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Kapitalanlagen

Falk Capital

News

Falk mit konservierten Immo-Fonds

Es ist nicht die Welt, aber immerhin. Rund 30 Prozent Steuervorteile bietet das Münchner Emissionshaus Falk mit seinen Fonds 77 und 78. Diese Übergangsfonds gibt es im nächsten Jahr nicht mehr. Wer also noch in diesem Jahr einen übergangsfondsgeschützten Fonds empfehlen möchte, sollte hellhörig werden und sich diesen vorher anschauen.


Mehr Fragen

Offene Fragen bei Ratings


  • Was wird eigentlich geratet?

  • Die Bandbreite reicht hier von dem wirtschaftlichen Konzept des Fonds über die Prognosesicherheit bis hin zum Initiator oder seinem Basisprodukt. Es gibt kein einheitliches Standard für ein Fondsrating.


  • Welche Fonds können überhaupt geratet werden?

  • Die größte Datenbasis für das Investitionsprojekt besteht bei Immobilien und Schiffe. Diese Märkte werden seit Jahren beobachtet und sind relativ transparent. Auswertbare Daten in Bereichen der Medien, Wind oder Venture Capital Anlage sind rar, auch wegen der oft noch jungen Produktgattungen. Eine weitere Frage ist, welche Bedeutung die Erfahrung und das Netzwerk des Managements hat.


  • Werden ausreichend Informationen über die Initiatoren zur Verfügung gestellt?

  • Zur Beurteilung von Emissionshäusern ist eines der wichtigsten Kriterien die testierte Leistungsbilanz. Nur wenige Emissionshäuser, wie die im S-Dax notierte Hamburger MPC, müssen ihre Bilanz offen legen. Für ein Rating neben der Leistungsbilanz ein weiteres wichtiges Kriterium.


  • Wer führt das Rating durch?

  • Sind die Ratingagenturen kompetent, die Fonds und/oder die Initiatoren zu beurteilen? Sind Interessenskonflikte vorhanden?


  • Welche Haftung übernehmen die Agenturen bei Fehleinschätzungen?

  • Hier ist allen eines gemein: Es wird keine Haftung für mögliche Pleiten trotz positiver Bewertungen gegeben.



Eine (nicht nur) persönliche Einschätzung von „Altmeister“ Ove Franz

Praxis Beispiele


  • Im Krisenfalle (beispielsweise bei nicht prospektgemäßen Verlauf) präsentiert die Fondsgeschäftsführung den Investoren einen Sanierungsvorschlag mit Nachschüssen und/oder Ertragsverzichten bei gleichzeitiger Schonung der Interessenlage des Initiators.


  • Die Fondsgesellschaft erwirbt zu überhöhten Preisen Investitionsobjekte vom Initiator und/oder schließt mit diesem Miet-/Dienstleistungsverträge, die nicht den optimalen Marktbedingungen entsprechen.


  • Aufgrund der tatsächlichen Marktentwicklung muss die Fondsgeschäftsführung eine vom Initiator gegebene (Miet-) Garantie in Anspruch nehmen.


  • Der Fonds verwendet vorhandene Liquidität für Darlehensgewährungen an Unternehmen/Personen aus dem Umfeld des Initiators und/oder hortet sie aus „Gründen kaufmännischer Vorsicht“ in einem Akt der Bevormundung der Anteilseigner.


  • Die formalen Kriterien zur Kapitalfreigabe durch den Treuhänder reichen nicht aus, um die prospektgerechte Mittelverwendung zu gewährleisten.


  • Der Treuhänder „organisiert“ die personelle Zusammensetzung des Beirates der Fondsgesellschaft entsprechend den Wunschvorstellungen des Initiators.


  • Es besteht Veranlassung, eine erweislich unfähige Fondsgeschäftsführung abzuwählen.



Gesetze, Erlasse und ihre Folgen

Fragen an Michael Bode, EECH

FINANZWELT: Nun ist offensichtlich ein Machtwort zwischen Trittin und Clement gesprochen. Wie stufen Sie das ein?
Bode: Das moderate Ergebnis pro umweltorientierte Energiegewinnung, auf das sich Wirtschaftsminister Clement und Umweltminister Trittin verständigt haben, war für uns abzusehen. Schließlich würde niemand ernsthaft an der Sinnhaftigkeit der regenerativen Energiegewinnung als Alternative zu Kohle und Atomenergie zweifeln. Dennoch ist ein derartiges politisches Zeichen wichtig. Als Reaktion merken wir, dass sich Anleger und Vertriebe wieder verstärkt den Windkraftanlagen zuwenden.

