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Die Doppelrolle des Initiators

Mangelnde Transparenz schützt schwarze Schafe

Das Instrument „Geschlossener Fonds“ ist mit nicht vollständig ausräumbaren Interessenkonflikten behaftet, was zum Nachteil der Branche ausschlägt. Kern ist die Doppelrolle des Initiators: Zunächst verkauft er den Anlegern die Beteiligungsgesellschaften samt den darin verpackten Investitionsobjekten wie Immobilien, Schiffen oder Windrädern und ist dann anschließend formal als Dienstleister tätig, der die Geschäfte in der Bewirtschaftungsphase führt. Schon bei Fragen der Gewährleistung des Initiators für fehlerhaft oder verspätete Fertigstellung oder Lieferung von Anlage, Gebäuden oder Schiffen müsste der Initiator als Geschäftsführer gegen den Initiator als Lieferanten oder Dienstleister vorgehen.

Diese Rolle als angestellter Geschäftsführer im Auftrag der Anleger lädt zudem aufgrund der – nur verliehenen – Kompetenzen zum Missverständnis ein, die Beteiligungsgesellschaft als „eigenes“ Unternehmen anzusehen und entsprechend zu verfahren und sich etwa bei finanziellem Stress eigenmächtig zu bedienen. Die gewöhnliche Struktur einer Initiatorengruppe zeigt die starke Versuchung. Neben dem eigentlichen Emissionshaus gehören eine Treuhandgesellschaft und verschiedene Management- und Beratungsgesellschaften als Töchter dazu. Die Beschäftigung der eigenen Unternehmen im Auftrag und auf Rechung der Fonds ermöglicht dann ein scheinbar legales und geräuschloses absaugen des Anlegervermögens. Die große Mehrheit der kleinen und großen Skandale des Beteiligungsmarktes folgt diesem Grundmuster.

Gegen eine unseriöse oder inkompetente Geschäftsführung können sich die Anleger nur mit Hilfe von entsprechenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung wehren. Die dafür notwendigen Mehrheiten kommen aber nur zusammen, wenn den Anlegern untereinander und – sofern vorhanden – ihren Vertretern in den Bei- oder Verwaltungsräten vernünftige Kommunikationswege zur Verfügung stehen. Für den Fonds-Altmeister Ove Franz (früher Bankhaus Wölbern) ist denn auch diese Kommunikation unter den Anlegern eines der wichtigsten Elemente des Marktes. Indes steht es gerade hier nicht zum Besten. Denn im Normalfall sind die Anleger als Treugeber über den allein im Register eingetragenen Treuhand-Kommanditisten beteiligt und die Treuhandverträge sehen in aller Regel vor, dass der Treuhänder Namen und Adressen der Anleger vertraulich zu behandeln hat. Diese Regel hat durchaus einen vernünftigen Grund: Werden die Adressen bekannt, können sich die Betroffenen nicht vor Angeboten retten. Zudem wollen Vertriebe und Initiatoren ihren Kundenbestand vor der Konkurrenz schützen. Diese Regel kommt aber fast immer auch dann ins Spiel, wenn nicht Außenstehende, sondern die Anleger selbst untereinander in Kontakt treten wollen.

Der Hintergrund: Solange im Fonds alles glatt läuft, interessiert sich kein Anleger dafür, wer die anderen Anteile hält. Anleger suchen nur dann ernsthaft untereinander Kontakt, wenn irgendetwas nicht planmäßig funktioniert. Da die Geschäftsführung und der dahinter stehende Initiator die Verantwortung für einen offenbar unbefriedigenden Ist- Zustand tragen, ist der direkte Kontakt der Anleger gleichbedeutend mit Kritik und mehr oder weniger gut organisiertem Widerstand. Ob bei der Fundus Fondsverwaltung mit ihren vielen schwachen Fonds oder Axa Merkens: Im Konfliktfall wird das Verlangen der Anleger nach einem gemeinsamen Kontakt – jedenfalls nach den bisherigen Erfahrungen – effektiv blockiert. Wenn dann selbst das naheliegende Kompromissangebot, es dem Treuhänder zu überlassen, die Informationen im Auftrag und auf Rechnung des interessierten Anlegers selbst weiterzugeben, abgelehnt wird, ist wohl klar, dass der Datenschutz nur vorgeschoben wird.
Auch Dr. Hans-Joachim Chauvel, der vom Initiator (früher IC) zum institutionellen Zweitmarktanleger (IFB AG) mutierte, urteilt kritisch über solche Praktiken: „Das ist eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte der Anleger und verweist auf die Lasten der Anleger, wenn die Beteiligung scheitert.” Schon von daher seien sie gerade im Krisenfall darauf angewiesen, handlungsfähig zu bleiben. Und das setze eben eine funktionierende Kommunikation voraus. Vor diesem Hintergrund wird die Forderung von Ove Franz verständlich, dass sich jeder Initiator und der zugehörige Treuhänder verpflichten müssen, für offene Kommunikationskanäle zwischen den Anlegern zu sorgen.

Die Sprachlosigkeit der Anleger wird vor allem dann gefährlich, wenn der Umgang mit den Stimmrechten nicht vertretener Anleger nachteilig geregelt ist. Besonders kritisch ist die nach wie vor verwendete Regelung zu sehen, dass der in der Regel meist sogar rechtlich mit dem Initiator „verbandelte“ Treuhänder von den Stimmen der bei den Gesellschafterversammlungen nicht vertretenen Anleger nach eigenem Ermessen Gebrauch macht. Geht man von der üblicherweise eher geringen Präsenz bei den Gesellschafterversammlungen aus, kontrolliert sich die Geschäftsführung bei den entscheidenden Abstimmungen über die Genehmigung der Jahresanschlüsse und die Entlastung der Organe faktisch selbst.
Diese Missbräuche können sich auch deshalb halten, weil die ultimative Kontrolle durch einen echten Sekundärmarkt fehlt, dessen Preise besser als alles andere die Leistung der Initiatoren bewerten. Geschäftsberichte und Protokolle der Gesellschafterversammlungen sind unentbehrliche Grundlagen für eine Bewertung. Genau diese Informationen versuchen gerade schwache Initiatoren dem offenen Markt vorzuenthalten, zum Schaden für ihre Anleger. „Solche Angebote kommen für unser Haus gar nicht erst infrage“, macht Zweitmarkt-Investor Dr. Chauvel den Schaden durch die Informationsverweigerer deutlich. Die Verweigerung der notwendigen Information wird zum KO-Kriterium, das letztlich als Indiz für Schlimmeres gesehen werden muss.

So ensteht den Anlegern aus der mangelnden Transparenz sogar ein doppelter Schaden: Aktive Investoren werden abgeschreckt und so die Chancen eines Verkaufs verringert. Gerade umsatzarme Märkte sind aber für Verzerrungen anfällig: Von mangelnder Transparenz profitieren neben den schlechten Initiatoren vor allem die Schnäppchenjäger. Die Preisbildung und damit die Bewertungen sind auf den Finanzmärkten immer nur effizient und im Hinblick auf den gegebenen Informationsstand der Marktteilnehmer. Je mehr Geheimniskrämerei gestattet wird, desto größer wird der Spielraum für schwarze Schafe und desto größer wird das Risiko einer Fehlbewertung. Je stärker die geschlossenen Fonds in Konkurrenz zu anderen Instrumenten geraten, desto eher liegt es im Interesse der Branche, hier Abhilfe zu schaffen.

(Martin Klingsporn)


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