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Urteile

Analyse zum BGH-Urteil vom 01.12.2011

Erkundigungs- und Informationspflicht für Anlageberater über anlagerelevante Gesetzesänderungen.

Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen. » Weiter...

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Analyse zum BGH Urteil vom 01.12.2011

Vergleich: Anlegerschutz im geregelten Kapitalmarkt im Vergleich zum Grauen Kapitalmarkt

Anlegerschutz und „Grauer Kapitalmarkt“

Der BGH fordert bereits seit geraumer Zeit eine anlage- und anlegergerechte Information durch die Anbieterseite.1) Der Gesetzgeber ist inzwischen den Weg gegangen, sowohl im geregelten Kapitalmarkt wie auch im Grauen Kapitalmarkt eine Anlegerschutzverbesserung durch die Pflicht der Anbieterseite betreffend mehr Information anzustreben. Dies hat zur Folge, daß damit das Verschweigen gebotener Informationen unterbunden werden soll und gebotene Informationen für Anleger verständlich gestaltet werden sollen. » Weiter...

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Anlegerschutz und „Grauer Kapitalmarkt“

Analyse zum BGH-Urteil vom 12.05.2011

Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei Nichtanwendung von EU-Recht durch die Finanzverwaltung.

Verstößt ein Steuerbescheid bzw. eine Einspruchsentscheidung gegen Unionsrecht und ist dadurch rechtswidrig, so kann ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch gegeben sein, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

1. Es muß gegen eine Norm des Unionsrecht verstoßen worden sein, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen.

2. Der Verstoß muß hinreichend qualifiziert sein. Dies setzt ein Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift voraus. » Weiter...

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Analyse zum BGH Urteil vom 12.05.2011

Zur These des BGH über fehlende Aufklärungspflichten objektfinanzierender Kreditinstute gegenüber GbRs bzw. deren Anleger-Gesellschaftern

Der XI. Zivilsenat des BGH iudiziert, objektfinanzierende Kreditinstitute seien gegenüber GbRs nicht aufklärungspflichtig.1) Also könne es auch zu keinen Aufklärungspflichtverletzungen gegenüber Anleger-Gesellschaftern von Fonds-GbRs kommen. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Rechtsprechung fehlt. Und so werden alleine schon mit dieser Kurzbegründung Schadensersatzansprüche betroffener Kapitalanleger von Berlin-Fonds gegen objektfinanzierende Banken abgewiesen,2) während gleichzeitig solche an GbR-Fonds beteiligte Kapitalanleger gegenüber objektfinanzierende Banken aufgrund rückwirkender Änderung der Vertrauensschutzrechtsprechung des II. Zivilsenates des BGH in existentieller Höhe haften.3) » Weiter...

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Aufklärungspflicht

Analyse vom 26.03.2011 zum BGH-Urteil vom 03.03.2011

Zur Frage der Aufklärungspflicht von freien, bankmäßig nicht gebundenen, Anlageberatern über Rückvergütungen.

Freie, bankmäßig nicht gebundene, Anlageberater müssen ihre Kunden nicht ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären.

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 15.04.2010 (III ZR 169/09, WM 2010, 885) entschieden, im Grundsatz bestehe für freie, nicht bankmäßig gebundene, Anlageberater keine Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen, soweit nicht § 31 d WpHG entgegenstehe. Dem hatten das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 03.11.2010 (siehe meine Analyse dazu 19 U 84/10, NZG 2011, 30) und das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.07.2010 (I-6 U 136/09, WM 2010, 1934) die Gefolgschaft versagt und gegenteilig iudiziert. In dem hier besprochenen Urteil vom 03.03.2011 entschied der BGH über die Revision, die gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf eingelegt worden war. Der BGH blieb bei seiner Rechtsprechung vom 15.04.2010 (III ZR 169/09, WM 2010, 885). » Weiter...

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Analyse zum BGH Urteil vom 03.03.2011

Analyse vom 19.03.2011 zum BGH-Urteil vom 17.02.2011

Prüfungs- und Informationspflichten von Anlagevermittlern

Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer von ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen. » Weiter...