FINANZWELT: Wie stufen Sie denn die weitere Entwicklung ein?
Bode: Die Anbieter werden künftig noch mehr als heute schon gehalten sein, nur noch an wirklich attraktiven Standorten Windkraftprojekte umzusetzen. Dies lässt sich zwar leicht sagen, aber nur schwer umsetzen, schließlich wurden von einigen Anbietern bereits Flächen gekauft, um dort Windräder aufzustellen, die jetzt gegebenenfalls benachteiligt sind. Das war zumindest nicht absehbar. Für unser Haus ergibt sich aufgrund der EEG-Novellierung eigentlich kaum eine Änderung: Als Emissionshaus für Erneuerbare Energien haben wir uns schon immer aus der Fülle uns angebotener Projekte die Rosinen heraus gepickt, waren also nicht gezwungen, eigene Projekte umzusetzen. Dies werden wir auch künftig so halten, nur mit einem in Anbetracht der neuen Situation angepassten, noch kritischerem Blick.


Gesetze, Erlasse und ihre Folgen

Fragen an Tobias König, König & Cie.

FINANZWELT: Der 5. Bauherrenerlass nimmt auch Einfluss auf die Konzeption von Schiffsbeteiligungen. Können Sie uns darstellen, wie er sich auswirkt?
König: Die Auswirkung des 5. Bauherrenerlasses ist für von König & Cie. aufgelegte Fonds zu vernachlässigen. Bereits durch die BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2001 (BStBl I S. 780) und vom 29. November 2002 (BStBl I S. 1388) wurden steuerlich entsprechende Regelungen zu Aktivierungen der Fonds-Nebenkosten von der Finanzverwaltung geregelt. Zwar wurden diese BMF-Schreiben durch den 5. Bauherrenerlass ersetzt, jedoch sind praktisch inhaltsgleiche Regelungen wieder aufgenommen worden.
Die eigentlichen Änderungen ergeben sich vielmehr bei sogenannten Blind-Pool-Fonds. Auch für solche Fonds bestehen nun erweiterte Aktivierungspflichten, wodurch aus steuerlicher Sicht die Attraktivität solcher Blind-Pools deutlich vermindert wird. Lediglich 6 % bezogen auf die Eigenkapitalvermittlung bleiben noch abzugsfähig. Solche Fonds, die für einen Anleger ein großes wirtschaftliches Risiko bedeuten, da sie nicht wissen, worin sie investieren, werden es in Zukunft am Kapitalanlagemarkt sehr schwer haben.

FINANZWELT: Trotz der Einschränkungen müssen Anleger bei Schiffsbeteiligungen von König & Cie. keine Einschränkung hinnehmen. Was haben Sie verändert?
König: Für König & Cie. sind nur marginale Änderungen in der Konzeption notwendig. In zukünftigen Prospekten werden wir in unserem steuerlichen Erläuterungsteil auf die Regelungen des Bauherrenerlasses hinweisen und nicht mehr auf die BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2001 und vom 29. November 2002. Weitere Änderungen sind nicht erforderlich.


Interview mit dem Frankonia-Vorstand Rudolf Döring

Zwischenbilanz

Beim Namen Deutsche Frankonia scheiden sich die Geister. Dies mag daran liegen, dass das Unternehmen seit 1995 unternehmerisch orientierte Kapitalanlagekonzepte gerade für die Zielgruppe der Kleinanleger aufgelegt hat und auflegt. Vor gut einem Jahr übernahm Rudolf Döring den Vorsitz des Unternehmens. FINANZWELT sprach mit ihm über den damit verbundenen Richtungswechsel. » Weiter...


"Wir setzen auf die Win-Win-Situation mit Anlegern und Vertrieben"

Innovativer Beteiligungsfonds an Immobilien-AG

Die House of Value AG (HOVAG) will unter Zuhilfenahme einer risikooptimierten Portfoliostrategie unterschiedlichste Immobilien erwerben, wertentwickeln und wieder veräußern oder in den Bestand nehmen. Der Businessplan stellt zudem ab dem Jahre 2006 erstmalig Dividendenausschüttungen in Aussicht. Beim geplanten Börsengang würden weitere Kursgewinne realisiert. Kapital wird dabei zunächst in Fonds eingesammelt. FINANZWELT sprach mit dem HOVAG-Vorstand Wolfgang Jung. » Weiter...


