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Kommentar

Der Kommentar

Wirtschaftlich schwierige Zeiten und Zyk-len, die bestimmte Kapitalanlagen eher an den unteren Rand der Rentabilität drük-ken, bringen merkwürdige Stilblüten her-vor.
So im Fall des Ehepaars, dessen Eigen-tumswohnung finanziert durch die dama-lige Hypo und Vereinsbank Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof war.

Im besagten Fall sei das Ehepaar von einem banknahen Vermittler zum Kauf „überredet” worden. Die Bank habe einer Finanzierung zugestimmt. Landgericht und Ober-landesgericht wiesen die Klage ab, weil das Verbrau-cherkreditgesetz Hypotheken und Darlehen ausdrücklich von den Widerrufsrechten ausnimmt.
Beim Bundesgerichtshof angekommen, machte dieser sich beim Europäischen Gerichtshof schlau.

Ergebnis:
Entgegen dem deutschen Recht ist man hier der Mei-nung, Anleger könnten bei sogenannten Haustürge-schäften jederzeit zurücktreten, wenn über die Rück-trittsmöglichkeit nicht informiert wurde. » Weiter...



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