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Gibts es ein Leben nach der Wahl?

Medienfonds

Besser hätte die Wahl für die Anbieter von Film- und Fernsehbeteiligungen eigentlich nicht ausgehen können. Denn hatte die CDU/CSU-Regierung die Umsetzung des neugeschaffenen Paragrafen 15 b Einkommensteuergesetz gerade noch verhindert, vermutlich um das Einsparpotential später selbst...

selbst nutzen zu können, verhindert
das Hick-Hack um die
künftige Regierung derzeit die
Umsetzung eines neuen
„Steuersparverhinderungsparagrafen“.
Die Zukunft der
Medienfonds steht damit weiterhin
in den Sternen und für
Anleger bietet sich ganz offensichtlich
dieses Jahr noch einmal
eine Chance.

In den letzten Jahren konnten viele
Initiatoren von Medienfonds ihre vollmundigen
Prognosen nicht einhalten.
Seriöse Anlageberater hatten diesbezüglich
ihre Kunden zwar immer wieder
darauf aufmerksam gemacht, dass
diese ein erhöhtes Risiko bei Medienfonds
eingehen, so mancher wollte es
jedoch nicht hören. Dabei gilt: Wird ein
Film ein Flop, sind zwar die Steuervorteile
gesichert, aber der Einsatz ist
weg. Denn eine Substanz, wie bei einer
Schiffs- oder Immobilienbeteiligung,
gibt es nicht. Die Gründe müssen nicht
einmal in der Verantwortung des Initiators
oder dessen Filmvertrieb liegen:
Ein Hitze-Wochenende im April oder ein
gleichzeitig startender Kassenknüller
können einen Film-Flop besiegeln. Denn
die Zuschauerzahlen am ersten Wochenende
entscheiden, wie lange ein Streifen
gezeigt wird.
Dass viele Produzenten trotz Misserfolgen
an den Kinokassen das Minus in
der Kasse begrenzen, liegt an den
zusätzlichen neuen Vermarktungsmöglichkeiten
rund um den Globus. Der
Verkauf von Videos und DVD`s vervielfachte
sich seit Mitte der achtziger
Jahre. Zudem werden in Osteuropa und
Asien Märkte völlig neu erschlossen.
Hinzu kommt, dass der Bereich Games
eine völlig neue Rolle spielt. Auch und
gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen
Potentiale. Diese und viele weitere
Punkte machen deutlich, weshalb
Medienfonds dringend eine anfängliche
Absicherung des Risikos benötigen
– und dies ist nur durch die vorzeitige
Verlustverrechung der Produktionskosten
möglich. Doch genau an dieser
Stellschraube soll weiterhin gedreht
werden. Schauen wir hierzu noch einmal
zurück:
Verrechnung nicht mehr möglich. Verluste
sollen nach Angaben von (Ex-)
Finanzminister Hans Eichel künftig nur
noch im selben Regelungskreis mit
Gewinnen verrechnet werden können
(Paragraf 15 b Einkommensteuergesetz).
Die Proteste der Betroffenen tut
er mit den Worten ab: „Es kann nicht
sinnvoll sein, dass sich ganze Branchen
nur auf Basis von Verlustzuweisungen
finanzieren.” Das seien steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
zu Lasten aller
Steuerzahler, „mit denen Schluss sein
muss”. Langfristig will Eichel mit der
Beschränkung der Verlustzuweisung
jährliche Mehreinnahmen von rund


2,5 Milliarden Euro für die Gebietskörperschaften
erzielen. In der Kassenrechnung
für das Jahr 2006 fällt nach Eichels
Kalkulation sogar noch knapp eine
Milliarde Euro mehr für den Staat an.
Dem widerspricht der Verband Deutscher
Medienfonds lautstark und belegt
mit entsprechenden Erhebungen, dass
dem Staat indirekt sogar Steuern entgehen
würden.
Branche ist skeptisch. Doch gerade
diese Verlustzuweisungen, die man mit
anderen Einkunftsarten verrechnen
kann, machten in der Vergangenheit die
Attraktivität vieler Beteiligungsmodelle
aus. Zur Identifikation solcher Verlustzuweisungsgesellschaften
dienten
dem Gesetzgeber bisher unter anderem
Indizien wie eine verstärkte Werbung
mit den Steuersparvorteilen oder eine
Verdopplung der Rendite der Fonds
aufgrund der Verlustzuweisungen. In
diesem Fall konnten Anleger Verluste
aus dieser Beteiligung nur noch mit den
Gewinnen eines anderen Beteiligungsmodells
verrechnen, nicht aber mit den


übrigen Einkunftsarten. Jetzt soll Befürchtungen
der Branche zufolge dieser
Mechanismus erweitert werden: Angeblich
sollen nun Beteiligungsmodelle
schon dann als Verlustzuweisungsgesellschaft
gelten, wenn der Steuervorteil
dazu führt, dass sich die Nachsteuerrendite
ändert – Vor- und Nachsteuerrendite
müssten also dann identisch
sein. Hauptsächlich betroffen
wären von dieser Änderung Medienfonds,
die als letzter „Steuersparhafen“
gelten. Ebenfalls stärker betroffen
wären vermutlich Windkraftfonds. Die
Konsequenz einer solchen Regelung
wäre, dass Anleger Verlustzuweisungen
aus geschlossenen Beteiligungsmodellen
nicht mehr gegen andere
Einkunftsarten gegenrechnen dürften,
um ihre Steuerlast zu senken.


Deutschlandeffekt soll es bringen. Um
die Zukunft des Medienstandortes
Deutschland zu sichern, hat der Verband
Deutscher Medienfonds ein Papier
erarbeitet, wonach im weitesten Sinne
nur noch in Deutschland produzierte
Filme eine Förderung erfahren. Hierzu
sollen auch Investitionen in Games
oder Events zählen. Unter der Hand
wird aber auch von einer Abwanderung
der Fonds ins Ausland gesprochen.
Richtig ist, dass einige Länder
bereits Interesse daran geäußert haben,
das Fondsgeschäft dahingehend zu
unterstützen, als keine oder kaum Gewerbesteuern
für die Unternehmen
und damit für die Fonds anfallen sollen.
Kommt noch der Hebel des Doppelbesteuerungsabkommens
dazu, könnte
die neue „Fondsgeneration“ mit zweistelligen,
nahezu steuerfreien Renditen
für sich werben. Dann allerdings müssten
die tatsächlichen Erfolge auch
wirklich mit den prospektierten übereinstimmen.



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