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Goldrausch verdirbt die Sitten

Lebensversicherungen-Zweitmarkt

Die Liquiditätsflut hat auch auf dem Zweitmarkt für US-Lebensversicherungen so wilde Blüten hervorgebracht, dass die zuständigen Behörden sich engagieren.

Eine Studie der Ratingagentur Fitch hatte unlängst die Verhältnisse mit einem Goldrausch verglichen. Da die Versicherungsmärkte von den Commissionern der Einzelstaaten reguliert werden, sind die Reaktionen auf neue Marktentwicklungen relativ langsam, weil sich zunächst die auf der bundesstaatlichen Ebene koordinierende National Association of Insurance Commissioners (NAIC) auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen muss, der dann durch 50 Parlamente gebracht werden muss, sofern eine gesetzliche Regelung angestrebt wird. Solche langen Verzögerungen schaffen immer wieder Raum für Verhältnisse wie im „Wild West“.

Die NAIC hat in diesem Jahr eine neue Initiative angeschoben, mit der die wildesten Auswüchse auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen beseitigt werden sollen. Dort gibt es inzwischen eine Klasse von Policen unter dem Kürzel „STOLI“, deren rechtlicher Status hinterfragt wird. Das Kürzel steht für „Stranger owned Life Insurance“ und trifft allerdings nicht ganz den von Commissionern aufs Korn genommenen Sachverhalt: Der Weiterverkauf von Policen (stranger owned) ist nämlich grundsätzlich legal und wegen der auch in den USA großen Lücke zwischen dem wirtschaftlichen Wert einer Police und dem von den Versicherern gebotenen Rückkaufswert auch als Korrektiv durchaus erwünscht. Verschiedene Studien, anhand konkret abgewickelter Verkäufe, ergaben Zweitmarktwerte, die um 20-25 % über den Rückkaufswerten lagen. Das potenzielle Volumen des Marktes wurde anhand dieser Wertdifferenz in einer Studie an der University of Pennsylvania auf rund 100 Mrd. USD geschätzt.

Im Blickpunkt von Versicherern und Aufsicht stehen Policen, die letztlich nur im Hinblick auf den späteren Verkauf produziert werden, häufig sogar vorfinanziert durch Firmen, die ihrerseits als Anbieter von Policen auf dem Zweitmarkt fungieren. Geködert werden die alten Menschen vorzugsweise mit der Masche „kostenlose Lebensversicherung“, was in der Praxis auf einen kostenlosen Versicherungsschutz für die ersten beiden Jahre der Laufzeit hinausläuft, in denen sie Versicherungen kündigen können, wenn die Police verkauft wird. In diesem Zusammenhang dürften die Versicherungsnehmer beim Abschluss häufig falsche Angaben machen, was die Gültigkeit zumindest leise anknabbert. Vor allem aber kennt das US-Versicherungsrecht die (in den meisten Staaten gültige) Formel eines „insurable interest“ als Grundlage der Lebensversicherung. Gemeint ist damit, dass der Abschluss der Versicherung einen nachvollziehbaren, legitimen Grund haben muss, wie etwa die Absicherung der Familie oder das wirtschaftliche Interesse einer Firma an Schlüsselpersonen. Der Renditehunger von Investoren zählt nicht dazu. Das bietet zumindest die Handhabe für den ersten Regulierungsschritt der NAIC, nach dem erste Gerichtsurteile der Versicherungsaufsicht auch Kompetenzen im Zweitmarkt bestätigt hatten, soweit die Versicherungsbranche tangiert sei. Neue Policen sollen nach dem Willen der Commissioner in den ersten 5 Jahren nach dem Abschluss der Versicherung vom Zweitmarkt ausgeschlossen bleiben.

Basis des großen Booms im US-Zweitmarkt sind allerdings die miserablen und letztlich unfairen Rückkaufswerte, die den Versicherten geboten werden. Hinzu kommt speziell für den US-Markt ein wichtiger Portfolioeffekt: Da praktisch ausschließlich reine Todesfallversicherungen benutzt werden, gibt es keinen parallel zu den anderen Vermögensmärkten laufenden Kapitalanteil, der den Ertrag bestimmt. Damit liefert diese Assetklasse – eine ausreichende Marge zwischen Rückkaufs- und wirtschaftlichem Wert vorausgesetzt – erstklassige Diversifikationschancen.
Solche Möglichkeiten machten diesen Markt natürlich ganz besonders in der Phase mit niedrigen Zinsen interessant, weil bei ausreichenden Portfoliogrößen rein rechnerisch ein Dank der Sterbetafel relativ sicher kalkulierbarer Ertragsstrom entsteht, der keinen Zusammenhang zu den anderen Investments aufweist.

In dieser Konstellation liegen starke Anreize, bei den Versicherungen Policen unter falschen Voraussetzungen abzuschließen, um sie später versilbern zu können. Diese falschen Voraussetzungen können für die Versicherungen wie auch die Zweitmarktinvestoren fatale Folgen haben, vor allem, wenn die für die Risikoabschätzung wichtigen Eigenschaften des Versicherten nicht mehr richtig aufgefasst werden. Damit werden die Zusammensetzung der Portfolios der Investoren und die Berechnungen der Risikoprämien bei den Versicherungen verzerrt. Es kommt nach den vorliegenden Hinweisen auch zu verdeckten Risikoakkumulationen bei den Rückversicherern, die inzwischen wohl häufiger schon gewissermaßen professionelle Versicherte mit Verträgen bei unterschiedlichen Gesellschaften als Klumpenrisiko in den Büchern haben. Längerfristig können diese Verzerrungen die ganze Versicherungsbranche in Mitleidenschaft ziehen, weil die statistischen Trends und Parameter der Sterblichkeit unter Versicherten nicht mehr klar abgrenzbar sind. Vor allem ändert sich auch die Quote der vorzeitig abgebrochenen Verträge, deren Prämien bei der Versicherung bleiben, ohne dass eine Versicherungsleistung fällig wird. Dieser Kalkulationsfaktor ändert sich unvorhersehbar, weil die Versicherungen nicht ohne weiteres herausbekommen, ob ein Investor oder aber der Versicherte selbst für die Prämien sorgt.

Zumindest in einem Fall fühlte sich ein Investor von der Policen liefernden USSettlementgesellschaft betrogen: Zwei Fonds der Gesellschaft Ritchie Capital Management Ltd. rutschten mit einem Investment in US-Policen von 700 Mio. USD in die Pleite und verklagten da - raufhin den US-Partner, den Zweitmarkthändler Coventry First, allerdings vergeblich. Der von den Investmentmanagern gefürchtete Ex-Generalstaatsanwalt des Staates New York, Elliot Spitzer, nahm sich dieses Falles an und brachte ein neues Verfahren ins Rollen.

(Martin Klingsporn)


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