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Wer subventioniert wen?

Mindestlohn

Der für die Branche der Finanzdienstleister interessanteste Punkt der Diskussion um Mindestlöhne führt direkt zum Kern des Problems: zur sozialen Absicherung und ihrer Finanzierung, die immer von dem Budget abhängt, das die (potenzielle) Kundschaft zur Verfügung hat. Im Fokus stehen dabei Stundenlöhne unterhalb der
geforderten 7,50 Euro.

So betrug in Thüringen der Tarifstundenlohn für das Wach- und Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst 4,38 Euro. Im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen lag der unterste Tarifverdienst umgerechnet bei 5,25 Euro. Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Objektsicherheitsdienst in Hessen kommen auf einen tariflichen Stundenlohn von 5,78 Euro im Nachtdienst und 6,72 Euro im Tagdienst. Im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe lag der unterste Tarifverdienst bei 6,29 Euro. Im Einzelhandel verdienten ungelernte Angestellte zwischen 6,56 Euro (Niedersachsen) und 7,06 Euro (Mecklenburg-Vorpommern).

Der internationale Vergleich zeigt zunächst einmal, dass ein als vorbildlich gelobter Arbeitsmarkt wie etwa in Großbritannien oder den Niederlanden sehr wohl mit einem Mindestlohn einhergehen kann, der sogar über dem liegt, was für Deutschland gefordert wird. Die konventionelle Weisheit besagt zunächst einmal, dass Mindestlöhne Jobs vernichten, weil kein Arbeitgeber auf die Dauer seinen Beschäftigten mehr zahlen kann, als mit der Arbeit der Beschäftigten erlöst wird.

Konsequenz: Der Mindestlohn stellt eine Art minimale Schranke für das Angebot von Arbeitsplätzen dar. Je höher diese Schranke liegt, desto schwieriger sind Kräfte mit geringen Qualifikationen wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar. Dieses Argument führt zur Erwartung, dass Mindestlöhne eine höhere Arbeitslosigkeit zur Folge haben.

Die Fakten fügen sich offenbar aber nicht so recht dieser Theorie. Diese pragmatische Einsicht kann um eine wissenschaftliche ergänzt werden: „Viele Theorien sind gekommen und wieder gegangen. Alle haben unser Wissen erweitert, aber insgesamt bleibt es sehr unvollständig“, resümiert etwa MIT-Ökonom Olivier Blanchard den Stand der Forschung zu den Arbeitsmärkten. Die Ursache scheint in der Vielzahl der weichen Faktoren zu liegen, die neben den direkten Arbeitskosten eine Rolle spielen. So stehen die deutschen Arbeitnehmervertreter in einer Tradition, die stark auf Kooperation mit den Bossen und die Gesamtverantwortung für die Betriebe in der Mitbestimmung abstellt. Britische und amerikanische Gewerkschafter lehnen es ab, den (so ihre Sicht) „Job der Bosse“ zu machen und verstehen sich wie Anwälte ausschließlich als Vertreter einer Seite. Das damit geschaffene Klima in den Betrieben und die stärkere oder geringere Bindung der Kräfte an „ihre“ Firma haben Auswirkungen auf die Produktivität. Unterm Strich finden sich für praktisch jede denkbare These Anhaltspunkte und viele Widerlegungen. Ob also ein bestimmter Mindestlohn in einem bestimmten Land am Ende des Tages, nach Verrechnung aller denkbaren Effekte und Rückkopplungen, Jobs kostet oder zusätzliche erbringt oder gar keine Rolle spielt, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen – was übrigens auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung 2006 praktisch einräumte mit der Feststellung, dass zumindest in den USA keine negativen Effekte von Mindestlöhnen feststellbar sind.

Das Problem beschränkt sich allerdings nicht mehr allein auf die gering qualifizierten Jobsucher. Auch qualifizierte Fachkräfte erhalten Tarifverdienste, die nahe an oder unter dem Mindestlohn liegen: Im sächsischen Friseurhandwerk erhielten ausgebildete Kräfte im ersten Berufsjahr 3,82 Euro und SalonleiterInnen mit bis zu zehn Arbeitnehmern 5,96 Euro. In Bremen lag der unterste Tarifstundenlohn für ausgebildete Friseure im ersten Gesellenjahr bei 6,28 Euro. Köche sowie Hotelkauffrauen und -männer mit abgeschlossener Berufsausbildung erhielten in Sachsen einen tariflichen Stundenlohn von 7,47 Euro; ServiererInnen und KellnerInnen verdienten in Nordrhein-Westfalen 8,44 Euro. Damit liegen viele (abhängig von der Familiensituation) auch bei Vollzeitbeschäftigung auf einem Einkommensniveau, bei dem ergänzende Sozialleistungen bezogen werden.

In diesem Rahmen steht ein wichtiges Argument für den Mindestlohn: Anbieter von Jobs, die so wenig einbringen, dass ergänzende Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen, können als Subventionsempfänger angesehen werden: Die Steuerzahler übernehmen einen Teil der Personalkosten. Die schnelle Pleite des privaten Briefzustellers PIN AG wegen des für diese Branche neuerdings gegebenen Mindestlohns kann als ein Indiz genommen werden, dass ein auf diese Subventionierung abzielendes Geschäftsmodell vorgelegen hat. Von hierher betrachtet ist der gesetzliche Mindestlohn eine Ergänzung der sozialen Sicherung, mit der solche Trittbrettfahrer gestoppt werden.

Aus Sicht der Finanz-Branche dürfte dieser Effekt von Mindestlöhnen von Bedeutung sein. Niedrigverdiener, die ohnehin bereits auf ergänzende Hilfen angewiesen sind, stellen keine Kundschaft dar, selbst für Standardprodukte wie kapitalgedeckte Alterssicherung oder notwendige private Versicherungen von der Haftpflicht bis zur Berufsunfähigkeit. Eine verdeckte Subventionierung von Arbeitsplätzen mangels Mindestlohn-Schranke dürfte die Spaltung zwischen oben und unten in der Einkommenspyramide verschärfen mit dem Effekt, dass ein beachtlicher Anteil auf ein Einkommensniveau absinkt, auf dem sie für die Branche uninteressant werden. Umgekehrt machen sich die mit den Billigjobs verbundenen Sozialkosten sogar noch als zusätzliche Belastung der normal Verdienenden bemerkbar, weil die Subvention der Arbeitgeber mit entsprechenden Steuern und Abgaben finanziert werden muss.

(Martin Klingsporn)


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