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Gravierende Einschnitte für den Vertrieb?

Nach der Einführung der Gesundheitsreform

Die Zeiten werden wohl rauer werden für den „Krankenversicherungsvertrieb“. Wie die aktuellen Zahlen vom Verband der privaten Krankenversicherung zeigen, sank auch in diesem Jahr wieder der Nettozugang zur privaten Krankenversicherung. Sicher werden die Neuerungen im Gesundheitssystem rund um Basistarif und neuer 3-Jahres-Wechselfrist nicht gerade für eine Verbesserung der Situation sorgen.

Im Rahmen des am 01. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG), besser bekannt als Gesundheitsreform, ist unter anderem eine 3-Jahres-Wechselfrist für Arbeitnehmer mit dem Stichtag 2. Februar 2007 in Kraft getreten. Demnach sind Arbeitnehmer nach dem Stichtag erst versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze – diese beträgt im Jahr 2007 Euro 47.700 – übersteigt und in den letzten drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Wichtig: Waren Arbeitnehmer, die noch nicht die 3-Jahres- Wechselfrist erfüllen, am 2. Februar 2007 Mitglied einer privaten Krankenversicherung oder haben die Mitgliedschaft in der GKV bis zu diesem Stichtag aufgrund der alten Wechselregelung zum Zwecke des Wechsels in die PKV gekündigt, dann bleiben die Arbeitnehmer versicherungsfrei!

Eine Tatsache, die einigen noch unbekannt ist! „Wie auch bisher wird ein seriöser Vermittler im Interesse seines Kunden diese Fakten im Beratungsgespräch erörtern. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der Neukunde doch nicht von der Versicherungspflicht befreit werden kann, wird der Vertrag ab Beginn storniert“, beschreibt es Wolfgang Stertenbrink, Vorsitzender des Vorstands HALLESCHE Krankenversicherung. Eine Kontrolle, ob Versicherungspflicht vorliegt oder nicht, obliegt im Übrigen der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dem Arbeitgeber Ihres Kunden. Diese stellen die „Befreiung“ aus der Krankenversicherungspflicht aus.

Auch zum Thema Basistarif sind sich die meisten Versicherer einig: „Der Basistarif ist ein politisches `Kuckucksei´ im PKVNest. Leider ist er in den Medien oft viel zu attraktiv dargestellt worden, so dass PKV-Kunden wie auch PKV-Interessierte mit der Frage nach dem Basistarif auf den Vermittler oder Makler zukommen werden. Es wird dann oft dessen Aufgabe sein, Überzeugungsarbeit für die klassischen PKV-Tarife zu leisten, weil sie in der überwiegenden Zahl der Fälle einfach den bedarfsgerechteren Versicherungsschutz mit besserem Preis/ Leistungs-Verhältnis bieten“, so Klaus Tekniepe, Unternehmenskommunikation AXA Krankenversicherung.
Damit der Vertrieb auch kein monetäres Interesse am Basistarif erhält, kann davon ausgegangen werden, dass kein Versicherer eine entsprechende Vergütung für die Vermittlung des Produktes bezahlen wird. Entsprechende Meldungen geben diese Meinung wieder. Aber Vermittler können anders mit dem Basistarif im Verkaufsgespräch werben. „Die Einführung des Basistarifs bringt es mit sich, dass ein in diesem Tarif Versicherter zukünftig die Gewähr hat, dass der Höchstbeitrag in der GKV nicht überschritten wird. Damit entfällt ein triftiger Grund, der bisher freiwillig GKV-Versicherte davon abgehalten hat, in die PKV zu wechseln", erörtert Jürgen Lang, Vertriebsvorstand DKV Deutsche Krankenversicherung.

Bestimmt wird die Reform zum Umdenken im Vertrieb und bei der Assekuranz sorgen. „Wie weitreichend die Einschnitte letzten Endes sein werden, bleibt abzuwarten. Sicher sind aber auch gewohnte Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen. Zu nennen wären hier die mögliche Erschließung neuer Zielgruppen, die Differenzierung in der Marktbearbeitung oder aber die Form der Vergütung im Vertrieb“, erläutert Karl-Bernd Telger, Vorstandsmitglied MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe.

(Marc Oehme)


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