

Hier einige Meinungen:
„Die derzeit diskutierten Regelungen gehen zu weit und sind in dieser Form nicht umsetzbar“, sagt zum Beispiel Guido Heitz, Direktor Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Aus Sicht von Dirk Nietfeld, Leiter des Kapitalanlagebereichs der pma Finanz- und Versicherungsmakler GmbH aus Münster, zielen die geplanten Regelungen ausschließlich auf die Struktur des Marktes ab. Viele Anforderungen könnten von kleineren oder mittleren Vertrieben nicht erfüllt werden. Daher müssten sie sich großen Haftungsdächern anschließen, so Nietfeld.
„Je klarer die Anforderungen an unser Berufsbild definiert werden, desto größer wird unser Umsatz, weil sich dann Qualität durchsetzt und gefordert wird“, sagt Michael E. Früchtl, Geschäftsführer der IVM GmbH aus Ingolstadt, und stützt damit Schäubles Konzept. „Erst wenn wichtige Kernaspekte einer Regulierung umgesetzt werden, wird der Beginn eines Qualitätszeitalters für geschlossene Fonds festgestellt werden können“, sagt Franco d´Angelico, Vorstand der Cube Finanz AG aus Ludwigsburg.

Fazit: Die Schelte, die der Entwurf des „Anlegerstärkungsgesetzes“ von vielen Fachleuten bezog, gibt möglicherweise nicht die Meinung der Mehrheit der betroffenen Vertriebe wieder.
Die Ausnahme ist allerdings die geplante Vorschrift, die Vermittler von geschlossenen Fonds zu zwingen, Finanzdienstleistungsinstitut zu werden oder sich einem anzuschließen. Diese Vorschrift findet fast keine Unterstützung in der Branche.

(Dieter E. Jansen und Kim Brodtmann)


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