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Datum: 27.09.2011

Kein Geld für Lehman-Geschädigte?

© Foto: ChristineGerhardt - Fotolia.com
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Der Bundesgerichtshof hat die Ansprüche von Kleinanlegern zurückgewiesen, die mit den Zertifikaten der US-Pleitebank Geld verloren hatten. Die Entscheidung gilt gemeinhin als richtungweisend.

(fw/ah) Begründung: Die beiden Personen seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, so die Auffassung des Gerichts. Die Sparkasse habe demnach ihre Pflichten nicht vernachlässigt oder verletzt.


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