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Landwirten droht Steuerfalle
© Foto: mbs - Fotolia.comLandwirte, die Investitionsrücklagen gebildet haben, um sie in so genannte § 6 b- Fonds zu investieren, müssen sich beeilen. Der Bundesrat plant, diese beliebte Möglichkeit der Reinvestition abzuschaffen. Das erfuhr finanzwelt von Jürgen Braatz, Chef von Ratingwissen, Hamburg.
Für ihre Entscheidung, Gewinne in Fonds zu investieren, hatten Landwirte bisher maximal vier Jahre Zeit. Jetzt aber ist Eile geboten, denn dieser Weg könnte ab Oktober 2010 versperrt sein. Nach geltendem Recht ist es möglich, Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in spezielle geschlossene Immobilienfonds zu investieren. Diese Fonds investieren in Immobilien und schütten Gewinne aus der Vermietung an ihre Anleger aus. Nach einer Laufzeit von 15 bis zwanzig Jahren werden die Immobilien verkauft und der Erlös unter den Anlegern aufgeteilt.