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Analyse BGH Urteil vom 17.02.2011

- Halbzeit - Gesellschaftsrechtliche Entwicklungen 2011 in Rechtsprechung und Fachschrifttum zu notleidenden geschlossenen Fonds

Rund 1,9 Mio. Anleger sind an Immobilien-, Schiff-, Flugzeug-, Medien-und erneuerbare Ener-gien-Fonds sowie Private Equity-Gesellschaften beteiligt,1) so daß geschlossene Fonds nach wie vor ihren Stellenwert haben. Aus notleidenden geschlossenen Fonds der Vergangenheit kann man lernen, wie von der Rechtsprechung beanstandete rechtliche Probleme gegenwärtig und künftig vermieden werden können.
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Gesellschaftsrechtliche Entwicklungen 2011 in Rechtsprechung und Fachschrifttum zu notlei¬denden geschlossenen Fonds

Analyse vom 07.03.2011 zum Urteil vom 29.10.2010

KG Berlin - Zu rechtsmissbräuchlichen Klagen

Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bzw. die Verfolgung eigensüchtiger Absichten eines Aktionärs ist für jeden Einzelfall festzustellen. » Weiter...

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KG Berlin - Zu rechtsmissbräuchlichen Klagen

Pflichtwidriges Unterlassen der Aufklärung seitens des Anlageberaters über eine Rückvergütung durch die Fondsgesellschaft - Analyse OLG-Urteil vom 03.11.2010

Ein Anlageberater ist betreffend Rückvergütungen gegenüber einem Anleger aufklärungspflichtig.

Ein Anlageberater hatte aus Anlass der Einwerbung eines Kapitalanlegers zu einem Medienfonds aus dem Agio eine Vertriebsprovision in Höhe von 8,45 % von der Fondsgesellschaft erhalten und darüber den Anleger nicht aufgeklärt. » Weiter...


Staatshaftung im Falle verweigerter Anwendung europäischen Gemeinschaftsrechts durch Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit

An anderer Stelle wurde diesseits ausführlich zur Amtspflicht von Gerichten Stellung genommen, EU-Gemeinschaftsrecht gegen nationales Recht durchzusetzen und gegen EU-Gemeinschaftsrecht verstoßendes nationales Recht nicht anzuwenden.1) Vergleichbare Pflichten treffen Finanzämter. 2) Verweigern sich dem Finanzgerichte bzw. Finanzverwaltung, so kann dies staatshaftungsrechtliche Folgen haben. Hierauf soll nachfolgend eingegangen werden. » Weiter...

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Staatshaftung

Abwehr und Angriff bei rechtsmissbräuchlichen Klagen

Das Thema rechtsmissbräuchlicher Klagen wurden in der Rechtsprechung und im Fachschrifttuminsbesondere insbesondere zu aktienrechtlichen Anfechtungsklagen behandelt. Nachfolgend wird verdeutlicht, daß dieses Thema auf diesen Bereich nicht begrenzt ist, sondern darüber hinaus reicht. » Weiter...

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Abwehr und Angriff bei rechtsmissbräuchlichen Klagen

Zur Pflicht der Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse für den Kapitalanlagevertrieb

BGH-Urteil vom 16.09.2010

Anlageberater können regelmäßig davon ausgehen, dass für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen (Presseerklärungen) der zuständigen Aufsichtsbehörde auch in der vom Berater zur Kenntnis zu nehmenden einschlägigen Wirtschaftspresse ihren Niederschlag finden. Über deren Lektüre hinaus schuldet der Berater grundsätzlich keine Nachfrage bei der Aufsichtsbehörde. Art/Datum der Entscheidung: Urteil vom 16.09.2010, AZ: III ZR 14/10, Analyst: Dr. Klaus-R. Wagner, Wiesbaden, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht

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BGH-Urteil vom 16.09.2010

Bauträgervertrag im Wandel

Die Diskussionen um den Bauträgervertrag nehmen kein Ende. Dabei wäre es so einfach, wenn man nicht einen Glaubens-„Krieg“ führen würde, sondern sich schlicht auf neuere rechtliche Gegebenheiten einstellen würde. In einer grundlegenden Ausarbeitung habe ich einmal dargestellt, worauf dabei zu achten wäre und an Hand des Beispieles eines Vertragsmusters zur Diskussion gestellt, daß sich dies in der Praxis auch umsetzen ließe (siehe www.raun-wagner.de dort unter Informationen und Fachbeiträge). » Weiter...


