Anwälte für Finanzdienstleister
METTENHEIM GAUTIER
In unregelmäßiger Folge stellt FINANZWELT interessante Beratungsgesellschaften des Kapitalmarktes vor – in dieser Ausgabe ist es die Anwaltssozietät METTENHEIM GAUTIER, die die interessanten Bereiche Fondsgesellschaften, Medien und Beratung von Führungskräften abdeckt.
„Die Idee einer gemeinsamen Sozietät ist ursprünglich vor zehn Jahren während des Studiums in dem Bewusstsein entstanden, dass für beide Sozien die Tätigkeit als Freiberufler wesentlicher Bestandteil beruflicher Motivation und Erfüllung ist“, so Philipp von Mettenheim, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei METTENHEIM GAUTIER, Hamburg. Gedacht, getan: Nach mehrjähriger Berufserfahrung bei namhaften Anwaltskanzleien und Unternehmen im In- und Ausland gründeten Philipp von Mettenheim und Stephan Gautier Anfang dieses Jahres eine gemeinsame Sozietät. Gautier war zuvor Geschäftsführer der König & Cie. Treuhand GmbH.Die beiden 36-jährigen Anwälte haben sich schon früh auf wenige Branchen und Spezialgebiete fokussiert, in denen sie mittlerweile eine hohe Expertise gewonnen haben. „Wir haben das Selbstverständnis, als Rechtsanwälte Dienstleistungsunternehmer zu sein und stellen dabei die Forderung an uns, schnelle, persönliche, zuverlässige und in jeder Hinsicht transparente Beratung der Mandanten auf höchstem Niveau zu erbringen“, erläutert Stephan Gautier. Ergänzend dazu beschreibt Philipp von Mettenheim: „Wir wollen eine gemeinsame Entscheidungsumsetzung mit den Mandanten. Das bedeutet, dass wir Mandanten nicht mit rechtlichen Analysen alleine lassen – wir zeigen ihnen präzise Optionen auf und setzen gemeinsam mit ihnen mögliche Entscheidungen um. Das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle.“ Philipp von Mettenheim und Stephan Gautier haben sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung von Managern, Beratung im Umfeld von geschlossenen Fonds – auch in Krisensituationen (Stichwort Anlegerschutz) – Schifffahrt sowie das Presse- und Medienrecht – gerade im Hinblick auf unberechtigte Medienberichterstattung – spezialisiert.
Fondsinitiatoren bietet METTENHEIM GAUTIER mit Ausnahme der Konzeption selbst die Beratung in allen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen, sei es bei der Gestaltung von Verträgen und Prospekten, beim Ankauf des Investitionsobjektes, bei Gesellschafterversammlungen, bei der täglichen Anlegerbetreuung oder bei der Durchsetzung von Einlageforderungen an. Ebenso haben sie den Finanzvertrieb in den Kreis ihrer Mandanten mit einbezogen. „Ihnen bieten wir unsere Unterstützung in der Ausgestaltung von Vertriebsvereinbarungen sowie insbesondere in allen Fragen der Beraterhaftung. Im Bereich des Anlegerschutzes steht die Beratung auf Unternehmensseite im Vordergrund“, erklärt von Mettenheim. „Unser besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Unterbindung geschäftsschädigender Medienberichte“, ergänzt Gautier







