HypoVereinsbank und der Fiskus
Medienfonds VIP 4
Kurzzeitig herrschte große Verwirrung um die Vergleichsverhandlungen zwischen der Bremer Kanzlei KTAG und der HypoVereinsbank (HVB) im Zusammenhang mit dem Medienfonds VIP 4.
Folgende Eckpunkte ergaben sich nach KTAG-Informationen als Schnittmenge zwischen Bank und Anlegern: Die Anleger erhalten eine Barabfindung von 25 % des Kapitals und werden von der Verpflichtung ihrer Anteilsfinanzierung (45 % der Zeichnungssumme plus aufgelaufene Zinsen seit Zeichnung)freigestellt und geben dafür ihren Fondsanteil her. Auch ein Sprecher der Bank bestätigte telefonisch diese Konditionen - mit einer feinen, kleinen Präzisierung: Voraussetzung für diesen Deal wäre, dass ein Investor gefunden würde, der die Anteile gegen die Barabfindung ebenso übernehmen würde wie auch die Kreditverpflichtungen der Anleger. Die HVB würde sich demnach keinesfalls selbst engagieren. Die nachgereichte schriftliche Stellungnahme der HVB hebt denn auch hervor, dass die Bank gestützt auf erstinstanzliche Urteile des Münchner Landgerichtes etwaige Ansprüche zurückweist. Die Verhandlungen sind aus Sicht der Bank wohl eher als Service für Kundschaft an zusehen, deren Probleme zu lösen seien. Dafür stehe die HVB durchaus zur Verfügung.
Die genannten Eckpunkte spiegeln ziemlich exakt diese Position: Die Anleger verzichten demnach auf die dem Fonds zustehende Zahlung aus der Schuldübernahme per 2014 sowie alle weiteren Erlöse aus der Verwertung der vorhandenen Filme. Wirtschaftlich ergibt sich damit für die Anleger: Den Vorteilen aus Befreiung vom Darlehen (Barwert geschätzt 226 Mio. Euro) plus Barabfindung (rund 100 Mio. Euro) stehen der Verlust der Garantieleistung (449 Mio. Euro in 2014, aktueller Barwert geschätzt 320 Mio. Euro) sowie der Verzicht auf alle weiteren Verwertungserlöse (Höhe höchst unsicher) gegenüber. Zudem wird die Chance kleiner, die Steuervorteile noch durchzusetzen, weil dieser Ausstieg als negatives Präjudiz gewertet werden könnte. Sie würden also unterm Strich ein Investment mit 100 Mio. Euro Rückfluss abschließen, in das sie selbst fast 240 Mio. Euro Eigenmittel plus Agio) gesteckt haben. Aus Sicht der Bank rechnete sich das lukrativer: Sie gibt rechnerisch 326 Mio. Euro (rund 226 Mio. Darlehensverzicht plus etwa 100 Mio. Barabfindung) und erhält direkt einen Vorteil von rund 320 Mio. Euro aus der Garantie, würde also praktisch mit netto null abschließen. Dem „Investor“ blieben alle weiteren Rechte aus der Auswertung, die ja möglicher - weise noch einen kleinen Deckungs beitrag liefern können. Insoweit könnte die
HVB nichts Schlechteres als eine Null erzielen, selbst wenn sie (verdeckt oder offen) als „Investor“ aufträte. Kaum waren diese Eckpunkte bekannt geworden, dementierte die Bank: Es gäbe „kein Vergleichsangebot“. Nach KTAG- ngaben begründete die HVBSeite ihren Rückzug zunächst damit, dass die Konditionen öffentlich geworden seien. Weitere Nachfragen der KTAG bei den HVB-Vertretern hätten allerdings ergeben, dass man durchaus weiter im Gespräch bleiben wolle.
Ein Sprecher der Bank bestätigte auf telefonische Nachfrage zunächst, dass die HVB keinesfalls schlechtere Konditionen als die genannten Eckdaten für ihre Seite akzeptieren werde. Insofern träfen die in die Öffentlichkeit geratenen Konditionen grundsätzlich durchaus die Vorstellungen der Bank über eine von ihrer Seite als akzeptabel betrachtete Lösung. Dieses Modell sei allerdings eben nicht als „Angebot“ zu verstehen, denn ohne Mittel von dritter Seite („der Investor“) liefe eben nichts. Die später nachgereichte schriftliche Stellungnahme betont dagegen nur noch die Bereitschaft, vermittelnd an der Suche nach einer Lösung teilzunehmen.
Schaut man sich das ganze Theater an, stechen zwei Punkte deutlich heraus: Das vorliegende Konzept enthält einen bislang fiktiven, außenstehenden Investor. Dessen Beitrag (Barabfindung, Eintritt in die Kreditverpflichtung) wurde ziemlich exakt nach den Bedürfnissen der HVB bemessen: So, dass die HVB ihr Engagement unter Einschluss dieses Betrages in etwa mit plus/minus abschließen würde. Das kann auch reiner Zufall sein. Vor allem aber wirkt sich jede Verunsicherung der Anleger zugunsten der Bank und zulasten der Anleger aus: Die hier streitigen Ansprüche aus Prospekthaftung verjähren nach drei Jahren. Der VIP 4 wurde im Laufe des Jahres 2004 platziert. Derzeit verjähren also praktisch täglich mehrere hunderttausend Euro an potenziellen Ansprüchen gegen die HVB. Jeder Tag Zeitgewinn verringert entsprechend das Risiko der Bank, sofern sie doch noch in Anspruch genommen werden könnte. Immerhin hat der Bundesgerichtshof gerade erst die Rechtsprechung der Münchener Gerichte im Zusammenhang mit den Vif-Fonds gekippt. Allzu sicher dürften sich die HVB-Verantwortlichen also nicht fühlen. Bei Licht besehen läge es also sehr wohl im Interesse der Bank, die potenziellen Haftungsansprüche praktisch zum Nulltarif endgültig zu bereinigen. Insofern besteht auch von dieser Seite her Grund genug, von der Bank ein taktisches Verhalten zu erwarten.
(Martin Klingsporn)