Besprechung BGH-Urteil vom 16. Januar 2009

BGH-Urteil vom 16. Januar 2009 zur Schadensersatzpflicht bei Klagemissbrauch. Besprechung von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht.


Besprechung BGH-Urteil vom 03. Juni 2008

BGH-Urteil vom 03. Juni 2008 zur Frage von Aufklärungspflichten finanzierender Kreditinstitute bei Mietpool-Konzeptionen in Bauherren-, Bauträgern- und Erwerbermodellen. Besprechung von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht.

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BGH-Urteil vom 03. Juni 2008.pdf

Besprechung BGH-Urteil vom 06. November 2008

BGH-Urteil vom 06. November 2008 zum Filmfonds Cinerenta III: Vorvertragliche Aufklärungspflichten einer Treuhandkommanditistin. Besprechung von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht.

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BGH-Urteil vom 06. November 2008.pdf

Besprechung OLG-Urteil vom 08. April 2008

OLG-Urteil vom 08. April 2008 (rechtskräftig) zur Aufklärungspflicht betr. fehlende Handelbarkeit von Beteiligungen von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht.

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OLG-Urteil vom 08. April 2008.pdf

Neue Entwicklungen für den freien Kapitalanlagemarkt?

Neue Entwicklungen zeichnen sich ab, zu denen es zu klären gilt, ob und inwieweit sie sich auch auf den freien Kapitalanlagemarkt auswirken könnten. » Weiter...

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Neue Entwicklungen für den freien Kapitalanlagemarkt.pdf

OLG München: DFI-gerlach-report und kapital-markt-intern sins keine Pflichtlektüre

DFI-gerlach-report und kapital-markt-intern wurden in der Vergangenheit nicht müde, von sich selbst immer wieder zu behaupten, sie seien für den Kapitalanlagevertrieb Pflicht-lektüre (daß daraus für diese Brancheninformationsdienste vergleichbare Haftungsrisiken wie für den Kapitalanlagevertrieb die Folge sein können, wurde in Wagner WM 2003, 1158 im einzelnen dargelegt). Wer Kapitalanleger über Negativeberichterstattungen in diesen Brancheninformationsdiensten nicht aufkläre, hafte Kapitalanlegern auf Schadensersatz. Nach der Entscheidung des Landgerichtes München I vom 02.05.2003 (22 O 6258/02) hat auch das Oberlandesgericht München mit erst jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 06.12.2002 (21 U 3997/01) solches mit deutlichen Worten verneint. » Weiter...


Urteil des BGH vom 07. April 2003

AZ.: II ZR 56 / 02

Praktische Relevanz dieses Falles: Die Entscheidung ist immens wichtig für den Eintritt von Gesellschaftern in bereits bestehende Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die in der Kapitalanlagebrache als geschlossene Immobilienfonds aber auch als Zusammenschluss z.B. von Anlageberatern zur gemeinsamen Berufsausübung bestehen können. Hier ist für den neu eintretenden Gesellschafter zukünftig äußerste Vorsicht geboten.

Der Sachverhalt: Ein Gesellschafter trat in eine bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, in der sich Rechtsanwälte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengefunden hatten. Vor seinem Eintritt in die Gesellschaft waren von dieser bereits Verbindlichkeiten begründet worden. Der Gläubiger dieser Verbindlichkeiten nahm den Neugesellschafter auf Zahlung dieser Verbindlichkeiten persönlich in Anspruch. » Weiter...


Besteht grundsätzlich Ausweispflicht verdeckter Innenprovisionen bei Immobilienkapitalanlagen?

Dieser Frage kommt der aktuelle Direkter Anlegerschutz vom 9. März 2004 aufgrund zweier BGH-Entscheidungen in Sachen D.D.C.-Fonds der Investor Treuhand nach. Wir befragten den bekannten Fachanwalt für Steuerrechtsfragen und FINANZWELT-Autor Dr. jur. Klaus R. Wagner nach seiner Einschätzung. Das Ergebnis: Grundsätzlich besteht keine Ausweispflicht und Prospektierungspflicht von Innenprovisionen – im Einzelfall kann diese jedoch gefordert werden. So wenn die vom Fonds zu zahlende Innenprovision eine gewissen Größenordnung überschreitet.

