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Waldfonds

Mal eine gute Nachricht

© Foto: Grischa Georgiew - Fotolia.com

Wir hatten seinerzeit die Hamburger Initiatorin Aquila Capital scharf kritisiert aufgrund des aus unserer Sicht für die Anleger extrem nachteiligen Vertragswerks, insbesondere einiger fast schon auf eine Entmündigung der Anleger hinauslaufenden Klauseln im Treuhandvertrag. Seitdem sind neue Fonds der Aquila Capital auf den Markt gekommen, in denen diese Schwächen beseitigt sind.

Die wohl bemerkenswerteste Klausel des früher verwendeten Treuhandvertrags besagte sinngemäß, dass der Treuhänder von einer ausdrücklichen Weisung der Anleger zum Abstimmungsverhalten abweichen könne, wenn Grund zur Annahme bestehe, dass die Weisung auf einem überholten Informationsstand beruhe.

Wer die Praxis von Gesellschafterversammlungen kennt, sieht sofort, dass sich der Initiator selbst einen Blankoscheck ausgestellt hatte: Der Geschäftsführer eines Fonds kann jederzeit durch einfache Maßnahmen dafür sorgen, dass neue Informationen missliebige Weisungen obsolet machen. Der zur Firmengruppe des Initiators gehörende (abhängige) Treuhänder hätte die Hände frei für jede Entscheidung zugunsten seines Initiators. Diese wirklich bemerkenswerte Klausel wurde ersetzt durch eine vernünftige Regelung: Der Treuhänder hat die Weisungen zu befolgen. Falls keine Weisungen vorliegen, hat er sich mit den betreffenden Stimmen zu enthalten.

Diese Korrektur lässt den neuen Waldfonds der Aquila (Waldinvest III) gleich in einem wesentlich besseren Licht erscheinen.
Am Konzept wurde nichts gegenüber den Vorgängern geändert: Als großer Pluspunkt steht der für das operative Forstgeschäft zuständige dänische Partner International Woodland Company weiter zur Verfügung, und damit ein Manager, der über einen sehr guten Track Record und unbestrittene Kompetenz und Seriosität verfügt.

Diese Stärke wiegt die verbleibenden und vielleicht auch die nicht vollständig zu bereinigenden Schwächen auf.
Die deutsche Fondsgesellschaft investiert nur indirekt über eine mehrstöckige Konstruktion in die brasilianischen Wälder: Der Fonds investiert in Genussrechte einer Luxemburger Zweckgesellschaft, die ihrerseits zusammen mit Co-Investoren in eine brasilianische Fondsstruktur („FIP“) einlegt, die sich ihrerseits dann an der operativen brasilianischen Zielgesellschaft beteiligt: Vom Fonds bis zum Investment gibt es vier Schichten, die natürlich die Kosten hoch treiben und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Anleger keinen nennenswerten Einfluss auf ihr Zielinvestment ausüben können.

Grundsätzlich sind solche mehrstöckigen Konstruktionen üblich, wenn Fonds im Ausland investieren.
Meist reicht aber die direkte Beteiligung des deutschen Fonds an der ausländischen Objektgesellschaft. Zumindest die Luxemburger Zweckgesellschaft scheint nicht zwingend nötig zu sein. Vielleicht kann man diesen ohnehin mit Mitteln des Fonds unterlegten Umweg ja sparen, zumal laut Prospekt die direkte Beteiligung des Fonds an der brasilianischen FIP möglich ist. Trotz dieser Schwächen ein interessantes Produkt.

(Martin Klingsporn)


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