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Die Branche setzt auf

mehr Haftungssicherheit

Die Kompetenz von Finanzberatern ist gerade für Anleger ohne langjährige Erfahrung schwer einzuschätzen. Denn dass der Vermittler nicht nur über hohes Fachwissen verfügt, sondern dieses auch im Sinne des Kunden einsetzt, kann von vielen Kunden nicht beurteilt werden. VOTUM e.V., der Verband unabhängiger Finanzdienstleister in Europa, hat daher mit einem standardisierten Beratungsprotokoll und einer Checkliste Bausteine entwickelt, die dem Kunden die Sicherheit einer kompetenten Beratung gewährleisten.

Kontakt: www.kommunikate.de

„Für Vermittler wird professionelle Beratung als Basis für Haftungssicherheit immer wichtiger“, so der Geschäftsführer von VOTUM, Rolf W. Thiel im Rahmen eines Diskussionsforums am Rande der Fachmesse DKM 2002, die am 31.Oktober in Dortmund zu Ende ging. Zusammen mit seinen beiden Diskussionspartnern, dem Rechtsanwalt Heinz Lomen so wie dem Vizepräsidenten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Michael H. Heinz war Thiel sich einig, dass Gerichte und Gesetzgeber in den vergangenen Jahren und auch zukünftig die Haftung immer stärker zu Lasten der Anlagevermittler verschoben haben und weiter verschieben werden.

Aufsehen haben besonders Urteile zur Vermittlung von notleidend gewordenen Immobilien- und Immobilienfonds erregt: Gerichte hatten die entsprechenden Vertriebsunternehmen und Anlageberater erstinstanzlich voll in die Haftung genommen. „Das hat Anlegerschützer und Anwälte auf den Plan gerufen, die massenhaft und unter gezielter Ansprache potentieller Geschädigter, weitere Klageserien vorbereiteten“, so Thiel. Auch ein großer Deutscher Strukturvertrieb habe wegen den zu unrühmlicher Bekanntheit gelangten ‚3-Länder Fonds ’entsprechende einschlägige Erfahrungen mit der Rechtsprechung machen müssen, sagte Thiel auf Nachfrage. „Dem wollen wir bei VOTUM durch ein eindeutiges und haftungssicheres System vorbeugen“.

Grundsätzlich kann fast jeder Vermittler für mangelnde Beratungs- und Produktqualität in die Haftung genommen werden

Als Reaktion auf die gestiegene Verantwortlichkeit rät Thiel allen Vertrieben und Vermittlern, in ihren Beratungsgesprächen objektiv nachprüfbare Qualitätsmerk male zu beachten. VOTUM bietet den Mitarbeitern seiner Mitglieder jetzt ein neues, juristisch wasserdichtes und standardisiertes Beratungsprotokoll an. Damit sei für Vermittler und Kunden gleichermaßen eine größtmögliche Sicherheit im Hinblick auf Beratungsfehler gegeben, so der VOTUM Geschäftsführer.

Michael H. Heinz weitete diese Empfehlung auf Mehrfachgeneralagenturen und Vermittler aus, die „im öffentlichen Verkehr den Anschein erwecken, als unabhängige Makler tätig zu sein “.Das könnten Gerichte allein schon durch die Visitenkarte, das Geschäftspapier oder den Internet-Auftritt annehmen, wenn dort entsprechende Indikatoren erkennbar wären, so Heinz. Rechtsanwalt Lomen stellte eindeutig klar, dass im Zweifel alle vermittelnd tätigen Verkäufer und Berater für ihre Empfehlungen haftbar gemacht wer den könnten. Die einzige Ausnahme seien Ausschließlichkeitsvertreter, die vertraglich ihrem Arbeitgeber und Produktlieferanten verpflichtet seien. Dann dürfte aber kein anderes Produkt angeboten werden, sonst könnte der Maklerstatus sofort wieder angenommen werden.

Sicherheitsnetz belegt die Erfüllung von Beratungspflichten

Die höheren Anforderungen an die Vermittler sollten von diesen jedoch nicht aus schließlich negativ gesehen werden, denn der Markt sei für alle berechenbarer geworden. Wer die Kriterien der neuen Rechtsprechung kenne, dem sei es möglich, hier auf mit den geeigneten Schritten zu reagieren und damit die Haftungsrisiken zu minimieren, sagte Heinz, und Lomen ergänzte, dass die Betrachtung sämtlicher Urteile, die Anlagevermittler zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt haben, zeige, dass meist ein nicht individuell anlegergerechter Beratungsverkauf oder aber die mangelnde Aufklärung über das Objekt der Kapitalanlage Ursache für die Belangung waren.

Engagierte und kundenorientierte Beratung sollte somit auch in eigenem Interesse der Vermittler sein. Daher habe der VOTUM Verband e.V. ein Sicherheitsnetz entwickelt, das Beratungsqualität objektiv nachvollziehbar und belegbar mache, so Thiel. Mit der Verwendung eines rechtlich geprüften Beratungsprotokolls und einer umfassenden Checkliste könnten Berater nun juristisch ein wandfrei dokumentieren, dass sie den von der Rechtsprechung zugewiesenen Informationspflichten nachgekommen seien. „Und ohne Pflichtverletzung fehlt es in der Kette der Haftungsvoraussetzungen an einem unentbehrlichen Glied“, so der erfahrene Finanzdienstleistungs-Rechtsanwalt Rolf Thiel. Bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sei eine Haftung zu Lasten des Anlagevermittlers somit ausgeschlossen – damit bestehe dann folgerichtig Beratungssicherheit im juristischen Sinne.

Kunden schätzen objektive Kriterien zur Feststellung der Vermittlerqualität

Doch nicht nur für Versicherungsberater bringen Checkliste und Beratungsprotokoll Vorteile – auch die Kunden schätzen die Möglichkeit zur objektiven Belegbarkeit der Qualität ihres Anlagevermittlers:„Mit der Checkliste den Vermittler zu überprüfen dauert nur wenige Minuten –es versäumt zu haben, kann dagegen in seinen finanziellen Folgen über Jahre spürbar sein “,weiß Thiel. Denn ob der Vermittler nicht nur über ein hohes Fachwissen verfügt, sondern dieses auch im Sinne des Kunden einsetzt, kann von vielen Kunden nicht beurteilt wer den. Viele Kunden ließen sich auch heute noch wesentlich von Empfehlungen oder dem eigenen subjektiven Eindruck leiten. Objektive Kriterien wären deshalb für die Wahl des Beraters oft nur sekundär, so Heinz.

(Michael Jeinsen)


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