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Innenprovisionen bei Immobilienkapitalanlagen.pdf

BGH vom 14. März 2003 ( Az.: V ZR 308/02)

Sachverhalt: Der Verkäufer einer Eigentumswohnung hatte sich zur Vermittlung der Wohnung einer Vertriebsgesellschaft bedient. Diese hatte Ihrerseits wiederum einen freien Handelsvertreter eingesetzt, der dem Käufer persönliche Berechnungsbeispiele erstellt hatte.

Weiterhin hatte der Verkäufer der Vertriebsgesellschaft eine Provision als sog. Innenprovision bezahlt, die aber weder vom Verkäufer noch vom Vermittler dem Käufer offenbart wurde. » Weiter...


Brauchen wir neue Reglementierungen für Kapitalmärkte und auch für geschlossene Fonds?

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Die Forderungen des Verbands geschlossener Fonds nach Reglementierungen – Mehr Schaden als Nutzen?

Obwohl wir in Deutschland in Gesetzen und untergesetzlichen Regelungen ersticken, scheint der Irrglaube an die Verbesserung der „Welt“ durch weitere Reglementierungen ungebrochen. » Weiter...

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Reglementierung 17. Februar 2009

Zum Sinneswandel der bayerischen Finanzverwaltung

Filmfonds / Medienfonds

Im Handelsblatt (vom 01.04.2009, Seite 29) wird berichtet, die bayerische Finanzverwaltung beurteile nunmehr die steuerliche Situation von Filmfonds/Medienfonds anders, als sie dies noch 1998 - 2005 getan habe. Rund 50.000 Anleger seien davon betroffen. Steuerliche Verluste zwischen EUR 430.000.000 und EUR 1,3 Mrd. seien tangiert, so daß auf Anleger erhebliche Nachforderungen zukämen. » Weiter...


Gemeinschaftswidrige Umsatzsteuer auf Vertriebsprovisionen!

In seinem Urteil vom 09.10.2003 hatte der BFH zum Kreditvermittler entschieden, Kreditvermittlungsprovisionen seien als sonstige steuerpflichtige Leistung umsatzsteuerpflichtig, wenn zwischen dem Mittler und dem Kreditgeber bzw. Kreditnehmer kein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag vorgelegen habe. Daraus hatte die Finanzverwaltung dreierlei abgeleitet: (1) Eine umsatzsteuerfreie Vermittlungstätigkeit setze einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Mittler und einem der Vertragsparteien voraus, deren Vertragsverhältnis vermittelt worden sei; dies betreffe nicht nur die Kreditvermittlung, sondern auch die Anteilsvermittlung. (2) Die Untervermittlung sei nicht umsatzsteuerfrei. (3) Beratungen im Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen seien keine umsatzsteuerfreien Nebenleistungen. Hiergegen wurde meinerseits schon frühzeitig und umfangreich dargelegt, daß und warum diese vorgenannte Rechtsprechung und Meinung der Finanzverwaltung nicht nur gegen die deutsche Gesetzeslage verstieß, sondern auch gegen die 6. MwSt.-RiL und schon vorhandene Rechtsprechung des EuGH.

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Umsatzsteuer auf Vertriebsprovision.pdf

Kapitalanleger in notleidenden geschlossenen Fonds: Was ist zu tun ?

Tausende von Kapitalanleger befinden sich derzeit in notleidenden geschlossenen Fonds. Soweit Anleger in bzw. an notleidenden geschlossenen GbR-Fonds beteiligt
sind, drohen nicht unerhebliche Haftungsrisiken im Hinblick auf eine Einstandspflicht mit dem Privatvermögen. Und dort, wo Anleger an bzw. in notleidenden geschlossenen KG-Fonds beteiligt sind, drohen dort mitunter Rückforderungsansprüche, wo in der Vergangenheit statt Gewinnen nur Liquidität ausgeschüttet wurde.


