Datum: 27.09.2011
Kein Geld für Lehman-Geschädigte?
Der Bundesgerichtshof hat die Ansprüche von Kleinanlegern zurückgewiesen, die mit den Zertifikaten der US-Pleitebank Geld verloren hatten. Die Entscheidung gilt gemeinhin als richtungweisend.
(fw/ah) Begründung: Die beiden Personen seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, so die Auffassung des Gerichts. Die Sparkasse habe demnach ihre Pflichten nicht vernachlässigt oder verletzt.








