Den „strong buy“ auf Verkaufen setzen
KOMMENTAR von Dr. Martin Klingsporn:
Nicht zuletzt die Scope/KanAm-Affäre sollte die Aufmerksamkeit auf die Frage lenken, was die Experten denn da so empfehlen und was sie sich dabei denken. Vor allem, wenn ihr „Urteil“ auf „strong buy“ lautet, wie etwa bei der Münchener Research-Firma CdC Capital AG im Hinblick auf die Aktien der Hamburger cash medien AG, oder das „Rating“ von Scope in Bezug auf die offenen Immobilienfonds von KanAm auf „Verkaufen“. Genau genommen sind Urteile dieser Form natürlich ein aberwitziger Unsinn. Es reicht vollkommen zu fragen: WER soll denn da kaufen oder verkaufen?
Nimmt man die Aussage beim Wort, offenbar unterschiedslos jeder Marktteilnehmer, unabhängig von der individuellen Gesamtposition. Ob nun schuldenfrei und ausschließlich in deutschen Aktien engagiert oder mit hohem Leverage ausschließlich in Berliner Wohnimmobilien investiert – für alle soll gleichermaßen jeweils „kaufen“ oder „verkaufen“ des jeweiligen Instrumentes die einzig wahre Anlagestrategie darstellen. Mit diesem Unsinn wird die letztlich sogar gefährliche Vorstellung transportiert, es gäbe DIE optimale Anlage, die für alle Anleger unterschiedslos „richtig“ ist – was sofort zusammenbricht, wenn nach der Gegenposition, dem entgegen nach den Empfehlungen Kaufenden oder Verkaufenden gefragt wird.Wenn es für alle gleichermaßen richtig ist zu kaufen, wo soll dann ein Verkäufer herkommen? Aus der Psychiatrie? Natürlich weiß jeder professionelle Marktteilnehmer, dass Bewertungen à la Scope oder CdC Capital ebenso sehr aus Klappern wie aus Handwerk bestehen. Im Hinblick auf die Münchener wird man es kaum anders beurteilen können: Sie bieten ganz offen Research und Investor Relations als Service aus einer Hand an (siehe Screenshot). Und bei Scope gibt es gute Gründe, es eher noch kritischer zu sehen: Die aktuell auf der Internetplattform bereitgestellte Selbstdarstellung des Unternehmens beginnt mit der Präsentation der Leistungen des Jahres 2001, bezieht also die FondScope AG (Insolvenz Juli 2002) mit ein. Zu deren Geschäftszwecken zählte laut Handelsregister von Anfang an der Vertrieb von Anteilen. Und wie die Recherchen des DFI-Reports seinerzeit erwiesen, war das keine Leerformel. Unterm Strich bleibt: Die Ratschläge der „Experten“ sollten ganz bewusst als Maßnahmen der Verkaufsförderung eingeordnet werden. Ernst nehmen sollte man sie erst, wenn die „kaufen- halten-verkaufen” Ratschläge mit dem Hinweis versehen werden, wer damit gemeint sein könnte.(Dr. Martin Klingsporn)