Liechtensteiner Stiftungen oder die Liechtenstein Story

Zur These vom Schleusen von Geld an der Steuer vorbei und der Vorverurteilung derer, die Geld in Liechtenstein anlegen

Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Strafrecht, EU-Recht

Vorbemerkung: In den Medien werden Vorurteile zementiert: Wer Geld ins Ausland schaffe und dort hinter Stiftungen verberge, wolle seine Einkünfte vorsätzlich der Steuer hinterziehen. Dabei gibt es kein deutsches Gesetz, das es verbietet, Geld im Ausland anzulegen bzw. die Anonymität Liechtensteiner Stiftungen in Anspruch zu nehmen. Dass es europäische Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit gibt, wonach niemand wegen seines gewählten Anlageortes benachteiligt werden darf, bleibt schlicht unerwähnt. » Weiter...

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Lichtenstein Story.pdf

Umsatzsteuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen

Umsatzsteuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen der in § 4 Nr. 8
und § 4 Nr. 11 UStG bezeichneten Art – Konsequenzen aus dem BFH-Urteil
vom 30. Oktober 2008, V R 44/07

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BMF 23-06-2009

Zur Amtspflicht von Gerichten, EU-Gemeinschaftsrecht gegen nationales Recht durchzusetzen und gegen EU-Gemeinschaftsrecht verstoßendes nationales Recht nicht anzuwenden

Zum Grundsatz des iura novit curia (= von Amts wegen das Recht zutreffend anzuwenden) gehört für Gerichte bzw. Richter, auch Europäisches Gemeinschaftsrecht beachten zu müssen. Daher soll im folgenden aufgezeigt werden, wie Gerichte mit zwei damit zusammenhängenden Fragen umzugehen haben.

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Amtspflicht von Gerichten

Besprechung BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008

BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 zur Umsatzsteuerfreiheit von Anteilsvermittlungsprovisionen – BFH weicht erneut von Rechtsprechung des EuGH ab. Besprechung von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht.

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BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008.pdf

Besprechung BGH-Urteil vom 07. Oktober 2008

BGH-Urteil vom 07. Oktober 2008: "Negativberichterstattung: k-mi ist keine Pflichtlektüre" von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht.

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BGH-Urteil vom 07. Oktober 2008.pdf

EuGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung

Der EuGH hat obige Entscheidung getroffen, die sich mit Fragen der Steuerbefreiung für zu Versicherungsumsätzen gehörende Dienstleistungen (Art. 13 Teil B. a) 6. MwSt.-RiL) befaßt, und zwar betreffend die von Versicherungsmaklern und –vertretern erbrachten sog. „Backoffice- Tätigkeiten.“ Bei dieser Gelegenheit ist er bei seiner bisherigen Rechtsprechung geblieben und hat auch hier für eine umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistung nicht das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages gefordert, der zwischen dem Vermittler und dem Versicherer bzw. dem Versicherungsnehmer geschlossen worden sein müßte.

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EuGH 05. März 2005.pdf

FUNDUS 27 Immobilienfonds: Landgericht Zwickau verurteilt OVB Vermögensberatung AG wegen Falschberatung

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau hat die Kölner OVB Vermögensberatung AG, einen der größten und ältesten Finanzproduktvertriebe Deutschlands, wegen Falschberatung eines FUNDUS-Immobilienfonds-Käufers (FUNDUS 27 – „Die Pyramide“) zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt (Az: 3 O 689/07). » Weiter...


Keine Aufklärungspflicht über jede Art der Negativberichterstattung

1. Anlageberater müssen nicht sämtliche Publikationsorgane vorhalten, in denen Artikel über die angebotene Anlage erscheinen können.

2. Negativberichterstattungen, die keine zusätzliche Sachinformation enthalten sondern lediglich eine negative Bewertung, sind nicht mitteilungspflichtig. (eigene Leitsätze) » Weiter...