Mehr Fragen als Antworten

Ratingdiskussion bei Geschlossenen Fonds

Ein Stern ist der Well Cuisine Himmel. Hier ist der Geschmack und der Eindruck geschulter Gaumen und Augen der entscheidende Faktor. Gourmets pilgern zu den Starköchen und den Weg weisen die Sterne, z.B. Michelin. Und die Feinschmecker sind i.d.R. mit der Leistung des Küchenkünstler zufrieden. Das Rating der Restaurantkritiker funktioniert. Rating hat auch in der Finanzwelt einen guten Namen. Investoren können bei Aktien und Investmentfonds daran die Bonität und die Qualität des Anlageproduktes erkennen. Oft hat eine Herabstufung einer Bank schmerzende Auswirkungen, weil sich die Aufnahme von Geldmitteln dadurch verteuert. » Weiter...


Zweitmarktinitiative

Geschlossene Fonds mit Lebensversicherungen

Geschlossene Fonds, die in gebrauchte Lebensversicherungen anlegen, kamen im letzten Jahr erstmals auf den deutschen Markt. Dagegen boomt in den USA der Handel mit gebrauchten Policen, bestätigt das Beratungsunternehmen Conning & Co.. So soll in 2002 eine Versicherungssumme von rund 2 Milliarden Dollar den Besitzer gewechselt haben. Fonds mit Policen aus zweiter Hand dürften sich daher auch hier durchsetzen. » Weiter...


Gefahr durch Verwässerungen

Schiffsbeteiligungen

Schiffsbeteiligungen boomen wie nie zuvor. Viele Anbieter vermelden den völligen Ausverkauf. „Doch das massiv fließende Kapital hat auch eine Schattenseite”, meint Michael Rathmann, Inhaber des Internetportals www.mira-anlagen.de. So führe die „Überplatzierung” in einigen Fällen zu Verzerrungen in der Wirtschaftlichkeitsanalyse der Schiffsbeteiligung. » Weiter...


Eine (nicht nur) persönliche Einschätzung von „Altmeister“ Ove Franz

Stärkung der Investorenposition bei Publikums-Fonds

Seit Anfang der 70iger Jahre habe ich für die WÖLBERNBANK (als eine der ersten deutschen Banken überhaupt) geschlossene Fonds in der Rechtsform der KG mit einem der Bank nahe stehendem Treuhänder konzipiert und bei privaten Anlegern platziert. Selbstverständlich habe ich mich dabei stets vorrangig für die Interessenlage der Investoren engagiert und bin glücklicherweise nie in die Verlegenheit eines „conflict of interest“ geraten. » Weiter...


Die neuen Standards im Durchbruch für die Branche?

Geschlossene Immobilienfonds

Der Verband Geschlossene Immobilienfonds (VGI) hat unlängst die Branchenstandards für die Prospektierung geschlossener Immobilienfonds und für Leistungsbilanzen vorgestellt, die für alle Mitglieder verbindlich sind. Künftig soll mehr Vergleichbarkeit herrschen. FINANZWELT hat die möglichen Auswirkungen hinterfragt. » Weiter...


Gesetze, Erlasse und ihre Folgen

Was Vermittler von geschlossenen Fonds wissen sollten ....

Das Jahr 2003 ist das Jahr der Erlasse im Bereich der geschlossenen Fonds. Es ist gleichzeitig auch das Jahr, in dem es Bundesfinanzminister Hans Eichel erneut geschafft hat, den Anbietern steuerorientierter Anlagen einen Stein vor die Füße zu werfen. Doch die Branche ist kreativ und in der Auseinandersetzung mit dem Fiskus kampferprobt. Am 1. August diesen Jahres veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den ergänzten Medienerlass (Geschäftszeichen: IV A 6 - S 2241 - 81/03). Dieser verlangt im Kern bei der Frage, ob die Kosten und Nebenkosten der Filmherstellung - obgleich immaterielle Wirtschaftsgüter - sofort abgeschrieben werden können, die Mitbestimmung der Gesellschafter. Damit hat die Finanzverwaltung Grundsätze, die vorher im 4. Bauherrenerlass und analog auch im Medienerlass nur für den Einzelerwerber galten, auf die Behandlung von Fonds ausgeweitet.
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“Klasse statt Masse”

Hansa Treuhand

Hansa Treuhand-Alleininhaber Hermann Ebel zum Anlass des 20jährigen Firmenjubiläums

FINANZWELT: Was waren denn Meilensteine für Sie?
Ebel: Als echte "Schifffahrtsleute" waren wir die ersten, die den Gesamtkomplex einer Schiffsbeteiligung wie Bereederung und Schiffbau mit abgedeckt haben. Außerdem haben wir seinerzeit Schiffe bestellt, ohne dass eine feste Vercharterung vorlag und konnten somit bessere Konditionen erzielen gegenüber Projekten, wo z.B. die Werft gleichzeitig den Chartervertrag mitbrachte. Man erkennt bei den Fonds unsere Handschrift, mit der wir in den letzten zwei Jahrzehnten das Vertrauen der Kunden und die Anerkennung der Banken und Schifffahrtsindustrie erworben haben: niedrige Baupreise bei höchstem technischem Standard und bestmögliche Charterraten. » Weiter...


Horizon Funds

News

Garantien für Frühzeichner beim Horizon Fund
Eine interessante Regelung für Anleger, die dem ersten Gasfonds bis zur Platzierung der ersten 15 Mio. Euro beitreten, hat sich die Horizon Exploitation Funds Verwaltung GmbH einfallen lassen. Danach erhalten diese einen Bonus von einem Prozent bezogen auf das letztendlich ausplatzierte Kapital - also insgesamt bis zu 1,2 Millionen. Dies entspräche einem einmaligen Bonus von acht Prozent. Auch eine No-Risk-Vereinbarung hat der Anbieter unterzeichnet. Sollte es doch zur Rückabwicklung des Fonds kommen, was bei weniger als sechs Millionen Euro gezeichnetes Kapital der Fall wäre, garantiert Horizon die Rückerstattung aller Kosten nebst Agio.


Voll auf Empfang

News

Die Münchner DCM AG hat aktuell die T-Online Zentrale als Fonds aufgelegt. Von diesem Objekt aus, das zunächst futuristisch aussieht, dürften für die nächsten Jahrzehnte die medialen Impulse ausgehen. DCM bleibt mit der Rendite dennoch auf dem Boden und bietet realistische 6,5 Prozent.


Bankhaus Wölbern

News

Wölberns Postfonds

Mit ihrem ersten deutschen geschlossenen Immobilienfonds investiert das Bankhaus Wölbern in die Alte Post von Hamburg. Das Investitionsvolumen von rund 77 Mio. Euro sorgt dabei für eine Rendite von sieben Prozent p.a., später von acht Prozent p.a.


DCM AG

News

Ein Hauch von Südfrankreich

Münchner Wohnwert heißt die aktuelle Wohnungsbaugenossenschaft, die durch die Münchner DCM initiiert wurde. Aber der Name sollte nicht täuschen, denn in Wirklichkeit steht dahinter eine Wohnungsgenossenschaft mit südländischem Flair. Und das Ganze im Umfeld von Berlin, in bester Lage. Wer noch nicht verstanden hat, wie Wohnungsförderung geht, hat noch Chancen. Noch ist das Thema nicht gestorben.


Mehr Fragen

House of Value-Fonds

Bei den House of Value-Fonds beteiligt sich der Anleger zwar an einer Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese ist indes nur Mittel zum Zweck. Denn investiert wird zum Einen bis zu 50 Prozent in ein Portfolio, das der Kapitalerhaltung dient. Mit den weiteren 50 Prozent erwirbt die Gesellschaft Aktien an der House of Value AG. Damit wird der Gesellschafter indirekt Aktionär. Bis zu 5,5 Mio. Euro will das Rosenheimer Unternehmen bei seinem ersten Beteiligungsangebot akquirieren. Im Rahmen eines Share-Rollings werden dabei zuerst beitretende Gesellschafter bevorteilt. Konzeptionell haben die Verantwortlichen aus Rosenheim alles berücksichtigt, was es derzeit zu beachten gibt: TÜV, ISO-Zertifizierung, sämtliche Prospekttestate und ein BBB-Rating.



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