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BGH Entscheidung

LG München entschärft für Anlagevermittler die Haftung bei unterlassener Information über Negativberichterstattungen

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist sehr uneinheitlich, wenn es um die Frage geht, ob und unter welchen Voraussetzungen Anlagevermittler/-berater potentielle Kapitalanleger über Negativberichterstattungen in Brancheninformationsdiensten informieren müssen (Nachweise bei Wagner WM 2002, 1037). Die herrschende Meinung im iuristischen Fachschrifttum hat sich gegen eine generelle Informationspflicht ausgesprochen (Assmann ZIP 2002, 637; Edelmann BKR 2003, 438; Loritz NZG 2002, 889; Wagner WM 2002, 1037). Hinzu kommt, daß manche Negativberichte in gewissen Brancheninformationsdiensten entweder nicht auf Recherchen beruhen oder durch Dritte beeinflußt werden, was nichts mit Pressefreiheit sondern mit Pflichtverletzungen besagter Pressemedien zu tun hat und deshalb nicht Aufklärungspflichten von Anlagevermittlern/-beratern auslösen können, sondern zu Schadensersatzpflichten solcher Pressemedien führen kann (dazu Wagner WM 2003, 1158). Vor diesem Umfeld ist die neueste Entscheidung des Landgerichtes München I vom 02.05.2003 (22 O 6258/02) einzuordnen. » Weiter...


Negativberichterstattungen und Sammelklagen

- Neue rechtliche Entwicklungen und denkbare Folgerungen -
- Ein Zwischenstand -

Die von Dorothee Schöneich, Michael Oehme, Prof. Dr. Karl–Georg Loritz und Dr. Klaus-R. Wagner seit 2001 initiierte „Tafelrunde“ ist ein im Schlosshotel in Kronberg jährlich zusammenkommender Gesprächskreis für Initiatoren, Vetriebsgesellschaften, Wirtschaftsjournalisten, Bankenvertreter, Berater und Wissenschafter, die sich Jahr für Jahr mit Zukunftsfragen der Immobilienkapitalanlagenbranche befassen. » Weiter...

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Negativberichterstattungen und Sammelklagen.pdf

Neue Entwicklungen zur Anlagevermittler-/Anlageberaterhaftung

Veröffentlichte Rechtsprechung und Fachbeiträge mit kapitalanlagerechtlichem Bezug haben in den letzten Jahren in einem ungeahnten Ausmaß zugenommen. Während jedoch in früheren Jahren Themen im Zusammenhang mit Haftungsprozessen im Vordergrund standen, hat sich dies inzwischen geändert. Nicht der Schadensersatz dominiert, sondern das Streben von Anlegern, sich von Beteiligungen und damit im Zusammenhang stehenden Finanzierungen trennen zu können. Dazu wird im wesentlichen für Jahre zurückliegende Beteiligungen an Immobilien- und Fonds-Modelle auf das HWiG, VerbrKrG und das RBerG zurückgegriffen.1) Die Gründe sind...

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Anlagevermittler-/Anlageberaterhaftung.pdf

Oder: Wirtschaftlicher Fehlschlag von Kapitalanlagemodellen stets ein kapitalanlagerechtlicher Haftungsfall?

Schreckensszenarien durch Ausweitung des Anlegerschutzes und Sammelklagen?

Ein Beitrag von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar -Fachanwalt für Steuerrecht, Wiesbaden.

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Schreckensszenarien durch Ausweitung des Anlegerschutzes und Sammelklagen ?

Umsatzsteuerpflicht bei Vertriebsprovisionen ?

Aufgrund Urteils des BFH vom 09.10.2003[1]) zur Frage der Umsatzsteuerfreiheit der Kreditvermittlung wird in der Presse bereits durch sog. „Berater“ gemutmaßt, diese Entscheidung bedrohe Finanzvertriebe schlechthin. Wegen der Umsatzsteuerpflicht müßten Geschäftsmodelle geändert werden, da 16 % Umsatzsteuer auf Vertriebsprovisionen zu berücksichtigen seien. Betroffen seien, Fonds, Banken und Kapitalanlagevertriebe. Ferner habe diese Entscheidung Rückwirkung, so daß sich jeder strafbar machen könne, der bei Abgabe seiner Steuererklärung dies nicht berücksichtigt habe bzw. berücksichtige. Wegen der zumindest medialen Breitenwirkung und der Frage, welche denkbaren Folgen diese Entscheidung des BFH für den Kapitalanlagevertrieb haben könnte, soll nachfolgend eine Einordnung versucht werden, jedoch eingegrenzt auf Kapitalanlagevertriebe, die sich mit der Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen (Immobilien) Fonds beschäftigt haben.

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